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   OLG Köln, 11.03.1999 - 15 W 14/99   

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https://dejure.org/1999,11715
OLG Köln, 11.03.1999 - 15 W 14/99 (https://dejure.org/1999,11715)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.03.1999 - 15 W 14/99 (https://dejure.org/1999,11715)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. März 1999 - 15 W 14/99 (https://dejure.org/1999,11715)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Umfang der Wartepflicht des abgelehnten Richters

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    ZPO §§ 42 ff
    Umfang der Wartepflicht des abgelehnten Richters

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Richterablehnung; Unaufschiebbare Amtshandlungen; Wartepflicht ; Besorgnis der Befangenheit; Beschwerde

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.11.1991 - I ZB 15/91

    Greifbare Gesetzwidrigkeit bei fehlerhafter Entscheidung über Ablehnungsgesuch

    Auszug aus OLG Köln, 11.03.1999 - 15 W 14/99
    Eine derart enge Betrachtungsweise würde nach Einschätzung des Senats dazu führen, daß in solchen Fällen von der im Bereich der Zivilprozeßordnung auf richterlichem Gewohnheitsrecht beruhenden (vgl. dazu etwa BGH NJW 1992, 983, 984) Befugnis eines abgelehnten Richters, offensichtlich mißbräuchliche Ablehnungsgesuche selbst zu verwerfen und damit über die nach § 47 ZPO zulässigen unaufschiebbaren Maßnahmen hinaus den Weg zu einer zügigen Entscheidung in der Sache zu ebnen, aus Vorsichtsgründen in der Praxis voraussichtlich kaum noch angemessener Gebrauch gemacht würde.
  • OLG Köln, 19.10.1992 - 9 W 64/92

    Streitverkündung im selbständigen Beweisverfahren zulässig?

    Auszug aus OLG Köln, 11.03.1999 - 15 W 14/99
    Hierfür reicht es allerdings entgegen der vom OLG Bremen in OLGZ 93, 485ff vertretenen Auffassung nicht allein schon aus, wenn wie hier der Rechtsstreit mit einem unter Verstoß gegen die Wartepflicht verkündeten Urteil rechtskräftig beendet wird, auch wenn dies zur Folge hat, daß der durch das Urteil beschwerten Partei nur noch der umstrittene Weg über eine entsprechende Anwendung des § 579 Abs. 1 Nr. 3 ZPO verbleibt.
  • OLG Brandenburg, 06.04.2017 - 10 WF 34/17

    Richterablehnung: Besorgnis der Befangenheit bei Nichtberücksichtigung eines

    Ein Verstoß gegen die Wartepflicht ist als Ablehnungsgrund anzusehen, soweit der abgelehnte Richter damit den Eindruck entstehen lässt, dass ihm das Ablehnungsgesuch egal sei und er das laufende Ablehnungsverfahren nicht zu berücksichtigen brauche (Senat, Beschluss vom 13.11.2014, a.a.O.; OLG Brandenburg, 1. Zivilsenat, NJW-RR 2000, 1091, 1092; vgl. auch OLG Köln, Beschluss vom 11.3.1999 - 15 W 14/99, BeckRS 1999, 30051078).
  • OLG Brandenburg, 13.11.2014 - 10 WF 113/14

    Terminsverlegung verweigert: Richter befangen?

    Ein Verstoß gegen die Wartepflicht ist als Ablehnungsgrund anzusehen, soweit der abgelehnte Richter damit den Eindruck entstehen lässt, dass ihm das Ablehnungsgesuch egal sei und er das laufende Ablehnungsverfahren nicht zu berücksichtigen brauche (OLG Brandenburg, 1. Zivilsenat, NJW-RR 2000, 1091, 1092; vgl. auch OLG Köln, Beschluss vom 11.3.1999 - 15 W 14/99, BeckRS 1999, 30051078).

    Es sind jedoch keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass der abgelehnte Richter bewusst gegen seine Pflichten verstoßen wollte, so dass nicht bereits der Schluss auf eine unsachliche Einstellung des Richters (vgl. auch OLG Köln, Beschluss vom 11.3.1999, a.a.O.) zu ziehen ist.

  • OLG Köln, 22.09.2004 - 11 U 33/04

    Verstoß des abgelehnten Richters gegen die Wartepflicht

    Ein einmaliger Verstoß gegen diese Pflicht begründet die Besorgnis der Befangenheit jedoch nicht unbedingt (vgl. OLG Köln - 15. Zivilsenat - OLGR 1999, 401; BayObLG MDR 1988, 500).
  • LG Karlsruhe, 28.01.2008 - 2 O 96/01

    Richterablehnung: Befangenheitsbesorgnis auf Grund Verstoßes gegen die

    Entscheidend ist allein, ob nach Lage des Falles Gründe vorliegen, die den Rückschluss auf Voreingenommenheit oder Parteilichkeit des Gerichts zu begründen geeignet sind (vergl. OLGR Celle 2006, 603, 604; OLG Brandenburg, Beschluss vom 19.10.1999, Az. 1 W 7/99, zit. nach juris; OLGR Köln 1999, 401, 402; OLGR Köln 2004, 427 ff.).
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