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   LAG Hessen, 07.07.1997 - 16 Sa 2328/96   

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https://dejure.org/1997,2477
LAG Hessen, 07.07.1997 - 16 Sa 2328/96 (https://dejure.org/1997,2477)
LAG Hessen, Entscheidung vom 07.07.1997 - 16 Sa 2328/96 (https://dejure.org/1997,2477)
LAG Hessen, Entscheidung vom 07. Juli 1997 - 16 Sa 2328/96 (https://dejure.org/1997,2477)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit einer Abmahnung bei außerordentlicher Kündigung; Gleichartigkeit von Pflichtverletzungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626 Abs. 1
    Kündigung: außerordentliche Kündigung und vorangegangene Abmahnung - Gleichartigkeit der Pflichtverletzungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1998, 605
  • NZA 1998, 822
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • LAG Saarland, 23.04.2003 - 2 Sa 134/02

    Warnfunktionen von Abmahnungen

    Als gleichartig werden danach auch solche Pflichtverletzungen angesehen, die zu vergleichbaren Störungen des Arbeitsverhältnisses führen und als übereinstimmender Ausdruck einer spezifischen Unzuverlässigkeit des Arbeitnehmers angesehen werden können (so LAG Berlin, U.v. 5.12.1995 in dem Verfahren 12 Sa 111/95, LAGE Nr. 52 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung; ähnlich LAG Frankfurt, U.v. 9.7.1999 in dem Verfahren 2 Sa 2096/98 und LAG Frankfurt, U.v. 7.7.1997 in dem Verfahren 16 Sa 2328/96).
  • LAG Hamm, 18.08.2006 - 10 Sa 792/06

    außerordentliche Kündigung; unentschuldigtes Fehlen; Beweisverwertungsverbot bei

    Auch eine beharrliche Weigerung des Arbeitnehmers, zur Rücksprache beim Arbeitgeber zu erscheinen, vermag eine außerordentliche Kündigung oder eine ordentliche Kündigung je nach den Umständen des Einzelfalles zu rechtfertigen (BAG, Urteil vom 16.03.1978 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 15; LAG Hessen, Urteil vom 07.07.1997 - NZA 1998, 822).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.04.2004 - 11 Sa 1383/03

    Interessenabwägung bei Fehlverhalten

    In diesem Sinne gleichartig sind Pflichtverletzungen nicht nur dann, wenn identisches Fehlverhalten vorliegt, sondern bereits dann, wenn die Pflichtverletzungen unter Berücksichtigung der Pflichtenstruktur des jeweiligen Arbeitsverhältnisses unter einem einheitlichen Gesichtspunkt zusammengefasst werden können (Hessisches LAG 07.07.1997 - 16 Sa 2328/96 - NZA 1998, 822, 824).
  • LAG Berlin, 14.03.2003 - 6 Sa 1256/02

    Geringschätzung des Arbeitgebers

    Dies sind sie nicht nur dann, wenn der Arbeitnehmer sein abgemahntes Fehlverhalten wiederholt, sondern bereits dann, wenn die beiden Pflichtverletzungen unter einem einheitlichen Gesichtspunkt zusammengefasst werden können (LAG Berlin, Urteil vom 05.12.1995 - 12 Sa 111/95 - AuA 1997, 27 zu 2.2.2.2 der Gründe; HessLAG, Urteil vom 07.07.1997 - 16 Sa 2328/96 - NZA 1998, 822).
  • LAG Hessen, 25.06.2002 - 15 Sa 1604/01

    Ordentliche Kündigung des Arbeitgebers und Anspruch auf Weiterbeschäftigung für

    Die Abmahnung vom 07. Juni 2000 wegen Nichtbefolgung der schriftlichen dienstlichen Anordnung vom 10. Januar 2000 (Kopie Blatt 127/128 d.A., Anlage 6 zum Beklagtenschriftsatz vom 23. Februar 2001) betrifft sonstige Dienstpflichten, aber nicht Fehlleistungen in Übersetzungen, also nicht denselben Pflichtenkreis (dazu Hess. LAG Urt. vom 07. Juli 1997 - 16 Sa 2328/96 - ARSt 1998, 131), so dass sie deswegen nicht die gebotene Warn- und Ankündigungsfunktion erfüllen konnte.
  • ArbG Frankfurt/Main, 14.07.2004 - 2 Ca 254/04

    Pflichten (arbeitsvertragliche) - Kündigung wegen Nichterfüllung

    Ausreichend ist, dass beide Pflichtverletzungen zu einem Pflichtenkreis gehören und unter einem einheitlichen Gesichtspunkt zusammengefasst werden können (BAG 10. Dezember 1992 - 2 ABR 32/92 - AP ArbGG 1979 § 87 Nr. 4, zu B II 6 b; Hess. LAG 07. Juli 1997 - 16 Sa 2328/96 - LAGE BGB § 626 Nr. 27; KR-Fischermeier § 626 BGB Rn. 281; Kittner/Däubler/Zwanziger-Zwanziger Kündigungsschutzrecht 6. Aufl. Einleitung Rn. 140; HaKo-KSchG-Fiebig 2. Aufl. § 1 Rn. 233).
  • LAG Hessen, 09.07.1999 - 2 Sa 2096/98

    Verspätete Urlaubsrückkehr - Kündigung

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  • AG Frankfurt/Main, 14.07.2004 - 2 Ca 254/04

    Pflichten (arbeitsvertragliche) - Kündigung wegen Nichterfüllung

    Ausreichend ist, dass beide Pflichtverletzungen zu einem Pflichtenkreis gehören und unter einem einheitlichen Gesichtspunkt zusammengefasst werden können (BAG 10. Dezember 1992 - 2 ABR 32/92 - AP ArbGG 1979 § 87 Nr. 4, zu B II 6 b; Hess. LAG 07. Juli 1997 - 16 Sa 2328/96 - LAGE BGB § 626 Nr. 27; KR-Fischermeier § 626 BGB Rn. 281; Kittner/Däubler/Zwanziger-Zwanziger Kündigungsschutzrecht 6. Aufl. Einleitung Rn. 140; HaKo-KSchG-Fiebig 2. Aufl. § 1 Rn. 233).
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