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   LAG Hamm, 10.12.2004 - 15 Sa 1801/04   

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https://dejure.org/2004,17286
LAG Hamm, 10.12.2004 - 15 Sa 1801/04 (https://dejure.org/2004,17286)
LAG Hamm, Entscheidung vom 10.12.2004 - 15 Sa 1801/04 (https://dejure.org/2004,17286)
LAG Hamm, Entscheidung vom 10. Dezember 2004 - 15 Sa 1801/04 (https://dejure.org/2004,17286)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Geltung eines Firmentarifvertrages

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 3 und 4 TVG
    Geltung eines Firmentarifvertrages

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Zahlung eines anteiligen 13. Monatseinkommens gem. den Bestimmungen des Tarifvertrages über die tarifliche Absicherung eines Teils eines 13. Monatseinkommens in der Eisen-, Metall- und Elektroindustrie NRW vom 11.12.1996; Ausgestaltung ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • LAG Hamm, 10.12.2004 - 15 Sa 982/04

    Geltung eines Firmentarifvertrages

    Auszug aus LAG Hamm, 10.12.2004 - 15 Sa 1801/04
    Wegen der Einzelheiten des Anerkennungstarifvertrages nebst Anlage wird auf Bl. 40 ff. der Akte 15 Sa 982/04 - LAG Hamm - verwiesen.

    Schließlich resultiere der dahingehende Anspruch auch aus einer Betriebsvereinbarung vom 31.07.2003 (Bl. 12 d.A. - 15 Sa 982/04 -), die die Beklagte für den Standort A1xxxx geschlossen habe.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den vorgetragenen Inhalt der gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen sowie auf den Akteninhalt der Verfahren 15 Sa 1308/04, 15 Sa 958/04, 15 Sa 959/04, 15 Sa 1073/04, 15 Sa 982/04, 15 Sa 1866/04, 15 Sa 1649/04 und 15 Sa 1477/04 Bezug genommen, die ebenfalls am 10.12.2004 verhandelt worden sind.

    Wie sich aus dem Urteil der erkennenden Kammer vom 10.12.2004 im Verfahren B1xxxxxx ./. K4xx - 15 Sa 982/04 - ergibt, gelten nach § 15 dieses Arbeitsvertrages in erster Linie die gesetzlichen Bestimmungen, hilfsweise die Bestimmungen des Tarifvertrages.

    Bei der Regelung in § 15 Abs. 1 des genannten schriftlichen Arbeitsvertrages handelt es sich nach dem Urteil der erkennenden Kammer im Verfahren 15 Sa 982/04 um eine sogenannte Gleichstellungsabrede, durch die arbeitsvertraglich vereinbart wird, dass die Normen eines Tarifvertrages auf das Arbeitsverhältnis der Parteien in gleicher Weise Anwendung finden sollen als wenn sie normativ gelten sollten (vgl. Schliemann, Arbeitsvertragliche Verweisung auf Tarifverträge, Sonderbeilage zur NZA Nr. 16, 2003 S. 8 m.w.N.).

  • LAG Hamm, 10.12.2004 - 15 Sa 958/04

    Geltung eines Firmentarifvertrages

    Auszug aus LAG Hamm, 10.12.2004 - 15 Sa 1801/04
    Parallelsache zu 15 Sa 958/04.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den vorgetragenen Inhalt der gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen sowie auf den Akteninhalt der Verfahren 15 Sa 1308/04, 15 Sa 958/04, 15 Sa 959/04, 15 Sa 1073/04, 15 Sa 982/04, 15 Sa 1866/04, 15 Sa 1649/04 und 15 Sa 1477/04 Bezug genommen, die ebenfalls am 10.12.2004 verhandelt worden sind.

  • LAG Hamm, 10.12.2004 - 15 Sa 1308/04

    Geltung eines Firmentarifvertrages

    Auszug aus LAG Hamm, 10.12.2004 - 15 Sa 1801/04
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den vorgetragenen Inhalt der gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen sowie auf den Akteninhalt der Verfahren 15 Sa 1308/04, 15 Sa 958/04, 15 Sa 959/04, 15 Sa 1073/04, 15 Sa 982/04, 15 Sa 1866/04, 15 Sa 1649/04 und 15 Sa 1477/04 Bezug genommen, die ebenfalls am 10.12.2004 verhandelt worden sind.

    Dies ergibt sich unter anderem aus dem Urteil der erkennenden Kammer vom 10.12.2004 im Verfahren B1xxxxxx ./. R2xxxxx - 15 Sa 1308/04 -, das beigezogen und zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht worden ist.

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