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   OLG Hamm, 22.06.1995 - 15 W 166/95   

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https://dejure.org/1995,9620
OLG Hamm, 22.06.1995 - 15 W 166/95 (https://dejure.org/1995,9620)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.06.1995 - 15 W 166/95 (https://dejure.org/1995,9620)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. Juni 1995 - 15 W 166/95 (https://dejure.org/1995,9620)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Deutsches Notarinstitut

    Gesetz zur Aufhebung des Reichsheimstättengesetzes vom 17.6.1996 Art. 6; GBO § 71
    Hinweis auf unkündbare Tilgungsgrundschuld bei Reichsheimstätte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 1357
  • Rpfleger 1995, 501
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 14.04.1994 - 2Z BR 36/94

    Beschwerdeberechtigung für weitere Beschwerde

    Auszug aus OLG Hamm, 22.06.1995 - 15 W 166/95
    zu 2) genügt insoweit nicht (vgl. BayObLGZ 1994, 115, 117).
  • OLG Hamm, 21.01.2002 - 15 W 413/01

    Anfechtung einer Zwischenverfügung

    Beschwerdeberechtigt ist danach, wer durch die Entscheidung in seiner Rechtsstellung unmittelbar oder mittelbar beeinträchtigt ist oder wäre, wenn die angefochtene Entscheidung in der behaupteten Weise unrichtig wäre, und deshalb ein rechtliches Interesse an ihrer Beseitigung hat (vgl. etwa BGHZ 80, 126, 127 = NJW 1981, 1563, BayObLGZ 1994, 115, 117; Senat FGPrax 1995, 181 = NJW-RR 1995, 1357).
  • OLG Hamm, 23.01.2019 - 15 W 127/18

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Zurückweisung des Antrags auf Berichtigung

    Gegen sie ist die unbeschränkte Beschwerde nach § 71 Abs. 1 GBO mit dem Ziel der Löschung bzw. Richtigstellung daher unbeschränkt zulässig (zB. OLG Hamm NJW-RR 1995, 1357 f).
  • OLG Hamm, 15.02.2011 - 15 Wx 172/10

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde eines weiteren Beteiligten gegen die

    Beschwerdeberechtigt ist danach, wer durch die Entscheidung in seiner Rechtsstellung unmittelbar oder mittelbar beeinträchtigt ist oder wäre, wenn die angefochtene Entscheidung in der behaupteten Weise unrichtig wäre, und deshalb ein rechtliches Interesse an ihrer Beseitigung hat (vgl. etwa BGHZ 80, 126, 127 = NJW 1981, 1563; BayObLGZ 1994, 115, 117; Senat FGPrax 1995, 181 = NJW-RR 1995 1357).
  • OLG Hamm, 05.04.2018 - 15 W 127/18

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Zurückweisung des Antrags auf Berichtigung

    Gegen sie ist die unbeschränkte Beschwerde nach § 71 Abs. 1 GBO mit dem Ziel der Löschung bzw. Richtigstellung daher unbeschränkt zulässig (zB. OLG Hamm NJW-RR 1995, 1357 f).
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