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   LAG Hessen, 31.07.2003 - 16 Ta 295/03   

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https://dejure.org/2003,13863
LAG Hessen, 31.07.2003 - 16 Ta 295/03 (https://dejure.org/2003,13863)
LAG Hessen, Entscheidung vom 31.07.2003 - 16 Ta 295/03 (https://dejure.org/2003,13863)
LAG Hessen, Entscheidung vom 31. Juli 2003 - 16 Ta 295/03 (https://dejure.org/2003,13863)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeit des Arbeitsgerichts für Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem angefochtenen Endurteil

  • Judicialis

    ArbGG § 62

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • LAG Thüringen, 29.12.1997 - 9 Ta 135/97
    Auszug aus LAG Hessen, 31.07.2003 - 16 Ta 295/03
    (vgl. statt vieler Kammerbeschluss v. 04.03.2002 - 16 Ta 58/02 - LAGE § 62 ArbGG 1979 Nr. 27: LAG Thüringen 29.12.1997 NZA 1998, 1358 (1359)).

    Insoweit bedarf es keiner grundsätzlichen Beantwortung der Frage, ob und wann Beschlüsse wie der vorliegende in Ansehung der Neuregelung der ZPO durch das ZPO-RG angefochten werden können, insbes., ob eine Anfechtung in der Regel ausgeschlossen ist oder aber nur bei greifbarer Gesetzeswidrigkeit oder bereits dann in Betracht kommt, wenn der Vorderrichter das ihm eingeräumte Ermessen verkannt hat (vgl. zum Streitstand: LAG Thüringen 29.12.1997 aaO.; OLG Karlsruhe 20.04.1993 MDR 1993, 798; vgl. zur Zulässigkeit einer außerordentlichen Rechtsbeschwerde auch BGH 07.03.2002 NJW 2002, 1577).

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus LAG Hessen, 31.07.2003 - 16 Ta 295/03
    Das gebietet das Gebot eines effektiven Rechtsschutzes, zumal die Unabhängigkeit des Vordergerichts es verbietet, ihm durch weitere Appelle die Verantwortung für eine eigene Entscheidung aufzudrängen, der er sich, auch nach nochmaliger Prüfung, ausdrücklich widersetzt (vgl. BGH 08.11.2001 NJW 2002, 754; Reichold in Thomas/Putzo ZPO 25. Aufl. 2003 § 567 Rz 9; vgl. auch BVerfG v. 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02).
  • BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002

    Auszug aus LAG Hessen, 31.07.2003 - 16 Ta 295/03
    Insoweit bedarf es keiner grundsätzlichen Beantwortung der Frage, ob und wann Beschlüsse wie der vorliegende in Ansehung der Neuregelung der ZPO durch das ZPO-RG angefochten werden können, insbes., ob eine Anfechtung in der Regel ausgeschlossen ist oder aber nur bei greifbarer Gesetzeswidrigkeit oder bereits dann in Betracht kommt, wenn der Vorderrichter das ihm eingeräumte Ermessen verkannt hat (vgl. zum Streitstand: LAG Thüringen 29.12.1997 aaO.; OLG Karlsruhe 20.04.1993 MDR 1993, 798; vgl. zur Zulässigkeit einer außerordentlichen Rechtsbeschwerde auch BGH 07.03.2002 NJW 2002, 1577).
  • BGH, 14.12.1989 - IX ZB 40/89

    Zurückweisung der Beschwerde eines ehemaligen Notars gegen Anordnung von

    Auszug aus LAG Hessen, 31.07.2003 - 16 Ta 295/03
    Greifbar gesetzeswidrig ist eine Entscheidung dann, wenn die Entscheidung mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist, weil sie jeder rechtlichen Grundlage entbehrt und dem Gesetz inhaltlich fremd ist (vgl. BAG 21.04.1998 NZA 1998, 1357; BGH 14.12.1989 NJW 1990, 1794 (1795)).
  • BGH, 08.11.2001 - IX ZB 44/01

    Rechtsmittel gegen Verhängung eines Ordnungsgeldes

    Auszug aus LAG Hessen, 31.07.2003 - 16 Ta 295/03
    Das gebietet das Gebot eines effektiven Rechtsschutzes, zumal die Unabhängigkeit des Vordergerichts es verbietet, ihm durch weitere Appelle die Verantwortung für eine eigene Entscheidung aufzudrängen, der er sich, auch nach nochmaliger Prüfung, ausdrücklich widersetzt (vgl. BGH 08.11.2001 NJW 2002, 754; Reichold in Thomas/Putzo ZPO 25. Aufl. 2003 § 567 Rz 9; vgl. auch BVerfG v. 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02).
  • BAG, 21.04.1998 - 2 AZB 4/98

    Greifbare Gesetzwidrigkeit

    Auszug aus LAG Hessen, 31.07.2003 - 16 Ta 295/03
    Greifbar gesetzeswidrig ist eine Entscheidung dann, wenn die Entscheidung mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist, weil sie jeder rechtlichen Grundlage entbehrt und dem Gesetz inhaltlich fremd ist (vgl. BAG 21.04.1998 NZA 1998, 1357; BGH 14.12.1989 NJW 1990, 1794 (1795)).
  • LAG Hessen, 04.03.2002 - 16 Ta 58/02

    Einstellung der Zwangsvollstreckung

    Auszug aus LAG Hessen, 31.07.2003 - 16 Ta 295/03
    (vgl. statt vieler Kammerbeschluss v. 04.03.2002 - 16 Ta 58/02 - LAGE § 62 ArbGG 1979 Nr. 27: LAG Thüringen 29.12.1997 NZA 1998, 1358 (1359)).
  • OLG Karlsruhe, 20.04.1993 - 10 W 12/93
    Auszug aus LAG Hessen, 31.07.2003 - 16 Ta 295/03
    Insoweit bedarf es keiner grundsätzlichen Beantwortung der Frage, ob und wann Beschlüsse wie der vorliegende in Ansehung der Neuregelung der ZPO durch das ZPO-RG angefochten werden können, insbes., ob eine Anfechtung in der Regel ausgeschlossen ist oder aber nur bei greifbarer Gesetzeswidrigkeit oder bereits dann in Betracht kommt, wenn der Vorderrichter das ihm eingeräumte Ermessen verkannt hat (vgl. zum Streitstand: LAG Thüringen 29.12.1997 aaO.; OLG Karlsruhe 20.04.1993 MDR 1993, 798; vgl. zur Zulässigkeit einer außerordentlichen Rechtsbeschwerde auch BGH 07.03.2002 NJW 2002, 1577).
  • LAG München, 05.03.2018 - 4 Sa 823/17

    Einstweilige Einstellung Zwangsvollstreckung, Weiterbeschäftigung,

    Gericht i.S.d. § 707 Abs. 1 ZPO ist dabei das Gericht, das über den Rechtsbehelf zu entscheiden hat, was sich aus der entsprechenden Verweisung in § 719 Abs. 1 ZPO ergibt (vgl. LAG Hessen, Beschluss vom 31. Juli 2003 - 16 Ta 295/03 -, juris, Rn. 6, m.w.N.; vgl. auch Schleusener, in: Germelmann et al., ArbGG, 9. Aufl. 2017, § 62 Rn. 43).
  • LAG Hessen, 29.11.2007 - 16 Ta 467/07

    Rechtsmittel - Ablehnung von Gerichtspersonen - außerordentliche Beschwerde -

    Dafür lässt sich immerhin anführen, dass die Unabhängigkeit des Vordergerichts es verbietet, ihm durch weitere Appelle die Verantwortung für eine eigene Entscheidung aufzudrängen, der er sich, auch nach nochmaliger Prüfung, ausdrücklich widersetzt (vgl. Kammerbeschluss vom 31. Juli 2003 - 16 Ta 295/03 - LAGE § 62 ArbGG1979 Nr. 30).
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