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   LAG Düsseldorf, 08.03.1994 - 16 Sa 163/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,5277
LAG Düsseldorf, 08.03.1994 - 16 Sa 163/94 (https://dejure.org/1994,5277)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.03.1994 - 16 Sa 163/94 (https://dejure.org/1994,5277)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. März 1994 - 16 Sa 163/94 (https://dejure.org/1994,5277)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 620
    Befristung von Arbeitsverhältnissen im Konkurs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Befristung von Arbeitsverträgen ; Schutz zwingender Kündigungsschutzbestimmungen ; Sachlicher Grund ; Konkursfall ; Gemeinschuldnerin ; Konkrete Sachgründe ; Konkursabwicklung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 620 Abs. 1
    Arbeitsverhältnis: Befristung - sachliche Rechtfertigung - Konkurs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1994, 1032
  • BB 1994, 1504
  • DB 1994, 1880
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BSG, 15.02.2000 - B 11 AL 45/99 R

    Beginn der Ruhenszeit bei Abfindung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses und

    Befristungsabreden, die durch solche Sachgründe bedingt sind, sind nach § 620 BGB zulässig (vgl Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 8. Aufl, § 39 II 4a; Erfurter Kommentar/Müller-Glöge, § 620 BGB RdNrn 39 ff, 84 ff; LAG Düsseldorf ZIP 1994, 1032, 1034).
  • LAG Berlin, 01.10.2004 - 6 Sa 1191/04

    Betriebsteilübergang

    Anders als im Fall der herangezogenen Entscheidung des LAG Düsseldorf vom 08.03.1994 (16 Sa 163/94 - LAGE BGB § 620 Nr. 33) hat der Beklagte zu 1 nicht allein im Flexibilitätsinteresse Kettenarbeitsverträge mit dem Kläger geschlossen, sondern sich darauf beschränkt, dessen Arbeitsverhältnis einmalig um die Dauer einer weiteren Kündigungsfrist zu verlängern.
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