Weitere Entscheidung unten: LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2006

Rechtsprechung
   OLG Köln, 13.01.2003 - 16 U 36/02   

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https://dejure.org/2003,14497
OLG Köln, 13.01.2003 - 16 U 36/02 (https://dejure.org/2003,14497)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.01.2003 - 16 U 36/02 (https://dejure.org/2003,14497)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. Januar 2003 - 16 U 36/02 (https://dejure.org/2003,14497)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung einer Geldsumme aufgrund eines Schuldanerkenntnisses ; Dauerhafte Bereicherungseinrede gegen einen Rückzahlungsanspruch; Gesetzliche Vermutung der Echtheit einer Urkunde; Voraussetzungen eines abstrakten Schuldanerkenntnisses; Erfüllungsverweigerung ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.05.2000 - IX ZR 43/99

    Rückforderung eines abstrakten Schuldanerkenntnisses

    Auszug aus OLG Köln, 13.01.2003 - 16 U 36/02
    Eine Rückforderung scheidet nur dann aus, wenn die neue Verpflichtung des Schuldners ohne Rücksicht auf eine frühere Schuld begründet werden sollte, insbesondere wenn die Parteien mit dem Anerkenntnisvertrag einen Streit oder eine Ungewissheit über den Inhalt des zwischen ihnen bestehenden Rechtsverhältnisses beenden und ohne Rücksicht auf das Bestehen oder Nichtbestehen des anerkannten Anspruchs eine klare Rechtslage schaffen wollten (vgl. BGH NJW 2000, 2501; Palandt/Sprau BGB § 781 Rdnr. 12 mwN).
  • BGH, 17.04.1986 - III ZR 215/84

    Echtheitsvermutung für den später ergänzten Inhalt eines .....

    Auszug aus OLG Köln, 13.01.2003 - 16 U 36/02
    Das gilt gleichermaßen bei einem sogenannten Blankettmissbrauch (vgl. BGH MDR 1987, 32 = NJW 1986, 3086, 3087 mwN), so dass es mithin Sache der Beklagten ist, die Behauptung des Klägers zu widerlegen, dass sie den Text am 26.6.95 unterschrieben hat, d. h. nachweisen müsste, dass der Text nachträglich eingefügt worden ist.
  • LG Bonn, 31.07.2020 - 1 O 30/20

    Rechtsgrund; Schuldanerkenntnis; Beweislast

    Indes greift dieser Grundsatz erst dann, wenn der Anspruchsgegner zuvor konkrete Umstände dafür darlegt, aus denen er ableitet, das Schuldanerkenntnis behalten und die darin erklärte Verpflichtung durchsetzen zu dürfen (OLG Koblenz, Beschluss vom 13.01.2011 - 5 W 19/11 = BeckRS 2011, 23260; OLG Köln, OLG-Report 2003, 157, 158 = juris Rd.20; Müko/Schwab, BGB, 7.Aufl. 2017, § 812 Rd.441; Palandt/Sprau, aaO., § 812 Rd.78 jeweils m.w.N.).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2006 - L 16 U 36/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,105664
LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2006 - L 16 U 36/02 (https://dejure.org/2006,105664)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23.03.2006 - L 16 U 36/02 (https://dejure.org/2006,105664)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23. März 2006 - L 16 U 36/02 (https://dejure.org/2006,105664)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Bayern, 25.09.2002 - L 18 U 171/99
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2006 - L 16 U 36/02
    Sie und die Prozessakte (Az. L 16 U 36/02, S 18 U 171/99) sind Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen.
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