Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 16.03.2004

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 03.01.2005 - 15 W 45/04   

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https://dejure.org/2005,5951
OLG Karlsruhe, 03.01.2005 - 15 W 45/04 (https://dejure.org/2005,5951)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03.01.2005 - 15 W 45/04 (https://dejure.org/2005,5951)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03. Januar 2005 - 15 W 45/04 (https://dejure.org/2005,5951)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einholung eines Sachverständigengutachtens über die Richtigkeit einzelner Rechnungspositionen aus einer Werklohnforderung aus Bauvertrag; Prozessgebühr und Beweisgebühr nebst Pauschale, Fahrtkosten und Abwesenheitsgeld als notwendige Auslagen des Streithelfers; ...

  • Judicialis

    BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 4; ZPO § 91 Abs. 2 Satz 1
    Notwendige Kosten des Streithelfers - Anforderungen an Kostenansatz einer Erörterungsgebühr

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erörterungsgebühr des Prozessbevollmächtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 1018
  • Rpfleger 2005, 280
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.11.2003 - IX ZR 339/01

    Voraussetzungen des Ausgleichsanspruchs

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.01.2005 - 15 W 45/04
    Eine Übertragung auf den Senat erfolgt nicht, da die Sache weder besondere Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art noch - im Hinblick darauf, dass die zu § 31 BRAGO aufgeworfenen Rechtsfragen auslaufendes Recht betreffen - grundsätzliche Bedeutung aufweist (vgl. zur fehlenden Grundsatzbedeutung bei auslaufendem Recht BGH, Beschluss vom 20. November 2003, IX ZR 339/01).
  • OLG Koblenz, 25.11.2003 - 14 W 786/03

    Voraussetzungen der Entsteht der Erörterungsgebühr bei dem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.01.2005 - 15 W 45/04
    Es genügt, wenn der Rechtsanwalt die Erörterung zwischen dem Gericht und den anderen Beteiligten verfolgt und prüft, ob Anlass besteht, für seinen Beteiligten einzugreifen (v. Eicken, in: Gerold/Schmidt, BRAGO, 15. Aufl., § 31 Rdnr. 156; OLG Koblenz, MDR 2004, 416; OLG München, BauR 2003, 586).
  • OLG Karlsruhe, 29.12.1987 - 13 W 201/87

    Anwaltsgebühren: Anfall der Erörterungsgebühr

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.01.2005 - 15 W 45/04
    Eine Erörterungsgebühr entsteht aber dann nicht, wenn der Rechtsanwalt nicht nur bei der Erörterung passiv bleibt, sondern ausdrücklich erklärt, er werde sich an der Erörterung der Sach- und Rechtslage nicht beteiligen (OLG Karlsruhe, JurBüro 1988, 1670; v. Eicken, in: Gerold/Schmidt, § 31 Rdnr. 156; Keller, in: Riedel/Sußbauer, BRAGO, 7. Aufl., § 31 Rdnr. 87).
  • OLG München, 06.03.2002 - 11 W 990/02
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.01.2005 - 15 W 45/04
    Es genügt, wenn der Rechtsanwalt die Erörterung zwischen dem Gericht und den anderen Beteiligten verfolgt und prüft, ob Anlass besteht, für seinen Beteiligten einzugreifen (v. Eicken, in: Gerold/Schmidt, BRAGO, 15. Aufl., § 31 Rdnr. 156; OLG Koblenz, MDR 2004, 416; OLG München, BauR 2003, 586).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 16.03.2004 - 15 W 45/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,22476
OLG Hamm, 16.03.2004 - 15 W 45/04 (https://dejure.org/2004,22476)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.03.2004 - 15 W 45/04 (https://dejure.org/2004,22476)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. März 2004 - 15 W 45/04 (https://dejure.org/2004,22476)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

  • LG Hagen - 3 T 333/03
  • OLG Hamm, 16.03.2004 - 15 W 45/04
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 10.03.2020 - 1 S 397/19

    Rechtsgrundlage für einen Anspruch auf Berichtigung des Melderegisters;

    Dementsprechend ergibt sich für ein gerichtliches Verfahren aus dem genannten Übereinkommen auch keine Beweismittelbeschränkung (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 16.03.2004 - 15 W 45/04 - StAZ 2003, 296 zu § 47 PStG; vgl. auch Berkl, a.a.O., Rn. 1144 zur Minderung des Beweiswerts von ausländischen Personenstandsauszügen allein durch Zeitablauf).
  • OLG Hamm, 10.05.2005 - 15 W 31/05

    Nachweis der Unrichtigkeit

    Der Senat hat bereits in seinem Beschluß vom 16.03.2004 (StAZ 2004, 296) angenommen, daß die Eintragungen in einem türkischen Familienregister im Rahmen des tatrichterlichen Ermessens Grundlage der Überzeugungsbildung im Hinblick auf die Richtigkeit der Namensführung eines Beteiligten sein kann.
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