Rechtsprechung
   OLG Köln, 16.03.2016 - I-16 U 63/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,19968
OLG Köln, 16.03.2016 - I-16 U 63/15 (https://dejure.org/2016,19968)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.03.2016 - I-16 U 63/15 (https://dejure.org/2016,19968)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. März 2016 - I-16 U 63/15 (https://dejure.org/2016,19968)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,19968) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Überwachungspflichten des Architekten bei Beauftragung mit der Bauüberwachung "auf Abruf"

  • rechtsportal.de

    BGB § 631 ; BGB § 635 a.F.
    Umfang der Überwachungspflichten des Architekten bei Beauftragung mit der Bauüberwachung "auf Abruf"

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verstoß gegen DIN-Normen ist auch ohne Schadenseintritt ein Mangel!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Verstoß gegen DIN-Normen ist auch ohne Schadenseintritt ein Mangel!

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Überwachungspflichten eines Architekten

Besprechungen u.ä. (2)

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Verstoß gegen DIN-Normen ist auch ohne Schadenseintritt ein Mangel!

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verstoß gegen DIN-Normen führt auch ohne Schadenseintritt zum Mangel! (IBR 2016, 515)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (17)

  • LG Aachen, 31.03.2015 - 12 O 127/05
    Auszug aus OLG Köln, 16.03.2016 - 16 U 63/15
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 31. März 2015 -12 O 127/05- teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    Das erstinstanzliche Urteil vom 31.03.2015 des LG Aachen 12 0 127/05, zugestellt am 7.4.2015, aufzuheben und festzustellen , dass die Beklagten gesamtschuldnerisch zur Zahlung von Schadensersatz zzgl.

    Zinsen i.H.v. 5% über dem Basiszinssatz ab dem 20.10.1999 zur Behebung der im Beweisverfahren LG Aachen 12 OH 31/99 und im Verfahren LG Aachen 12 O 127/05 festgestellter Schäden an dem Objekt auf dem Grundstück M Straße 37 in B-I verurteilt werden; hierzu insbesondere :.

    m) sowie sämtliche weiteren Baukosten und Baunebenkosten, die zur Mangelbeseitigung gemäß den gerichtlich bestellten Gutachten aus dem Verfahren LG Aachen 12 0 127/05 und dem Verfahren 12 OH 31/99 notwendig sind.

  • BGH, 04.06.1996 - VI ZR 123/95

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage auf Befreiung von öffentlich-rechtlichen

    Auszug aus OLG Köln, 16.03.2016 - 16 U 63/15
    Die hinreichende Bestimmtheit des Klageantrages im Sinne des § 253 ZPO ist gegeben, wenn der Schuldbefreiungsantrag Grund und Höhe der Schuld, von der freigestellt zu werden der Kläger begehrt, angibt (OLG Düsseldorf, MDR 82, 942; BGH, Urteil vom 04.06.1996 - VI ZR 123/95).

    Der Kläger kann gemäß § 635 BGB a.F. als Schadensersatz auch die Freistellung von einer von ihm eingegangenen Verbindlichkeit verlangen (vgl. BGH, Urteil vom 04.06.1996 - VI ZR 123/95).

  • OLG Zweibrücken, 04.08.1997 - 5 WF 34/97
    Auszug aus OLG Köln, 16.03.2016 - 16 U 63/15
    Aus diesem Grunde ist der vorliegende Sachverhalt auch nicht mit dem der Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken, Beschluss vom 4.8.1997, abgedruckt in NJW-RR 1998, 429 zu Grunde liegenden Sachverhalt vergleichbar.
  • BGH, 27.01.2005 - VII ZR 158/03

    Ansprüche des Auftraggebers wegen Schäden am Bauwerk; Hemmung der Verjährung von

    Auszug aus OLG Köln, 16.03.2016 - 16 U 63/15
    Das ist nicht der Fall, wenn sich der Mangelunwert der mangelhaften Bauleistung mit dem erlittenen Schaden am Eigentum deckt, also Stoffgleichheit vorliegt (vgl. BGH, Urteil vom 27.01.2005 -VII ZR 158/03-Rn. 33, zitiert nach juris).
  • BGH, 07.03.2013 - VII ZR 134/12

    Werkmangel: Standsicherheitsnachweis für eine Treppe als geschuldete

    Auszug aus OLG Köln, 16.03.2016 - 16 U 63/15
    Allein in Bezug auf die fehlenden bauordnungsrechtlichen Zulassungen handelte es sich um weiterbestehende erhebliche Mängel auch für den Fall, dass die Produkte technisch geeignet wären (vgl. BGH NJW 1981, 112; hierzu auch BGH, Urteil vom 07.03.2013, VII ZR 134/12, RN 12 zitiert nach juris).
  • BGH, 12.02.1992 - VIII ZR 276/90

    Eigentumsverletzung durch Herstellung einer mangelhaften Sache bei Verbindung mit

    Auszug aus OLG Köln, 16.03.2016 - 16 U 63/15
    Denn dieser Schaden ist allein auf enttäuschte Vertragserwartung zurückzuführen (BGH, Urteil vom 12. Februar 1992 - VIII ZR 276/90, BGHZ 117, 183, 187).
  • BGH, 19.06.1973 - VI ZR 46/72

    Umfang der Reparaturkosten; Ersatzfähigkeit der Mehrwertsteuer

    Auszug aus OLG Köln, 16.03.2016 - 16 U 63/15
    Vor Inkrafttreten des § 249 Abs. 2 BGB n.F. bestand jedoch Einigkeit darüber, dass der Anspruch des nicht vorsteuerabzugsberechtigten Geschädigten auch im Falle der (noch) fiktiven Abrechnung die Umsatzsteuer umfasste (vergleiche BGH NJW 1973, 1647).
  • BGH, 10.07.2003 - IX ZR 113/01

    Wahrung der Anfechtungsfrist bei Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags

    Auszug aus OLG Köln, 16.03.2016 - 16 U 63/15
    (vgl. auch Zöller-Greger, ZPO, 30. Auflage, § 253 Rn. 26 a; BGH, Urteil vom 10.7.2003, NJW-RR 2003, 1558, 1559: Wirkung "ex nunc").
  • BGH, 11.12.1986 - III ZR 268/85

    Anspruch auf Herausgabe der Bürgschaftsurkunde - Entfallen der beiderseitigen

    Auszug aus OLG Köln, 16.03.2016 - 16 U 63/15
    Insoweit ist die Klage hinsichtlich sog. lediglich veranlasster Kosten in Abgrenzung zu den Vorbereitungskosten eines Rechtsstreits bereits wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses als unzulässig abzuweisen (vgl. BGHZ 75, 235; BGH WM 87, 247,249).
  • BGH, 26.03.1999 - V ZR 364/97

    Erstattungsfähigkeit der Aufwendungen eines Käufers

    Auszug aus OLG Köln, 16.03.2016 - 16 U 63/15
    Dafür besteht eine - widerlegbare - Vermutung; denn es darf angenommen werden, dass die Parteien Leistung und Gegenleistung als gleichwertig einschätzen mit der Folge, dass die Aufwendungen durch den Vorteil der erwarteten Gegenleistung ausgeglichen werden (vgl. BGH, Urteil vom 6.07.03.1999, NJW 1999, 2269 "Rentabilitätsvermutung").
  • OLG Dresden, 12.12.2013 - 10 U 1954/12

    Schlussrechnung vollständig bezahlt: Architektenleistung (konkludent) abgenommen!

  • OLG Düsseldorf, 24.06.1982 - 18 U 39/82

    Klageantrag; Schuldbefreiung; Grund und Höhe einer Schuld

  • BGH, 06.11.1975 - VII ZR 222/73

    Rechtsfolgen des fruchtlosen Fristablaufs

  • BGH, 25.09.1980 - VII ZR 218/79

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs wegen Verletzung der Pflicht zum Nachweis

  • OLG Düsseldorf, 14.07.2003 - 20 W 42/03

    Erstattung außergerichtlicher Kosten des Berufungsbeklagten

  • OLG München, 09.01.2012 - 9 U 3562/11

    Abdichtung mangelhaft: Abriss und Neuherstellung!

  • OLG Brandenburg, 05.12.2012 - 4 U 118/11

    Schadensersatzanspruch einer Bauherrengemeinschaft wegen Verwendung mangelhafter

  • LG Darmstadt, 27.07.2017 - 6 S 373/16

    Kleinreparaturenklausel ohne Wertobergrenze für Einzelreparatur zulässig?

    Es muss sich lediglich aus der Berufungsschrift oder Berufungsbegründung ergeben, in welchem Umfang das erstinstanzliche Urteil angegriffen wird und welche Abänderungen erstrebt werden (OLG Köln, Urteil vom 16.03.2016, Az.: 16 U 63/15).
  • OLG Dresden, 17.08.2017 - 4 W 715/17

    Geltendmachung von Kosten des Rechtsstreits im Wege der Klageerweiterung

    Eine Klage hinsichtlich sog. lediglich durch den Rechtsstreit veranlasster Kosten ist in Abgrenzung zu den Vorbereitungskosten eines Rechtsstreits bereits wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses als unzulässig abzuweisen (OLG Köln, Urteil vom 16. März 2016 - 16 U 63/15 -, juris Rn 92 unter Hinweis auf BGHZ 75, 235; BGH WM 87, 247, 249).
  • OLG Dresden, 02.02.2017 - 10 U 672/12

    Schadensersatz aufgrund eines Werkvertrages über die Erstellung des Rohbaus eines

    Ist - wie hier - nichts anderes vereinbart, sichert der Unternehmer in der Regel stillschweigend die Beachtung der anerkannten Regeln seines Fachs zu, wie sie unter anderem in DIN-Normen, Unfallverhütungsvorschriften etc. niedergelegt sein können (OLG Köln, Urteil vom 16.03.2016 - 16 U 63/15, I-16 U 63/15, Rn. 104 bei juris).
  • LG Karlsruhe, 17.04.2019 - 6 O 125/18

    Werklohnklage des Bauunternehmers: Verweisung des Auftragnehmers auf Minderung

    Er ist nicht verpflichtet, einem Angebot des Unternehmers zuzustimmen, wonach vertraglich abweichende Modalitäten geliefert werden und unter Umständen der Minderwert durch eine Zahlung des Unternehmers ausgeglichen wird (OLG Köln, Urteil vom 16.03.2016 - 16 U 63/15, juris Tz 132, IBR 2016, 515).
  • OLG Zweibrücken, 14.11.2017 - 5 U 42/17

    Bauvertrag: Stellung einer Bauhandwerkersicherung; Anscheinsvollmacht eines die

    Die von der Beklagten zitierte Rechtsprechung hat im Wesentlichen Fallkonstellationen zum Gegenstand, bei denen eine Abnahme gerade noch nicht stattgefunden hatte (vgl. OLG Bamberg, Urteil vom 08.12.2010, Az.: 3 U 93/09, zitiert nach Juris, dort Rdnr. 17 f.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.03.2011, Az.: I-21 U 6/07, zitiert nach Juris, dort Rdnr. 36; OLG Stuttgart, Urteil vom 31.03.2015, Az.: 10 U 46/14, zitiert nach Juris, dort Rdnr. 37;LG Frankenthal, Urteil vom 10.09.2015, Az.: 6 O 233/12, zitiert nach Juris, dort Rdnr. 14; OLG Köln, Urteil vom 16.03.2016, Az.: 16 U 63/15, zitiert nach Juris, Rdnr. 5 u. 112 ff.).
  • OLG München, 20.03.2020 - 20 U 6219/19

    Nutzungsausfallersatz wegen Unbenutzbarkeit feuchter Keller

    Welche zur Entscheidung des Landgerichts abweichenden Schlüsse die Kläger aus den zitierten Entscheidungen des OLG Köln, 16 U 63/15, vom 16.03.2016 sowie des OLG Koblenz, 12 U 591, vom 19.10.2015 ziehen wollen, bleibt unklar.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht