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   LG Berlin, 24.05.2007 - 16 O 149/07   

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https://dejure.org/2007,18160
LG Berlin, 24.05.2007 - 16 O 149/07 (https://dejure.org/2007,18160)
LG Berlin, Entscheidung vom 24.05.2007 - 16 O 149/07 (https://dejure.org/2007,18160)
LG Berlin, Entscheidung vom 24. Mai 2007 - 16 O 149/07 (https://dejure.org/2007,18160)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • webshoprecht.de

    Widerrufsfrist von zwei Wochen auch bei Widerrufsbelehrung unmittelbar bei Vertragsabschluss

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Bei Amazon gilt im Gegensatz zu eBay eine Widerrufsfrist von zwei Wochen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zwei Wochen Widerrufsfrist bei Verkäufen über Amazon-Marktplace, § 355 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Widerrufsfrist von zwei Wochen auch bei Widerrufsbelehrung unmittelbar bei Vertragsabschluss

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Widerrufsfrist bei amazon entpuppt sich als Fehlurteil

  • beck.de (Leitsatz)

    Widerrufsrecht bei Verkäufen über den Amazon-Marketplace

Besprechungen u.ä. (3)

  • shopbetreiber-blog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Widerrufsfrist bei Amazon-Marketplace Verkäufen beträgt zwei Wochen

  • it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zweiwöchiges Widerrufsrecht bei Amazon doch nicht wettbewerbswidrig?

  • it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)

    Widerrufsfrist bei Amazon.de beträgt zwei Wochen

Papierfundstellen

  • MMR 2007, 734
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 18.07.2006 - 5 W 156/06

    Fernabsatzvertrag: Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei Absatz von Waren

    Auszug aus LG Berlin, 24.05.2007 - 16 O 149/07
    Wenn das Kammergericht in seinem Beschluss vom 18. Juli 2006 - 5 W 156/06 - (MMR 2006, Seite 678) bei einer vergleichbaren Belehrung über das Widerrufsrecht gleichwohl zu einer anderen Beurteilung gelangte, so ist dies, wie den Ausführungen unter Ziffer 2 d cc des Beschlusses zu entnehmen ist, den Besonderheiten bei Ebay geschuldet; denn dort ist nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen, denen sich jeder Teilnehmer unterwerfen muss, tatsächlich von bindenden Angeboten der Verkäufer auszugehen, die durch einen einfachen Klick angenommen werden.
  • LG Essen, 13.02.2003 - 16 O 416/02

    Warenangebot ist kein Vertragsangebot - Einbeziehung der AGB durch Link und

    Auszug aus LG Berlin, 24.05.2007 - 16 O 149/07
    Im Zweifel ist mangels anderer tatsächlicher Anhaltspunkte von der zweiten Alternative auszugehen (Palandt-Heinrichs, a.a.0., Rdnr. 2 zu § 145 a.E. und Palandt-Grüneberg, a.a.0., Rdnr. 4 zu § 312 b; Kramer in Münchener Kommentar, 5. Aufl., Rdnr. 10 zu § 145 und Rdnr. 31 vor § 145; Landgericht Essen, NJW-RR 2003, Seite 1207).
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