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   OLG Hamm, 20.01.2010 - I-15 W 160/10   

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https://dejure.org/2010,15621
OLG Hamm, 20.01.2010 - I-15 W 160/10 (https://dejure.org/2010,15621)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.01.2010 - I-15 W 160/10 (https://dejure.org/2010,15621)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. Januar 2010 - I-15 W 160/10 (https://dejure.org/2010,15621)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung des Begriffs der "Geschäfte laufender Verwaltung" i.S.v. § 64 Abs. 2 der Gemeindeordnung von Nordrhein-Westfalen (GO,NW); Wirksamkeit der Einzelvollmacht eines städtischen Mitarbeiters über den Kreis der "Geschäfte laufender Verwaltung" hinaus; Anforderungen an ...

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GO NW § 64 Abs. 2; GBO § 29
    Begriff der Geschäfte laufender Verwaltung i.S. von § 64 Abs. 2 GO NW; Wirksamkeit einer Vollmacht über den Kreus der Geschäfte laufender Verwaltung hinaus; Prüfung der Vertretungsbefugnis eines städtischen Bediensteten durch das Grundbuchamt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Bochum - Grundbuch von Laer Bl.0005 (LA-5-266)
  • OLG Hamm, 20.01.2010 - I-15 W 160/10

Papierfundstellen

  • FGPrax 2010, 228
  • Rpfleger 2010, 579
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 06.05.1997 - KZR 43/95

    "Solelieferung"; Wirksame Verpflichtung einer Gemeinde; Ausschluß Dritter vom

    Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2010 - 15 W 160/10
    Eine derartige Vollmacht ist allerdings nur wirksam, wenn sie nicht so weit gefasst ist, dass damit die Vorschriften über die Gesamtvertretung unterlaufen werden (vgl. BGH NVwZ-RR 1997, 725).

    Unter Geschäften der laufenden Verwaltung sind Geschäfte zu verstehen, die in mehr oder weniger regelmäßiger Wiederkehr vorkommen und nach Größe, Umfang der Verwaltungstätigkeit und Finanzkraft der beteiligten Gemeinde von sachlich weniger erheblicher Bedeutung sind (BGHZ 92, 164; NVwZ-RR 1997, 725).

    Die Befassung des Rates mit einer Angelegenheit spricht im Regelfall nämlich gegen ihre Einordnung als Geschäft der laufenden Verwaltung (vgl. BGH NVwZ-RR 1997, 725f).

  • BGH, 27.10.2008 - II ZR 158/06

    Trabrennbahn

    Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2010 - 15 W 160/10
    Eine Vollmacht, die gegen den Schutzzweck des § 64 Abs. 1 GO NW verstößt, ist unwirksam (BGH NJW 2009, 289, 291).
  • BGH, 20.09.1984 - III ZR 47/83

    Haftung der Gemeinde bei Unwirksamkeit des abgeschlossenen Vertrages mangels

    Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2010 - 15 W 160/10
    Unter Geschäften der laufenden Verwaltung sind Geschäfte zu verstehen, die in mehr oder weniger regelmäßiger Wiederkehr vorkommen und nach Größe, Umfang der Verwaltungstätigkeit und Finanzkraft der beteiligten Gemeinde von sachlich weniger erheblicher Bedeutung sind (BGHZ 92, 164; NVwZ-RR 1997, 725).
  • BGH, 25.11.1985 - II ZR 115/85

    Ermächtigung eines Gesamtvertreters zur Alleinvertretung

    Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2010 - 15 W 160/10
    Ihnen ist es auch versagt, eine Einzelvollmacht zu erteilen, die so weit geht, dass sie einer Alleinvertretung gleichkommt (BGH NJW-RR 1986, 778).
  • BGH, 15.04.1998 - VIII ZR 129/97

    Wirksamkeit von Erklärungen des Landrats als Vertreter des Landkreises zu Zeiten

    Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2010 - 15 W 160/10
    Darin liegt die Anordnung einer Gesamtvertretung (BGH NJW 1982, 1036; NJW 1998, 3058).
  • OLG Hamm, 15.03.2005 - 15 W 61/05

    Beschwerde mit dem Ziel der Eintragung eines Amtswiderspruchs gegen die

    Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2010 - 15 W 160/10
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. etwa FGPrax 2010, 10ff; OLGR Hamm 2005, 528) muss das Grundbuchamt die Auslegung gleichwohl auf der verfahrensmäßig beschränkten Grundlage vornehmen.
  • BGH, 04.12.1981 - V ZR 241/80

    Wirksamkeitsvoraussetzungen einer für eine Gemeinde abgegebenen

    Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2010 - 15 W 160/10
    Darin liegt die Anordnung einer Gesamtvertretung (BGH NJW 1982, 1036; NJW 1998, 3058).
  • OLG Hamm, 27.08.2009 - 15 Wx 310/08

    Auslegung einer Auflassungsvollmacht

    Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2010 - 15 W 160/10
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. etwa FGPrax 2010, 10ff; OLGR Hamm 2005, 528) muss das Grundbuchamt die Auslegung gleichwohl auf der verfahrensmäßig beschränkten Grundlage vornehmen.
  • OLG Hamm, 22.02.2012 - 15 W 67/11

    Grundstücksveräußerung als Geschäft der laufenden Verwaltung?

    Der Begriff des Geschäfts der laufenden Verwaltung ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der der uneingeschränkten Prüfung durch das Grundbuchamt unterliegt und einer Definition durch das untergesetzliche Gemeinderecht nicht zugänglich ist (Senat FGPrax 2010, 228).
  • OLG Hamm, 12.10.2010 - 15 W 98/10

    Wirksamkeit der Bevollmächtigung eines Dritten durch den organschaftlichen

    Insbesondere beschränken sich die Erwägungen des Bundesgerichtshofs in der von dem Grundbuchamt zitierten Entscheidung (NJW 2009, 289 = Rpfleger 2009, 222) auf die in § 64 Abs. 1 GO NW vorgesehene kommunalrechtliche Gesamtvertretung (vgl. Senat RNotZ 2010, 459).
  • OLG Brandenburg, 30.08.2010 - 5 Wx 31/10

    Vertretung der erwerbenden Kommune

    Handelt es sich tatsächlich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung, käme zwar die Ergänzung der Zwischenverfügung um ein weiteres, zur Beseitigung des Eintragungshindernisses geeignetes Mittel, nämlich den urkundlichen Nachweis in Betracht, dass die Unterzeichnerin der Urkunde vom 6. Januar 2010 zur Vertretung des Oberbürgermeisters in Geschäften der laufenden Verwaltung befugt ist (OLG Hamm, I-15 W 160/10, Beschluss vom 25.5.2010).
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