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OLG Hamm, 22.06.1995 - 15 W 166/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Deutsches Notarinstitut
Gesetz zur Aufhebung des Reichsheimstättengesetzes vom 17.6.1996 Art. 6; GBO § 71
Hinweis auf unkündbare Tilgungsgrundschuld bei Reichsheimstätte - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Aufhebung der Reichsheimstätte
Papierfundstellen
- NJW-RR 1995, 1357
- Rpfleger 1995, 501
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- BayObLG, 14.04.1994 - 2Z BR 36/94
Beschwerdeberechtigung für weitere Beschwerde
Auszug aus OLG Hamm, 22.06.1995 - 15 W 166/95
zu 2) genügt insoweit nicht (vgl. BayObLGZ 1994, 115, 117).
- OLG Hamm, 21.01.2002 - 15 W 413/01
Anfechtung einer Zwischenverfügung
Beschwerdeberechtigt ist danach, wer durch die Entscheidung in seiner Rechtsstellung unmittelbar oder mittelbar beeinträchtigt ist oder wäre, wenn die angefochtene Entscheidung in der behaupteten Weise unrichtig wäre, und deshalb ein rechtliches Interesse an ihrer Beseitigung hat (vgl. etwa BGHZ 80, 126, 127 = NJW 1981, 1563, BayObLGZ 1994, 115, 117; Senat FGPrax 1995, 181 = NJW-RR 1995, 1357). - OLG Hamm, 23.01.2019 - 15 W 127/18
Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Zurückweisung des Antrags auf Berichtigung …
Gegen sie ist die unbeschränkte Beschwerde nach § 71 Abs. 1 GBO mit dem Ziel der Löschung bzw. Richtigstellung daher unbeschränkt zulässig (zB. OLG Hamm NJW-RR 1995, 1357 f). - OLG Hamm, 15.02.2011 - 15 Wx 172/10
Zulässigkeit der weiteren Beschwerde eines weiteren Beteiligten gegen die …
Beschwerdeberechtigt ist danach, wer durch die Entscheidung in seiner Rechtsstellung unmittelbar oder mittelbar beeinträchtigt ist oder wäre, wenn die angefochtene Entscheidung in der behaupteten Weise unrichtig wäre, und deshalb ein rechtliches Interesse an ihrer Beseitigung hat (vgl. etwa BGHZ 80, 126, 127 = NJW 1981, 1563; BayObLGZ 1994, 115, 117; Senat FGPrax 1995, 181 = NJW-RR 1995 1357). - OLG Hamm, 05.04.2018 - 15 W 127/18
Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Zurückweisung des Antrags auf Berichtigung …
Gegen sie ist die unbeschränkte Beschwerde nach § 71 Abs. 1 GBO mit dem Ziel der Löschung bzw. Richtigstellung daher unbeschränkt zulässig (zB. OLG Hamm NJW-RR 1995, 1357 f).