Rechtsprechung
LAG Niedersachsen, 23.01.2004 - 16 Sa 592/03 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Sachlicher Zusammenhang mehrerer befristeter Arbeitsverträge - Betriebsübergang im öffentlichen Dienst
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 1 Abs. 3 S. 2 BeschFG; § 1 Abs. 3 S. 1 BeschFG; § 613a BGB
Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses nach mehreren befristeten Arbeitsverträgen; Zwischenzeitliche Beschäftigung mit Sachgrund auf demselben Arbeitsplatz; Bestehen eines engen sachlichen Zusammenhangs; Ausgliederung eines Jugendamtes als Betriebsteilübergang - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses nach mehreren befristeten Arbeitsverträgen; Zwischenzeitliche Beschäftigung mit Sachgrund auf demselben Arbeitsplatz; Bestehen eines engen sachlichen Zusammenhangs; Ausgliederung eines Jugendamtes als Betriebsteilübergang
- Judicialis
BeschFG § 1 Abs. 3 Satz 2; ; BGB § 613 a
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BeschFG § 1 Abs. 3 Satz 2; BGB § 613a
Sachlicher Zusammenhang mehrerer befristeter Arbeitsverträge, Betriebsübergang im öffentlichen Dienst - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- docplayer.org (Leitsatz)
Befristung, sachlicher Zusammenhang mehrerer befristeter Arbeitsverträge, Betriebsübergang aus dem öffentlichen Dienst, Arbeitnehmerüberlassung, Betriebsteil im öffentlichen Dienst
Verfahrensgang
- ArbG Hannover, 05.02.2003 - 4 Ca 774/02
- ArbG Osnabrück, 05.02.2003 - 4 Ca 774/02
- LAG Niedersachsen, 23.01.2004 - 16 Sa 592/03
Papierfundstellen
- NZA-RR 2004, 499
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 27.04.2000 - 8 AZR 260/99
Betriebsübergang - Truppenübungsplatz
Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.01.2004 - 16 Sa 592/03
Die Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben steht dem Begriff des Betriebsübergangs nicht entgegen (so auch BAG, Urteil vom 27.04.2000, Az. 8 AZR 260/99, in RZK I 5 e Nr. 135). - BAG, 25.10.2000 - 7 AZR 537/99
Befristung nach dem BeschFG
Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.01.2004 - 16 Sa 592/03
Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 25.10.2000 (Az. 7 AZR 537/99 in NZA 2001, 609 bis 612) zutreffend entschieden, dass für den Fall, dass der zeitliche Abstand zwischen zwei nach dem BeschFG befristeten Arbeitsverträgen mehr als das Doppelte des in § 1 Abs. 3 S. 2 BeschFG vorgesehenen Mindestzeitraumes beträgt, ein enger sachlicher Zusammenhang regelmäßig nicht, sondern allenfalls beim Vorliegen besonderer Umstände angenommen werden kann.