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   LAG Düsseldorf, 13.06.2005 - 16 Ta 181/05   

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LAG Düsseldorf, 13.06.2005 - 16 Ta 181/05 (https://dejure.org/2005,4846)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.06.2005 - 16 Ta 181/05 (https://dejure.org/2005,4846)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. Juni 2005 - 16 Ta 181/05 (https://dejure.org/2005,4846)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtbarkeit einer Entscheidung des Arbeitsgerichts über die Bewilligung von Reisekostenentschädigung; Voraussetzungen eines Rechtsmittels der Staatskasse/Landeskasse gegen eine Entscheidung über die Bewilligung von Reisekostenentschädigung; Richterliche Entscheidung ...

  • LAG Düsseldorf PDF

    §§ 122, 127 Abs. 2 und 3 ZPO
    Erstattung von Reisekosten der bedürftigen Partei

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 122; ZPO § 127 Abs. 2; ZPO § 127 Abs. 3
    Erstattung von Reisekosten der bedürftigen Partei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 1378
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 19.03.1991 - 10 W 24/91
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.06.2005 - 16 Ta 181/05
    Reisekosten sind einer Partei, der Prozesskostenhilfe bewilligt und deren persönliches Erscheinen zu einem Gerichtstermin angeordnet worden ist, auch dann zu erstatten, wenn die Partei einen entsprechenden Antrag nicht bereits vor dem Termin gestellt hatte (ebenso OLG Düsseldorf, Beschl. v. 19.03.1991, MDR 1991, 679).

    Diese Richtlinien können als Verwaltungsvorschriften gegenüber der Rechtsprechungstätigkeit allenfalls subsidiäre Geltung beanspruchen (BGH, a. a. O.; ferner OLG Düsseldorf vom 19.03.1991, MDR 1991, 679).

    Reisekosten sind in derartigen Fällen einer Partei, der Prozesskostenhilfe bewilligt und deren persönliches Erscheinen zum Gerichtstermin angeordnet worden ist, mit der herrschenden Meinung auch dann zu erstatten, wenn die Partei einen entsprechenden Erstattungsantrag nicht bereits vor dem Termin gestellt hatte (ebenso OLG Düsseldorf vom 19.03.1991, MDR 1991, 679; Brandenburgisches OLG vom 20.07.1995, JurBüro 1996, 142 bei alsbaldiger Antragstellung; OLG Rostock vom 10.02.2003, FamRZ 2003, 1396; Zöller/Philippi, a. a. O.).

  • BGH, 19.03.1975 - IV ARZ (VZ) 29/74

    Reiseentschädigung an mittellose Partei

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.06.2005 - 16 Ta 181/05
    Die Entscheidung des Arbeitsgerichts im Beschluss vom 09.03.2005 über die Bewilligung von Reisekostenentschädigung ist kein Justizverwaltungsakt, sondern ein Akt der Rechtsprechung und demgemäß unter den dafür vorgesehenen Voraussetzungen des § 127 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 ZPO mit dem Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde anfechtbar (BGH vom 19.03.1975, BGHZ 64, 139 = NJW 1975 1124; Zöller/Philippi, ZPO 25. Aufl., § 122 Rdn. 27 a. E.; Thomas/Putzo, ZPO 26. Aufl., § 122 Rdn. 1; teilw.

    a) Es entspricht spätestens seit der erwähnten Entscheidung des BGH vom 19.03.1975 (a. a. O.) zu Recht herrschender Auffassung (vgl. u. a. Zöller/ Philippi, a. a. O.; Thomas/Putzo, a. a. O.; OLG Brandenburg vom 04.08.2003, NJW-RR 2004, 63), dass die richterliche Entscheidung über das Gesuch einer mittellosen Partei um Reiseentschädigung ein Akt der Rechtsprechung ist.

  • OLG Brandenburg, 04.08.2003 - 9 WF 133/03

    Erstattung von Reiseentschädigungen der armen Partei; Anfechtung der Erstreckung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.06.2005 - 16 Ta 181/05
    a) Es entspricht spätestens seit der erwähnten Entscheidung des BGH vom 19.03.1975 (a. a. O.) zu Recht herrschender Auffassung (vgl. u. a. Zöller/ Philippi, a. a. O.; Thomas/Putzo, a. a. O.; OLG Brandenburg vom 04.08.2003, NJW-RR 2004, 63), dass die richterliche Entscheidung über das Gesuch einer mittellosen Partei um Reiseentschädigung ein Akt der Rechtsprechung ist.
  • OLG Rostock, 10.02.2003 - 10 WF 136/02

    Erstattungsfähigkeit von Auslagen für Fahrten zu einem Verfahrenspfleger i.R.d.

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.06.2005 - 16 Ta 181/05
    Reisekosten sind in derartigen Fällen einer Partei, der Prozesskostenhilfe bewilligt und deren persönliches Erscheinen zum Gerichtstermin angeordnet worden ist, mit der herrschenden Meinung auch dann zu erstatten, wenn die Partei einen entsprechenden Erstattungsantrag nicht bereits vor dem Termin gestellt hatte (ebenso OLG Düsseldorf vom 19.03.1991, MDR 1991, 679; Brandenburgisches OLG vom 20.07.1995, JurBüro 1996, 142 bei alsbaldiger Antragstellung; OLG Rostock vom 10.02.2003, FamRZ 2003, 1396; Zöller/Philippi, a. a. O.).
  • OLG Brandenburg, 20.07.1995 - 10 UF 20/95

    Nachträgliche Erstattung von Fahrkosten zum Verhandlungstermin

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.06.2005 - 16 Ta 181/05
    Reisekosten sind in derartigen Fällen einer Partei, der Prozesskostenhilfe bewilligt und deren persönliches Erscheinen zum Gerichtstermin angeordnet worden ist, mit der herrschenden Meinung auch dann zu erstatten, wenn die Partei einen entsprechenden Erstattungsantrag nicht bereits vor dem Termin gestellt hatte (ebenso OLG Düsseldorf vom 19.03.1991, MDR 1991, 679; Brandenburgisches OLG vom 20.07.1995, JurBüro 1996, 142 bei alsbaldiger Antragstellung; OLG Rostock vom 10.02.2003, FamRZ 2003, 1396; Zöller/Philippi, a. a. O.).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.03.2007 - L 7 SO 258/07

    Rechtliches Gehör - faires Verfahren - Fahrtkosten für mittellosen Kläger

    Nach Auffassung des Senats ist im Rahmen dieser Prüfung auch die Verwaltungsvorschrift des Justizministeriums über die "Gewährung von Reiseentschädigungen an mittellose Personen und Vorschusszahlungen für Reiseentschädigungen an Zeuginnen, Zeugen, Sachverständige, Dolmetscherinnen, Dolmetscher, Übersetzerinnen, Übersetzer, ehrenamtliche Richterinnen, ehrenamtliche Richter und Dritte" vom 27. April 2006 - VwV Reiseentschädigung - (Die Justiz S. 245) heranzuziehen, welcher allerdings kein Rechtsnormcharakter zukommt und die deswegen für das Gericht nicht bindend ist (vgl. auch Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 13. Juni 2005 - 16 Ta 181/05 - ; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 4. November 2005 - 3 Ta 201/05 - ; Hartmann, Kostengesetze, 36. Auflage, Vorbem. zu Anhang I nach § 25 JVEG), die jedoch unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung (Art. 3 Abs. 1 GG) auch bei der richterlichen Entscheidung beachtlich sein kann.
  • OLG Düsseldorf, 13.11.2017 - 2 Ws 455/17

    Gewährung einer Reiseentschädigung für den an der Hauptverhandlung teilnehmenden

    Bei der Entscheidung über die Gewährung einer Reiseentschädigung handelt es sich nicht um einen Justizverwaltungsakt, sondern um einen Akt der Rechtsprechung (vgl. OLG Brandenburg NJW-RR 2004, 63; LAG Düsseldorf MDR 2005, 1378; Schneider, JVEG, 2. Aufl., Anhang 5 "VwV-Reiseentschädigung" Rdn. 5).
  • OLG Zweibrücken, 07.06.2017 - 5 WF 75/17

    Verfahrenskostenhilfebewilligung in Familiensachen: Erstattung von Reisekosten

    Im dortigen Fall war zum Zeitpunkt der Terminswahrnehmung Prozesskostenhilfe beantragt, die etwa drei Wochen nach dem Termin rückwirkend bewilligt wurde, woraufhin die bedürftige Partei die Reisekostenerstattung nachträglich geltend machte (LAG Düsseldorf, Beschluss vom 13.06.2005, Az.: 16 Ta 181/05, zitiert nach Juris, dort Rdnr. 2 und 8).
  • LAG Baden-Württemberg, 04.11.2005 - 3 Ta 201/05

    Erstattung von Reisekosten; Verhältnis zwischen Prozesskostenhilfe und

    Diese Regelung ist demnach gegenüber der Rechtsfolge einer Bewilligung von Prozesskostenhilfe subsidiär (vgl. insoweit auch LAG Düsseldorf, Beschluss vom 13. Juni 2005 - 16 Ta 181/05 - JurBüro 2005, 483 f.).
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