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   LAG Niedersachsen, 05.03.2004 - 16 TaBV 45/03   

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https://dejure.org/2004,8178
LAG Niedersachsen, 05.03.2004 - 16 TaBV 45/03 (https://dejure.org/2004,8178)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 05.03.2004 - 16 TaBV 45/03 (https://dejure.org/2004,8178)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 05. März 2004 - 16 TaBV 45/03 (https://dejure.org/2004,8178)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Auswahlrichtlinien und soziale Auswahl

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bezüglich der Verwendung eines Punktesystems bei der Sozialauswahl vor Kündigungen; Punktetabelle als Auswahlrichtlinie oder mitbestimmungsfreie Regelungsbefugnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bezüglich der Verwendung eines Punktesystems bei der Sozialauswahl vor Kündigungen; Punktetabelle als Auswahlrichtlinie oder mitbestimmungsfreie Regelungsbefugnis

  • Judicialis

    BetrVG § 95 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 95 Abs. 1 Satz 1; KSchG § 1
    Kein Mitbestimmungsrecht für Punktesystem zur Sozialauswahl in konkreten Kündigungsfällen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 31.01.1984 - 1 ABR 63/81

    Stellenausschreibung - Betriebsrat - Mitbestimmung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 05.03.2004 - 16 TaBV 45/03
    Auswahlrichtlinien werden deshalb im Rahmen einer Betriebsvereinbarung fixiert und gelten deshalb bis zu einer Kündigung, einverständlicher Aufhebung oder Ersetzung durch die Betriebsparteien generell in Betrieb (so Beschl. d. BAG v. 31.01.1984, Az. 1 ABR 63/81 in NZA 1984, 51 bis 52).
  • BAG, 24.03.1983 - 2 AZR 21/82

    Punktsystem und Leistungsunterschiede bei Sozialauswahl

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 05.03.2004 - 16 TaBV 45/03
    Dass es sich insoweit auch nur um eine Einzelfallentscheidung handelt, wird bestätigt dadurch, dass das Gewicht der verschiedenen Sozialdaten nicht unveränderlich feststeht, sondern zukünftig auch abhängen kann von der arbeitsmarktpolitischen, wirtschaftlichen oder sozialpolitischen Entwicklung (vgl. BAG v. 24.03.1983, Az. 2 AZR 21/82 in AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 betriebsbedingte Kündigung).
  • BAG, 10.12.2002 - 1 ABR 27/01

    Mitbestimmung bei sogenannten Insichbeurlaubungen von Beamten

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 05.03.2004 - 16 TaBV 45/03
    Die Richtlinien sollen lediglich seinen Ermessenspielraum durch die Aufstellung von Entscheidungskriterien einschränken, ohne dass sie ihn praktisch gänzlich beseitigen dürfen (so Beschl. des BAG v. 31.05.1983, Az. 1 ABR 6/80 in NZA 1984, 49 bis 51, BAG, Beschl. v. 10.12.2002, Az. 1 ABR 27/01 in AP Nr. 42 zu § 95 BetrVG 1972).
  • BAG, 31.05.1983 - 1 ABR 6/80

    Mitbestimmung bei Anforderungsprofilen

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 05.03.2004 - 16 TaBV 45/03
    Die Richtlinien sollen lediglich seinen Ermessenspielraum durch die Aufstellung von Entscheidungskriterien einschränken, ohne dass sie ihn praktisch gänzlich beseitigen dürfen (so Beschl. des BAG v. 31.05.1983, Az. 1 ABR 6/80 in NZA 1984, 49 bis 51, BAG, Beschl. v. 10.12.2002, Az. 1 ABR 27/01 in AP Nr. 42 zu § 95 BetrVG 1972).
  • LAG Köln, 31.10.1994 - 2 Ta 225/94

    Notwendigen Zwangsvollstreckungsmaßnahme; Kosten; Gebühr; Zwangsvollstreckung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 05.03.2004 - 16 TaBV 45/03
    Hierzu gehören die materiellen Merkmale der Personalauswahl und des Verfahrens, nach dem diese Auswahlkriterien festzustellen sind (vgl. hierzu Hess.VerwG, Az. 1 TZ 2186/97, Beschl. v. 12.08.1997 in DÖD 1998, 163 bis 165 u. Beschl. v. 22.09.1994, Az. TK 1846/93 in ArbuR 1995, 197, zitiert nach Juris).
  • BAG, 29.09.1955 - 2 AZR 43/54

    Arbeitsverhältnis: Keine Anwendbarkeit des KSchG auf mit einer Besatzungsmacht

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 05.03.2004 - 16 TaBV 45/03
    Dass es sich insoweit auch nur um eine Einzelfallentscheidung handelt, wird bestätigt dadurch, dass das Gewicht der verschiedenen Sozialdaten nicht unveränderlich feststeht, sondern zukünftig auch abhängen kann von der arbeitsmarktpolitischen, wirtschaftlichen oder sozialpolitischen Entwicklung (vgl. BAG v. 24.03.1983, Az. 2 AZR 21/82 in AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 betriebsbedingte Kündigung).
  • VGH Hessen, 22.09.1994 - TK 1846/93

    Definition der Auswahlrichtlinie; Vorliegen einer Kündigungsrichtlinie bzgl

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 05.03.2004 - 16 TaBV 45/03
    Hierzu gehören die materiellen Merkmale der Personalauswahl und des Verfahrens, nach dem diese Auswahlkriterien festzustellen sind (vgl. hierzu Hess.VerwG, Az. 1 TZ 2186/97, Beschl. v. 12.08.1997 in DÖD 1998, 163 bis 165 u. Beschl. v. 22.09.1994, Az. TK 1846/93 in ArbuR 1995, 197, zitiert nach Juris).
  • LAG Niedersachsen, 18.10.1994 - 11 TaBV 90/94

    Antragsbindung; Bestimmung des Streitgegenstandes; Rechtmäßigkeit einer

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 05.03.2004 - 16 TaBV 45/03
    Aus dieser Definition des Bundesarbeitsgerichtes ist nicht eindeutig ersichtlich, inwieweit Auswahlrichtlinien nur dann gegeben sind, wenn sie nicht nur für einen betrieblichen Anlass, sondern für alle zukünftigen Fälle gelten sollen (so Beschl. des LAG Nds. v. 18.10.1994, Az. 11 TaBV 90/94 in LAGE § 95 Nr. 15).
  • VGH Hessen, 12.08.1997 - 1 TZ 2186/97
    Auszug aus LAG Niedersachsen, 05.03.2004 - 16 TaBV 45/03
    Hierzu gehören die materiellen Merkmale der Personalauswahl und des Verfahrens, nach dem diese Auswahlkriterien festzustellen sind (vgl. hierzu Hess.VerwG, Az. 1 TZ 2186/97, Beschl. v. 12.08.1997 in DÖD 1998, 163 bis 165 u. Beschl. v. 22.09.1994, Az. TK 1846/93 in ArbuR 1995, 197, zitiert nach Juris).
  • BAG, 26.07.2005 - 1 ABR 29/04

    Sozialauswahl und Auswahlrichtlinie

    Auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 5. März 2004 - 16 TaBV 45/03 - aufgehoben.
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