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   VerfGH Sachsen, 20.04.2010 - 15-IV-10   

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https://dejure.org/2010,35627
VerfGH Sachsen, 20.04.2010 - 15-IV-10 (https://dejure.org/2010,35627)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 20.04.2010 - 15-IV-10 (https://dejure.org/2010,35627)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 20. April 2010 - 15-IV-10 (https://dejure.org/2010,35627)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • VerfGH Sachsen, 29.03.2010 - 133-IV-09

    Absehen von der Kostenauferlegung für einen Parkverstoß wegen Unbilligkeit

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 20.04.2010 - 15-IV-10
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. März 2010 - Vf. 133-IV-09; st. Rspr.).
  • BVerfG, 04.04.1998 - 1 BvR 968/97

    Keine Verletzung der Eigentumsgarantie durch Eingriff in das Vermögen als Ganzes

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 20.04.2010 - 15-IV-10
    Stützt das Fachgericht seine Entscheidung auf mehrere selbstständig tragende Erwägungen, muss der Beschwerdeführer jede von ihnen angreifen und deren Unvereinbarkeit mit dem Verfassungsrecht darlegen (vgl. BVerfG NVwZ 1999, 638 [639]; NJW 1998, 3484; Magen, in: Umbach/Clemens/Dollinger, BVerfGG, 2. Aufl., § 92 Rn. 18).
  • VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 127-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 20.04.2010 - 15-IV-10
    Ist aber das Fachgericht mit einer anderen in seiner Entscheidung herangezogenen und vom Beschwerdeführer nicht weiter angegriffenen Erwägung zum selben Ergebnis gekommen, fehlt es an der Kausalität des Verfassungsverstoßes für das Ergebnis des fachgerichtlichen Verfahrens (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 127-IV-09).
  • VerfGH Sachsen, 23.02.2012 - 146-IV-11
    Denn es stützte den Beschluss vom 27. September 2011 zusätzlich auf das - gleichfalls selbständig tragende - Argument, dass der Beschwerdeführer auf Selbsthilfe verwiesen werden könne (vgl. zum Erfordernis für einen Beschwerdeführer, mit der Verfassungsbeschwerde alle selbständig tragenden Erwägungen anzugreifen, SächsVerfGH, Beschluss vom 20. April 2010 - Vf. 15-IV-10).
  • VerfGH Sachsen, 27.10.2016 - 72-IV-16
    Eine Auseinandersetzung nur mit dem Begründungsstrang der Belehrung nach § 5a Abs. 2 VVG a.F. vermag nicht aufzuzeigen, warum vor dem Hintergrund der von den Fachgerichten als selbständig tragender Erwägung angenommenen und einzelfallbezogen begründeten Treuwidrigkeit des Widerspruchs die unterbliebene Revisionszulassung und Vorlageentscheidung durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigen und damit objektiv willkürlich gewesen sein könnte (vgl. zu den Begründungsanforderungen bei alternativen Urteilsgründen etwa SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 127-IV-09; Beschluss vom 20. April 2010 - Vf. 15-IV-10; st. Rspr.; zur Verletzung der Rechtsweggarantie vgl. etwa SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Februar 2014 - Vf. 50-IV-13; Beschluss vom 21. März 2013 - Vf. 63IV-12; Beschluss vom 3. November 2011 - Vf. 9-IV-11; st. Rspr.).
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