Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 17.08.2009 - 16 UF 99/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,11005
OLG Karlsruhe, 17.08.2009 - 16 UF 99/09 (https://dejure.org/2009,11005)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17.08.2009 - 16 UF 99/09 (https://dejure.org/2009,11005)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17. August 2009 - 16 UF 99/09 (https://dejure.org/2009,11005)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,11005) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeit der deutschen Gerichte für ein isoliertes Versorgungsausgleichsverfahren unter ausländischen Eheleuten bei Durchführung der Ehescheidung im Ausland

  • Judicialis

    EGBGB Art. 17 Abs. 3; ; Brüssel II a VO Art. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGBGB Art. 17 Abs. 3; Brüssel II a VO Art. 3
    Zuständigkeit der deutschen Gerichte für ein isoliertes Versorgungsausgleichsverfahren unter ausländischen Eheleuten bei Durchführung der Ehescheidung im Ausland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 147
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.12.2005 - XII ZB 197/04

    Ermittlung des Ehezeitanteils einer Rentenanwartschaft bei der österreichischen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.08.2009 - 16 UF 99/09
    Eine internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte, die in jeder Lage des Rechtsstreits von Amts wegen zu prüfen ist (vgl. BGH FamRZ 2006, 321), ist auch nach dem ergänzten Vorbringen der Antragstellerin nicht ersichtlich.

    Für Verfahren über den Versorgungsausgleich folgt die internationale Zuständigkeit der Zuständigkeit für die Scheidung, auch wenn das Versorgungsausgleichsverfahren nicht nach § 623 Abs. 2 und 3 ZPO im Verbund mit der Scheidungssache, sondern selbständig durchgeführt wird (BGH FamRZ 2006, 321; BGH FamRZ 1993, 176; BGH NJW 1991, 3087; Weinreich/Klein, Fachanwaltskommentar Familienrecht, 3. Aufl. 2008, Art. 17 EGBGB Rdn. 20).

    Die Sache hat weder grundsätzliche Bedeutung noch ist eine Entscheidung des BGH zur Fortbildung des Rechts oder der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich; der BGH hat über die Frage der internationalen Zuständigkeit der deutschen Gericht für isolierte Verfahren über den Versorgungsausgleich - wie oben ausgeführt - bereits mehrfach entschieden (vgl. zuletzt BGH FamRZ 2006, 321).

  • BGH, 28.09.2005 - XII ZR 17/03

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Unterhaltsansprüche

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.08.2009 - 16 UF 99/09
    Eine internationale Zuständigkeit besteht nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vorbehaltlich abweichender internationaler Vorschriften immer dann, wenn nach den autonomen Gerichtsstandsbestimmungen ein deutsches Gericht örtlich zuständig ist (BGH aaO; BGH FamRZ 2005, 1987).
  • BGH, 15.12.1982 - IVb ZB 544/80

    Anfechtung einer Entscheidung über den Versäumungsausgleich

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.08.2009 - 16 UF 99/09
    Nach der Praxis der Oberlandesgerichte, die vom BGH gebilligt wurde (BGH FamRZ 1983, 267), hat sich indessen die Auffassung durchgesetzt, dass eine mündliche Verhandlung in der Beschwerdeinstanz dann nicht geboten ist, wenn den Beteiligten rechtliches Gehör gewährt, der Sachverhalt hinreichend aufgeklärt und eine Vereinbarung der Parteien nicht zu erwarten sei.
  • BGH, 30.09.1992 - XII ZB 100/89

    Beurteilungsgrundlagen für unzulässige Rechtsausübung bei Versorgungsausgleich -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.08.2009 - 16 UF 99/09
    Für Verfahren über den Versorgungsausgleich folgt die internationale Zuständigkeit der Zuständigkeit für die Scheidung, auch wenn das Versorgungsausgleichsverfahren nicht nach § 623 Abs. 2 und 3 ZPO im Verbund mit der Scheidungssache, sondern selbständig durchgeführt wird (BGH FamRZ 2006, 321; BGH FamRZ 1993, 176; BGH NJW 1991, 3087; Weinreich/Klein, Fachanwaltskommentar Familienrecht, 3. Aufl. 2008, Art. 17 EGBGB Rdn. 20).
  • BGH, 24.04.1991 - XII ZB 79/89

    Durchführung eines Versorgungsausgleichs im Falle der Auslandsberührung;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.08.2009 - 16 UF 99/09
    Für Verfahren über den Versorgungsausgleich folgt die internationale Zuständigkeit der Zuständigkeit für die Scheidung, auch wenn das Versorgungsausgleichsverfahren nicht nach § 623 Abs. 2 und 3 ZPO im Verbund mit der Scheidungssache, sondern selbständig durchgeführt wird (BGH FamRZ 2006, 321; BGH FamRZ 1993, 176; BGH NJW 1991, 3087; Weinreich/Klein, Fachanwaltskommentar Familienrecht, 3. Aufl. 2008, Art. 17 EGBGB Rdn. 20).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht