Rechtsprechung
LAG Berlin-Brandenburg, 05.01.2011 - 15 Sa 1992/10 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 1 Abs 2 KSchG, § 305c Abs 2 BGB
Verhaltensbedingte Kündigung - Abmahnung - Klageverzichtserklärung - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Der Verzicht eines Arbeitnehmers auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage muss aus Gründen der Rechtsklarheit in der vertraglichen Erklärung unmissverständlich zum Ausdruck kommen; Unwirksame verhaltensbedingte Kündigung bei fehlender Abmahnung
- arbeitsrechtsiegen.de
Verhaltensbedingte Kündigung - unwirksam bei fehlender Abmahnung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vereinbarung über Klageverzicht bei Arbeitgeberkündigung; unwirksame verhaltensbedingte Kündigung bei fehlender Abmahnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- beck-blog (Kurzinformation)
Verzicht auf Kündigungsschutzklage muss eindeutig sein
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Trennung im Konsens ist nicht so einfach
- aerztezeitung.de (Pressemeldung, 18.05.2011)
Trennung im Konsens ist nicht so einfach
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 06.08.2010 - 28 Ca 9707/10
- LAG Berlin-Brandenburg, 05.01.2011 - 15 Sa 1992/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09
"Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.01.2011 - 15 Sa 1992/10
Diese dient der Objektivierung der negativen Prognose (BAG vom 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 - NZA 2010, 1227, Rn. 36). - BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 722/06
Verzicht auf Kündigungsschutzklage
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.01.2011 - 15 Sa 1992/10
29 1.1.1 Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann ein Arbeitnehmer nach Ausspruch der Kündigung durch den Arbeitgeber auf die Erhebung oder Durchführung einer Kündigungsschutzklage verzichten (BAG vom 06.09.2007 - 2 AZR 722/06 - NZA 2008, 219 Rn. 15). - BAG, 17.05.2001 - 2 AZR 460/00
Auslegung einer Kündigungserklärung
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.01.2011 - 15 Sa 1992/10
Aus Gründen der Rechtsklarheit verlangt das Bundesarbeitsgericht jedoch, dass ein Verzicht in einer vertraglichen Erklärung unmissverständlich zum Ausdruck kommen müsse (BAG vom 17.05.2001 - 2 AZR 460/00 - EzA § 620 BGB Kündigung Nr. 3). - BAG, 03.05.1979 - 2 AZR 679/77
Ausgleichsquittung - Kündigungsschutzklage - Aufhebungsvertrag - Vergleich - …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.01.2011 - 15 Sa 1992/10
Nur so sei sichergestellt, dass der Arbeitnehmer bei der Unterschriftenleistung die Bedeutung und Tragweite seiner Erklärung erkennt und dass spätere Unklarheiten über den Erklärungswillen des Arbeitnehmers weitgehend ausgeräumt werden (BAG vom 03.05.1979 - 2 AZR 679/77 - EzA § 4 KSchG n. F. Nr. 15).