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   LAG Düsseldorf, 15.02.2005 - 16 Sa 1695/04   

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LAG Düsseldorf, 15.02.2005 - 16 Sa 1695/04 (https://dejure.org/2005,7605)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.02.2005 - 16 Sa 1695/04 (https://dejure.org/2005,7605)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. Februar 2005 - 16 Sa 1695/04 (https://dejure.org/2005,7605)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Keine tariflichen "Tätigkeitsjahre" bei Erziehungsurlaub/Elternzeit

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 8 Abs. 2 b und Abs. 3 Bundes-EntgeltTV (BETV) für die Chemische Industrie; Richtlinie 96/34 EG v. 03.06.1996; 2002/73 EG v. 23.09.2002
    Keine tariflichen "Tätigkeitsjahre" bei Erziehungsurlaub/Elternzeit

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfall eines Zahlungsanspruchs nach einer Ausschließungsfrist des Manteltarifvertrags (MTV) Chemische Industrie West ; Betriebsrat als zuständiger Adressat für die Geltendmachung des Anspruchs; Erfüllung der tariflichen Voraussetzungen für die Endstufe in der ...

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 8 Abs. 2 b und Abs. 3 Bundes-EntgeltTV (BETV) für die Chemische Industrie; Richtlinie 96/34 EG v. 03.06.1996; 2002/73 EG v. 23.09.2002
    Keine tariflichen "Tätigkeitsjahre" bei Erziehungsurlaub/Elternzeit

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Steigerung tariflichen Entgelts nach Tätigkeitsjahren bei ruhendem Arbeitverhältnis infolge Erziehungsurlaubs oder Elternzeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Arbeitsentgelt - Tariflohnerhöhung nur bei tatsächlich geleisteter Arbeit?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 28.06.1994 - 3 AZR 988/93

    Zeitaufstieg und Wehrdienst

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.02.2005 - 16 Sa 1695/04
    Die Erwägungen des Bundesarbeitsgerichts über die Zahlung einer Zulage an Grundwehrdienstleistende analog § 6 Abs. 4 Satz 2 ArbPISchG (Urt. v. 28.06.1994 - 3 AZR 988/93 -) sind auf Zeiten des Erziehungsurlaubs (Elternzeit) nicht übertragbar.

    Für die Zeit ihres ruhenden Arbeitsverhältnisses, um die sich wegen ihres Erziehungsurlaubs ihr (tariflicher) Zeitaufstieg verzögert habe, habe sie entsprechend den Ausführungen im Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 28.06.1994 - 3 AZR 988/93 - eine Zulage in Höhe des Differenzbetrages zu dem tatsächlich gezahlten Tarifentgelt zu beanspruchen.

    Soweit sie sich hierfür auf die vorgelegte Kommentierung (der IG Bergbau, Chemie, Energie, Stand: April 2002) und auf das dort zitierte Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 28.06.1994 - 3 AZR 988/93 - (AP Nr. 6 zu § 6 ArbPlatzSchutzG = NZA 1995, 433) beruft, führt dies ebenfalls nicht zum Erfolg.

  • BAG, 18.02.2003 - 1 ABR 2/02

    Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.02.2005 - 16 Sa 1695/04
    Zum einen scheidet eine unmittelbare - horizontale - Wirkung von Richtlinien des Gemeinschaftsrechts im Verhältnis von Privatrechtssubjekten zueinander aus (vgl. hierzu im Einzelnen BAG vom 18.02.2003 - 1 ABR 2/02 - AP Nr. 12 zu § 611 BGB Arbeitsbereitschaft, zu B IV 4 b der Gründe = DB 2003, 1387).
  • BAG, 27.05.2004 - 6 AZR 129/03

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.02.2005 - 16 Sa 1695/04
    Unabhängig von der Frage, inwieweit Tarifvertragsparteien als Vereinigung privaten Rechts grundrechtsgebunden sind und bei ihrer Normsetzung den allgemeinen Gleichheitssatz zu beachten haben (vgl. BAG vom 27.05.2004 - 6 AZR 129/03 - AP Nr. 5 zu § 1 TVG Gleichbehandlung = MDR 2005, 154), liegt eine Ungleichbehandlung hier bereits im Tatsächlichen nicht vor.
  • EuGH, 21.10.1999 - C-333/97

    Lewen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.02.2005 - 16 Sa 1695/04
    Im Übrigen verbieten es nach der Rechtsprechung sowohl im Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 21.10.1999 - Rs C-333/97 - (AP Nr. 14 zu Art. 119 EG-Vertrag) als auch im Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 12.01.2000 - 10 AZR 840/98 - (AP Nr. 223 zu § 611 BGB Gratifikation) weder Art. 119 EG-Vertrag (jetzt: Art. 141 EG) noch der § 2 Abs. 6 des Anhangs der Richtlinie 96/34 EG vom 03.06.1996, in den vergleichbaren Fällen einer Gratifikationszahlung einer Frau im Erziehungsurlaub die Gewährung einer solchen Gratifikation zu verweigern, wenn die Gewährung dieser Gratifikation nur von der Voraussetzung abhängt, dass sich der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Gewährung im aktiven Beschäftigungsverhältnis befindet.
  • BAG, 12.01.2000 - 10 AZR 840/98

    Weihnachtsgratifikation unter Freiwilligenvorbehalt im Erziehungsurlaub

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.02.2005 - 16 Sa 1695/04
    Im Übrigen verbieten es nach der Rechtsprechung sowohl im Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 21.10.1999 - Rs C-333/97 - (AP Nr. 14 zu Art. 119 EG-Vertrag) als auch im Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 12.01.2000 - 10 AZR 840/98 - (AP Nr. 223 zu § 611 BGB Gratifikation) weder Art. 119 EG-Vertrag (jetzt: Art. 141 EG) noch der § 2 Abs. 6 des Anhangs der Richtlinie 96/34 EG vom 03.06.1996, in den vergleichbaren Fällen einer Gratifikationszahlung einer Frau im Erziehungsurlaub die Gewährung einer solchen Gratifikation zu verweigern, wenn die Gewährung dieser Gratifikation nur von der Voraussetzung abhängt, dass sich der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Gewährung im aktiven Beschäftigungsverhältnis befindet.
  • BAG, 18.11.2020 - 5 AZR 57/20

    Vergütung - Berücksichtigung von Zeiten einer Langzeiterkrankung bei den

    Davon ausgehend hat der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts bereits zu einer Vorgängerregelung des § 8 Ziff. 2 BETV erkannt, dass eine solche Tarifnorm eine tatsächliche berufliche Tätigkeit, nicht lediglich den Ablauf bestimmter Zeiten seit Berufs- oder Tätigkeitsbeginn verlangt (vgl. zu einem aufgrund von Ableistung des Grundwehrdienstes ruhenden Arbeitsverhältnis BAG 28. Juni 1994 - 3 AZR 988/93 - zu I 1 c der Gründe, BAGE 77, 154; zustimmend LAG Düsseldorf 15. Februar 2005 - 16 Sa 1695/04 - zu II der Gründe) .
  • LAG Hessen, 04.06.2012 - 17 Sa 1787/11

    Beschäftigungszeit - Vordienstzeit

    Beschäftigungs- bzw. Tätigkeitsjahre und dementsprechend hieran anknüpfende tarifliche Vergütungssteigerungen setzen grundsätzlich und mangels abweichender Regelungen ein aktives und kein ruhendes Arbeitsverhältnis voraus (LAG Düsseldorf 15. Februar 2005 - 16 Sa 1695/04 - n.v., juris).
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