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LAG Berlin, 26.09.2002 - 16 Sa 1189/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit einer Entlassung bei gleichzeitigem Ablauf von Kündigungsfrist und Entlassungssperre
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KSchG § 18 Abs. 1; KSchG § 18 Abs. 2
Gleichzeitiger Ablauf von Kündigungsfrist und Entlassungssperre - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 19.02.2002 - 47 Ca 19838/01
- LAG Berlin, 26.09.2002 - 16 Sa 1189/02
Papierfundstellen
- MDR 2003, 338
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 13.04.2000 - 2 AZR 215/99
Anzeigepflichtige Massenentlassung
Auszug aus LAG Berlin, 26.09.2002 - 16 Sa 1189/02
Im Streitfall kann deshalb die - auch nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13.04.2000, NZA 2001, 144, nicht geklärte - Frage offen bleiben, welche rechtlichen Konsequenzen es hat, wenn die Massenentlassungsanzeige zwar vor dem Kündigungstermin, jedoch so spät erstattet wurde, dass die Sperrfrist über das vorgesehene Ende des Arbeitsverhältnisses hinausreicht, insbesondere, ob sich dann das Arbeitsverhältnis nur bis zum Ablauf der Sperrfrist verlängert (…so die wohl herrschende Meinung, vgl. etwa KR-Weigand, 6. Aufl., § 18 KSchG Rz. 31 a m.w.N.; Bauer/Powietzka, DB 2001, 383) oder bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin fortsetzt (so LAG Hamm vom 25.07.1986, 16 Sa 312/86, RzK I 8 b Nr. 6; LAG Frankfurt DB 1991, 658;… Berscheid, AR-Blattei 1020.2, Rz. 270 ff.). - LAG Hamm, 25.07.1986 - 16 Sa 312/86
Sperrfrist; Massenentlassung; Kündigung
Auszug aus LAG Berlin, 26.09.2002 - 16 Sa 1189/02
Im Streitfall kann deshalb die - auch nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13.04.2000, NZA 2001, 144, nicht geklärte - Frage offen bleiben, welche rechtlichen Konsequenzen es hat, wenn die Massenentlassungsanzeige zwar vor dem Kündigungstermin, jedoch so spät erstattet wurde, dass die Sperrfrist über das vorgesehene Ende des Arbeitsverhältnisses hinausreicht, insbesondere, ob sich dann das Arbeitsverhältnis nur bis zum Ablauf der Sperrfrist verlängert (…so die wohl herrschende Meinung, vgl. etwa KR-Weigand, 6. Aufl., § 18 KSchG Rz. 31 a m.w.N.; Bauer/Powietzka, DB 2001, 383) oder bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin fortsetzt (so LAG Hamm vom 25.07.1986, 16 Sa 312/86, RzK I 8 b Nr. 6; LAG Frankfurt DB 1991, 658;… Berscheid, AR-Blattei 1020.2, Rz. 270 ff.).