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   LG Köln, 15.05.2019 - 157 Ns 131/18 LG   

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https://dejure.org/2019,52988
LG Köln, 15.05.2019 - 157 Ns 131/18 LG (https://dejure.org/2019,52988)
LG Köln, Entscheidung vom 15.05.2019 - 157 Ns 131/18 LG (https://dejure.org/2019,52988)
LG Köln, Entscheidung vom 15. Mai 2019 - 157 Ns 131/18 LG (https://dejure.org/2019,52988)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Stuttgart, 30.07.2015 - 2 Ss 9/15

    Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte: Zeitspanne von mehreren Stunden zwischen

    Auszug aus LG Köln, 15.05.2019 - 157 Ns 131/18
    Die Gewalt muss gegen den Amtsträger gerichtet und für ihn - unmittelbar oder mittelbar über Sachen - körperlich spürbar sein (vgl. BGH NStZ 2015, 388; ähnlich: OLG Stuttgart NStZ 2016, 353, 355 m.w.N; Fischer, StGB, 66. Aufl., § 113 Rdnr. 22).

    Es genügt, wenn der Täter eine Widerstandshaltung einnimmt, die später auf den absehbaren Vollstreckungsakt trifft und auf diesen abzielt (vgl. OLG Stuttgart NStZ 2016, 353, 355 m.w.N.).

  • BGH, 07.11.2018 - 2 StR 361/18

    Beihilfe (allgemeiner Maßstab; psychische Beihilfe durch Anwesenheit am Tatort);

    Auszug aus LG Köln, 15.05.2019 - 157 Ns 131/18
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteil vom 07.11.2018 - 2 StR 361/18 - BeckRS 2018, 34950 m.N.) ist erforderlich, dass die Hilfeleistung die Haupttat zwischen Versuchsbeginn und Beendigung in irgendeiner Weise erleichtert oder fördert.

    Zum Beleg einer solchen psychischen Beihilfe bedarf es stets genauer Feststellungen, insbesondere zur objektiv fördernden Funktion der Handlung sowie zu der entsprechenden Willensrichtung des Gehilfen (vgl. BGH, Urteil vom 07.11.2018, a.a.O. m.w.N.).

  • BGH, 15.01.2015 - 2 StR 204/14

    Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (taugliche Widerstandshandlungen)

    Auszug aus LG Köln, 15.05.2019 - 157 Ns 131/18
    Die Gewalt muss gegen den Amtsträger gerichtet und für ihn - unmittelbar oder mittelbar über Sachen - körperlich spürbar sein (vgl. BGH NStZ 2015, 388; ähnlich: OLG Stuttgart NStZ 2016, 353, 355 m.w.N; Fischer, StGB, 66. Aufl., § 113 Rdnr. 22).
  • BGH, 19.12.2018 - 1 StR 597/18

    Beihilfe (psychische Beihilfe durch Anwesenheit am Tatort)

    Auszug aus LG Köln, 15.05.2019 - 157 Ns 131/18
    Auch ein bloßes "Dabeisein" kann die Tatbegehung im Sinne aktiven Tuns fördern oder erleichtern, wenn der Täter dadurch in seinem Tatentschluss bestärkt und ihm ein erhöhtes Gefühl der Sicherheit gegeben wird (vgl. hierzu auch BGH, Beschluss vom 19.12.2018 - 1 StR 597/18 - BeckRS 2018, 36532 und Beschluss vom 13.09.2018 - 1 StR 439/18 - BeckRS 2018, 30472).
  • BGH, 13.09.2018 - 1 StR 439/18

    Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis (erforderliche Begründung bei

    Auszug aus LG Köln, 15.05.2019 - 157 Ns 131/18
    Auch ein bloßes "Dabeisein" kann die Tatbegehung im Sinne aktiven Tuns fördern oder erleichtern, wenn der Täter dadurch in seinem Tatentschluss bestärkt und ihm ein erhöhtes Gefühl der Sicherheit gegeben wird (vgl. hierzu auch BGH, Beschluss vom 19.12.2018 - 1 StR 597/18 - BeckRS 2018, 36532 und Beschluss vom 13.09.2018 - 1 StR 439/18 - BeckRS 2018, 30472).
  • OLG Köln, 12.11.1996 - Ss 491/96
    Auszug aus LG Köln, 15.05.2019 - 157 Ns 131/18
    Gewalttätigkeit im Sinne dieser Bestimmung ist ein aggressiver, physischer Krafteinsatz von einiger Erheblichkeit gegen Menschen oder Sachen (vgl. OLG Köln NStZ-RR 1997, 234 m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 06.07.2021 - 1 OLG 2 Ss 38/21

    Feststellung der Zielrichtung von Fußballfan-Handlungen für Landfriedensbruch

    Eine Gewalttätigkeit im Sinne des § 125 Abs. 1 StGB liegt nur dann vor, wenn sich der Einsatz der Pyrotechnik und der Rauchtöpfe unmittelbar gegen andere Personen außerhalb der Gruppe oder Sachen gerichtet hat (vgl. etwa LG Köln, Urteil vom 15. Mai 2019 - 157 Ns 131/18, juris).
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