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   LAG Hamm, 22.02.2001 - 16 Sa 1328/00   

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https://dejure.org/2001,25287
LAG Hamm, 22.02.2001 - 16 Sa 1328/00 (https://dejure.org/2001,25287)
LAG Hamm, Entscheidung vom 22.02.2001 - 16 Sa 1328/00 (https://dejure.org/2001,25287)
LAG Hamm, Entscheidung vom 22. Februar 2001 - 16 Sa 1328/00 (https://dejure.org/2001,25287)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlungsansprüche unter dem Gesichtspunkt zu viel geleisteter Arbeitsvergütung ; Jahresarbeitszeitkonto; Vorschussvereinbarung; Arbeitszeitregelung; Saldierung von Plusstunden und Minusstunden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Hamm, 21.11.2006 - 19 Sa 1125/06

    Negatives Arbeitszeitkonto; Ausgleichszeitraum

    (LAG Hamm, Urteil vom 22.02.2001 - 16 Sa 1328/00 - LAGE § 611 BGB Arbeitszeitkonto Nr. 1) In der Natur eines nicht ausgeglichenen Arbeitszeitkontos liegt es, dass je nach Stand die eine oder die andere Partei Vorleistungen erbracht hat.

    Daher handelt es sich beim negativen Arbeitszeitkonto der Sache nach um einen Lohn- oder Gehaltsvorschuss des Arbeitgebers (vgl. BAG, Urteil vom 13.12.2000 - 5 AZR 334/99 - AP BGB § 394 Nr. 31; LAG Hamm, Urteil vom 22.02.2001 - 16 Sa 1328/00 - LAGE § 611 BGB Arbeitszeitkonto Nr. 1; Anzinger/Koberski, 2. Aufl. 2005, § 2 ArbZG Rdnr. 117).

    Denn die Festlegung des Ausgleichszeitraums gehört zu den typischen Regelungsgegenständen der Vereinbarung eines Arbeitszeitkontos (LAG Hamm, Urteil vom 22.02.2001 - 16 Sa 1328/00 - LAGE § 611 BGB Arbeitszeitkonto Nr. 1; Heinze, NZA 1997, S. 681, 687; Kroll, Arbeitszeitkonten und ihre Abwicklung, 2004, S. 45f).

    (LAG, Hamm, Urteil vom 22.02.2001 - 16 Sa 1328/00 - LAGE § 611 BGB Arbeitszeitkonto Nr. 1).

  • ArbG Paderborn, 11.11.2021 - 1 Ca 567/21

    Rückzahlung überzahlter Vergütung und Schadensersatz für die Nutzung des nur zum

    Fehlt es - wie vorliegend - an einer solchen Absprachen, besteht ein Rückzahlungsanspruch des Arbeitgebers nicht (vgl. LAG Hamm, 22.02.2001, Az: 16 Sa 1328/2000, juris).
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