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   LG Frankfurt/Main, 06.04.2005 - 2 - 16 S 285/04   

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https://dejure.org/2005,5657
LG Frankfurt/Main, 06.04.2005 - 2 - 16 S 285/04 (https://dejure.org/2005,5657)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 06.04.2005 - 2 - 16 S 285/04 (https://dejure.org/2005,5657)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 06. April 2005 - 2 - 16 S 285/04 (https://dejure.org/2005,5657)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Sachverständigengutachten zu niedrig - Schadensersatzanspruch gegenüber Sachverständigen

  • sokolowski.org
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Bei Restwertermittlung muß nicht das Internet genutzt werden

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Kfz-Sachverständige müssen nicht im Internet recherchieren

  • sokolowski.org (Kurzinformation und Auszüge)

    Kfz-Sachverständige müssen keine Nachforschungen im Internet anstellen, um den Restwert eines beschädigten Fahrzeuges zu ermitteln.

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Sachverständiger muss zum Restwert eines Autos keine Nachforschungen im Internet anstellen

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unfallschadensregulierung - Restwertregress abgelehnt

Papierfundstellen

  • NZV 2006, 384
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 11.05.2004 - 22 U 190/03

    Zulässige Restwertermittlung von Unfallwagen ohne Berücksichtigung unzugänglicher

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 06.04.2005 - 16 S 285/04
    Müsste nämlich der Sachverständige auch den Markt im Internet berücksichtigen, wird auch der Geschädigte entsprechend in seiner wirtschaftlichen Freiheit eingeschränkt, da er auf dem örtlichen Markt die Internet-Angebote kaum finden wird (OLG Köln, Urteil vom 11. Mai 2004, 22 U 190/03, NJW-RR 2005, 26).
  • BGH, 06.04.1993 - VI ZR 181/92

    Verkauf von Unfallwagen zum Restwert gemäß Gutachten

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 06.04.2005 - 16 S 285/04
    Allerdings ist der Schluss zulässig, dass, wenn der Geschädigte ohne Verstoß gegen seine Schadensminderungspflicht im Bereich des allgemeinen Marktes sein Fahrzeug verkaufen kann, der Sachverständige diesen Markt als Hauptquelle für die Schätzgrundlagen nutzen kann und muss (vgl. auch BGH, Urteil vom 6. April 1993, VI ZR 181/92, NJW 1993, 1849).
  • BGH, 07.12.2004 - VI ZR 119/04

    Anrechnung eines überdurchschnittlichen Erlöses für den Unfallwagen;

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 06.04.2005 - 16 S 285/04
    Der BGH hat mehrfach und zuletzt im Urteil vom 7. Dezember 2004 (VI ZR 119/04, NJW 2005, 357) betont, dass der Geschädigte berechtigt ist, sein Fahrzeug auf dem ihm zur Verfügung stehenden allgemeinen Markt zu verwerten.
  • BGH, 10.11.1994 - III ZR 50/94

    Einbeziehung des Käufers in den Schutzbereich eines Vertrages zwischen Verkäufer

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 06.04.2005 - 16 S 285/04
    Als diejenige, für die das Gutachten erkennbar bestimmt war, ist sie in den Schutzbereich des Vertrags zwischen Geschädigtem und Sachverständigen einbezogen (BGH, Urteil vom 10. November 1994, BGHZ 127, 378; Heinrichs, in: Palandt, 64. Aufl. (2005), § 328 BGB, Rn. 34).
  • OLG Celle, 23.05.2006 - 16 U 123/05

    Sachverständigenpflichten im Rahmen der Autoverwertung; Verpflichtung zur

    Von grundsätzlicher Bedeutung ist die Rechtsfrage, ob den Sachverständigen, wie die Versicherungswirtschaft und ein Teil der Rechtsprechung meinen (vgl. auch die ARD-Sendung plusminus vom 15. März 2005), der primär nur die Interessen des Geschädigten wahrzunehmen hat, weitergehende Pflichten zur Recherche in der Online-Börse allein deshalb treffen, weil sich die Schutzwirkung des Gutachterauftrages auch auf die Versicherung erstreckt (verneinend OLG Karlsruhe, VersR 2005, 706; AG Hamburg, 16 C 137/03; LG Köln, 9 S 34/02; LG Frankfurt, 2/16 S 285/04; OLG Köln, VersR 2004, 1145; bejahend LG Zweibrücken, 3 S 62/04; AG Krefeld, 79 C 286/02; LG Kleve, 6 S 58/04; AG Flensburg 62 C 194/04; LG Duisburg, 11 S 119/03 = BGH, III ZR 452/04).
  • LG Kaiserslautern, 28.12.2005 - 1 S 106/05

    Pflicht des Kfz-Sachverständigen gegenüber dem gegnerischen

    Im Falle der Ersatzbeschaffung ist der Geschädigte an einem hohen Restwert nicht interessiert, da er dann auch zu diesem Wert das Fahrzeug veräußern müsste, um von der Versicherung in voller Höhe entschädigt zu werden (OLG Karlsruhe VersR 2005, 706; LG Frankfurt, Urt. v. 06. April 2005, Az.: 2-16 S 285/04, zit. nach juris; Geigel, Der Haftpflichtprozess, 24. Aufl. 2004, S. 87; Huber DAR 2002, 385, 388).

    Der Sachverständige ist deshalb gegenüber der in die Schutzwirkung des Gutachterauftrags einbezogenen Haftpflichtversicherung des Unfallgegners zu keinen weitergehenden Erhebungen verpflichtet als gegenüber seinem Auftraggeber und muss bei der Restwertermittlung den Sondermarkt für Restwertaufkäufer im Internet nicht berücksichtigen (OLG Köln NJW-RR 2005, 26, 27; LG Koblenz NZV 2005, 46; LG Frankfurt, Urt. v. 06. April 2005, Az.: 2-16 S 285/04, zit. nach juris; LG München DAR 2005, 287, 288: "für das Jahr 2001 jedenfalls"; LG Köln NZV 2002, 513), sondern ist im Regelfall gehalten, drei Angebote auf dem allgemeinen Markt bei den örtlichen Autohändlern einzuholen (LG Frankfurt a.a.O.; Dt. Verkehrsgerichtstag NZV 2002, 77; Höke NZV 2002, 254, 257; Riedmeyer DAR 2002, 42, 45; Steffen DAR 1997, 297, 302).

  • LG Wiesbaden, 19.12.2006 - 1 S 18/04
    Wäre dieser nämlich gehalten, seine Restwertermittlung auch an Preisen eines überregionalen Sondermarktes zu ermitteln, hätte dies bei wirtschaftlicher Betrachtung regelmäßig zur Konsequenz, dass der auf dieser Ermittlung gegenüber Schädiger und Haftpflichtversicherung regulierende Geschädigte diesen Gutachten restwert bei tatsächlicher Verwertung seines beschädigten Kraftfahrzeuges auf dem ihm regelmäßig zumutbar nur zugänglichen regionalen allgemeinen Markt nicht realisieren könnte, was mit den Grundsätzen des Schadensrechts unvereinbar wäre (OLG Köln, a.a.O., Landgericht Frankfurt am Main, NZV 2006, 384).
  • AG Achern, 03.03.2008 - 2 C 140/07
    Dies entspricht auch der deutlich überwiegenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vergl. beispielsweise Palandt a. a. O. Rdz. 24, OLG Köln, Urteil vom 11.05.2004 -22 U 190/03- und LG Frankfurt, Urteil vom 06.04.2005 -2-16 S 285/04-, jeweils mit weiteren Nachweisen auch zur Gegenmeinung).
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