Betriebsverfassungsgesetz
| Vierter Teil - Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer (§§ 74 - 113) |
| Fünfter Abschnitt - Personelle Angelegenheiten (§§ 92 - 105) |
| Erster Unterabschnitt - Allgemeine personelle Angelegenheiten (§§ 92 - 95) |
(1) Richtlinien über die personelle Auswahl bei Einstellungen, Versetzungen, Umgruppierungen und Kündigungen bedürfen der Zustimmung des Betriebsrats. Kommt eine Einigung über die Richtlinien oder ihren Inhalt nicht zustande, so entscheidet auf Antrag des Arbeitgebers die Einigungsstelle. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.
(2) In Betrieben mit mehr als 500 Arbeitnehmern kann der Betriebsrat die Aufstellung von Richtlinien über die bei Maßnahmen des Absatzes 1 Satz 1 zu beachtenden fachlichen und persönlichen Voraussetzungen und sozialen Gesichtspunkte verlangen. Kommt eine Einigung über die Richtlinien oder ihren Inhalt nicht zustande, so entscheidet die Einigungsstelle. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.
(3) Versetzung im Sinne dieses Gesetzes ist die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs, die voraussichtlich die Dauer von einem Monat überschreitet, oder die mit einer erheblichen Änderung der Umstände verbunden ist, unter denen die Arbeit zu leisten ist. Werden Arbeitnehmer nach der Eigenart ihres Arbeitsverhältnisses üblicherweise nicht ständig an einem bestimmten Arbeitsplatz beschäftigt, so gilt die Bestimmung des jeweiligen Arbeitsplatzes nicht als Versetzung.
Rechtsprechung zu § 95 BetrVG
546 Entscheidungen zu § 95 BetrVG in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- BAG, 10.12.2002 - 1 ABR 27/01
Mitbestimmung bei sogenannten Insichbeurlaubungen von Beamten
Zum selben Verfahren:
- LAG Köln, 08.03.2001 - 10 TaBV 50/00
Insichbeurlaubung; Beamte; Deutsche Post AG, Mitbestimmungsrecht
- LAG Köln, 08.03.2001 - 10 TaBV 50/00
- BAG, 18.02.1986 - 1 ABR 27/84
Zustimmung des Betriebsrats bei Versetzungen
- BAG, 02.04.1996 - 1 AZR 743/95
Teilweiser Entzug von Arbeitsaufgaben als Versetzung
Zum selben Verfahren:
- LAG Berlin, 22.08.1995 - 12 Sa 54/95
Betriebsrat: Mitbestimmung - Begriff der Versetzung
- LAG Berlin, 22.08.1995 - 12 Sa 54/95
- BAG, 19.02.1991 - 1 ABR 21/90
Versetzung bei Übergang zur Schichtarbeit
- BAG, 29.02.2000 - 1 ABR 5/99
Umsetzung einer Altenpflegekraft auf eine andere Station - Versetzung
- BAG, 11.12.2007 - 1 ABR 73/06
Mitbestimmung bei kurzfristiger Änderung des Arbeitsbereichs
- BAG, 17.06.2008 - 1 ABR 38/07
Mitbestimmung bei Abteilungswechsel
Zum selben Verfahren:
- LAG Schleswig-Holstein, 27.02.2007 - 5 TaBV 30/06
Mitbestimmung bei Versetzungen, Wechsel in eine andere Verkaufsabteilung
- LAG Schleswig-Holstein, 27.02.2007 - 5 TaBV 30/06
- BAG, 10.04.1984 - 1 ABR 67/82
Versetzungsbegriff des BetrVG
- BAG, 21.09.1999 - 1 ABR 40/98
Auslandsdienstreisen als mitbestimmungspflichtige Versetzungen?
- BAG, 01.08.1989 - 1 ABR 51/88
Versetzung: Entsendung an anderen Arbeitsort
- LAG Baden-Württemberg, 12.01.1999 - 10 TaBV 1/98
Betriebsrat: Mitbestimmung bei Übertragung zusätzlicher Funktionen - Begriff der ...
- BAG, 23.11.1993 - 1 ABR 38/93
Versetzung - Wechsel von Tagschicht in Nachtschicht
- BAG, 08.08.1989 - 1 ABR 63/88
Arbeitsbereich: Änderung - Zuweisung eines anderen Arbeitsorts - Änderung der ...
- BAG, 19.02.1991 - 1 ABR 36/90
Entsendung in anderen Betrieb eines anderen Unternehmens
- BAG, 15.06.1989 - 2 AZR 580/88
Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen - Bedeutung von ...
- LAG Hamburg, 21.09.2006 - 1 TaBV 5/06
Errichtung einer Einigungsstelle
- BAG, 31.05.2005 - 1 ABR 22/04
Mitbestimmung bei Zuweisung eines eigenen Büros
Literatur im Internet zu § 95 BetrVG
Querverweise
- BetrVG
- Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer
- Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
- Allgemeiner Kündigungsschutz
- § 1 (Sozial ungerechtfertigte Kündigungen)
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung
- Verbot der Benachteiligung
- § 7 (Benachteiligungsverbot)
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