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   FG Köln, 25.09.2006 - 15 K 6517/03   

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FG Köln, 25.09.2006 - 15 K 6517/03 (https://dejure.org/2006,16139)
FG Köln, Entscheidung vom 25.09.2006 - 15 K 6517/03 (https://dejure.org/2006,16139)
FG Köln, Entscheidung vom 25. September 2006 - 15 K 6517/03 (https://dejure.org/2006,16139)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grob fahrlässige Verletzung der Pflicht zur (rechtzeitigen) Entrichtung der Steuern einer GmbH aus deren Mitteln als Kriterium der Haftung des Geschäftsführers einer GmbH; Begrenzbarkeit des Umfangs des Haftungsbetrags auf den infolge der zumindest grob fahrlässigen ...

  • Judicialis

    AO § 34 Abs. 1; ; AO § 69

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 17 Abs. 2 Nr. 1; AO § 34 Abs. 1; AO § 69
    Geschäftsführerhaftung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Abgabenordnung: - Geschäftsführerhaftung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 1438
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 20.07.2006 - V R 13/04

    Uneinbringlichkeit einer Entgeltsforderung i.S. des § 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 UStG

    Auszug aus FG Köln, 25.09.2006 - 15 K 6517/03
    Uneinbringlich im Sinne des § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG ist eine Entgeltsforderung schon dann, wenn sie ganz oder teilweise jedenfalls auf absehbare Zeit rechtlich oder tatsächlich nicht durchgesetzt werden kann (BFH-Urteil vom 20. Juli 2006 V R 13/04, DStR 2006, 1699).
  • BFH, 26.07.1988 - VII R 83/87

    Zum Umfang der Geschäftsführerhaftung für Lohnsteuer und Säumniszuschläge

    Auszug aus FG Köln, 25.09.2006 - 15 K 6517/03
    Die Vorschrift hat somit Schadenersatzcharakter (BFH-Urteil vom 26. Juli 1988 VII R 83/87, BStBl II 1988, 859, 860).
  • BFH, 22.04.2004 - V R 72/03

    Entgeltkorrektur bei Forderungsausfall

    Auszug aus FG Köln, 25.09.2006 - 15 K 6517/03
    Im Übrigen reicht u. U. schon ernsthaftes Bestreiten des Vertragspartners für den Ansatz von Debitorenverlusten (BFH-Urteil vom 22. April 2004, V R 72/03, BStBl II 2004, 684).
  • BFH, 13.12.1995 - XI R 16/95

    1. Auch Zahlungen ohne zivilrechtlichen Rechtsgrund (Doppelzahlungen) sind

    Auszug aus FG Köln, 25.09.2006 - 15 K 6517/03
    Teilweise - insbesondere bei Rechnungskürzungen der Fa. F - läßt sich im Gegenteil sogar eindeutig feststellen, dass die nach § 17 Abs. 1 S. 1 UStG vorgenommene Änderung der Bemessungsgrundlage in 2000 oder früher vorgenommen wurde: Wenn z.B. - wie dem Schreiben der F-AG vom 27.07.2000 entnommen werden kann - die GmbH und ihre Vertragspartner sich aufgrund einer Mängelrüge vergleichsweise auf einen Teil des Rechnungsbetrags geeinigt haben, ist die Bemessungsgrundlage in diesem Zeitpunkt geändert und die Erlösminderung umsatzsteuerlich dann zu berücksichtigen (vgl. BFH-Urteil vom 13. Dezember 1995 XI R 16/95, BStBl II 1996, 208).
  • BFH, 23.08.1994 - VII R 134/92

    Haftung eines Geschäftsführers einer GmbH für Umsatzsteuerschulden - Verspätete

    Auszug aus FG Köln, 25.09.2006 - 15 K 6517/03
    Er muss insbesondere Feststellungen zur Höhe der Gesamtverbindlichkeiten der Gesellschaft im Zeitpunkt der Fälligkeit der Steuerschulden, der Höhe der Steuerschulden sowie der an sämtliche Gläubiger geleisteten Zahlungen ermöglichen (BFH-Urteil vom 12. Juni 1986 VII R 192/83, BFHE 146, 511, BStBl II 1986, 657; zur Mitwirkungspflicht des Haftungsschuldners u.a. BFH-Urteil vom 23. August 1994 VII R 134/92, BFH/NV 1995, 570).
  • BFH, 12.06.1986 - VII R 192/83

    Umsatzsteuer - Höhe des Haftungsbetrag - Unzureichende Mittel zur Tilgung

    Auszug aus FG Köln, 25.09.2006 - 15 K 6517/03
    Er muss insbesondere Feststellungen zur Höhe der Gesamtverbindlichkeiten der Gesellschaft im Zeitpunkt der Fälligkeit der Steuerschulden, der Höhe der Steuerschulden sowie der an sämtliche Gläubiger geleisteten Zahlungen ermöglichen (BFH-Urteil vom 12. Juni 1986 VII R 192/83, BFHE 146, 511, BStBl II 1986, 657; zur Mitwirkungspflicht des Haftungsschuldners u.a. BFH-Urteil vom 23. August 1994 VII R 134/92, BFH/NV 1995, 570).
  • BFH, 29.01.1985 - VII R 108/79

    Antrag auf Freistellung eines Geschäftsführers einer in Konkurs gefallenen GmbH

    Auszug aus FG Köln, 25.09.2006 - 15 K 6517/03
    b) Das hierüber betragsmäßig hinausgehende Klagebegehren trägt jedoch dem Umstand nicht Rechnung, dass nach der zutreffenden höchstrichterlichen Rechtsprechung ein Geltendmachen der Tatbestandsvoraussetzungen des § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG durch die Kapitalgesellschaft nur dann unmittelbar die Höhe der sog. Primärschuld beeinflussen und gemäß dem Grundsatz der Akzessorietät der Haftung nach § 69 AO 1977 zur (nachträglichen) Rechtswidrigkeit eines bereits ergangenen Haftungsbescheids führen kann, wenn die Uneinbringlichkeit der betreffenden Forderung i.S. v. § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG gerade in jenem Besteuerungszeitraum eingetreten ist, für den der GmbH-Geschäftsführer als Anspruchsverpflichteter im Haftungsbescheid in Anspruch genommen wird (BFH-Urteil vom 29. Januar 1985 VII R 108/79, BFH/NV 1985, 19 unter 2.b)).
  • BFH, 12.08.2009 - XI R 4/08

    Herabsetzung der Haftungsschuld wegen Erlösminderungen --uneinbringliche

    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 1438 veröffentlicht.
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