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   FG Düsseldorf, 31.01.2007 - 16 V 3370/06 A(E)   

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https://dejure.org/2007,16396
FG Düsseldorf, 31.01.2007 - 16 V 3370/06 A(E) (https://dejure.org/2007,16396)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 31.01.2007 - 16 V 3370/06 A(E) (https://dejure.org/2007,16396)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 31. Januar 2007 - 16 V 3370/06 A(E) (https://dejure.org/2007,16396)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; LStDV § 2
    Arbeitslohn; Schenkung mit abfindungsähnlichem Charakter; Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis; Gegenleistung - Auch zivilrechtlich als Schenkung zu beurteilende Zahlungen mit abfindungsähnlichem Charakter unterliegen der Einkommensteuer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Auch zivilrechtlich als Schenkung zu beurteilende Zahlungen mit abfindungsähnlichem Charakter unterliegen der Einkommensteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 19.08.2004 - VI R 33/97

    Unentgeltliches Wohnrecht an einer Luxuswohnung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 31.01.2007 - 16 V 3370/06
    Nicht erforderlich ist überdies, dass die Einnahme einer konkreten Dienstleistung zugeordnet werden kann (vgl. BFH Urteil vom 19.8.2004 VI R 33/97, BStBl. II 2004, 1076 und Stache in Bordewin/Brandt, Kommentar zum EStG § 19 Rz. 567 und zusammenfassend zu den nicht maßgeblichen Kriterien: Giloy in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, Kommentar zum EStG § 19 Rz. B 342).

    Denn auch Leistungen Dritter sind Arbeitslohn, wenn der Dritte an einen Arbeitnehmer die Leistung mit Rücksicht auf das Arbeitsverhältnis erbringt (vgl. BFH aaO. BStBl. II 2004, 1076; BFH Urteil vom 5.7.1996 VI R 10/96, BStBl. II 1996, 545 und Stache in Bordewin/Brandt aaO. § 19 Rz. 598).

  • BFH, 05.07.1996 - VI R 10/96

    Der Wert einer vorwiegend touristisch ausgerichteten Reise, zu der ein

    Auszug aus FG Düsseldorf, 31.01.2007 - 16 V 3370/06
    Da steuerrechtlich nicht der (zivil-)rechtliche, sondern nur der tatsächliche Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis maßgebend ist, sind grundsätzlich auch von den Beteiligten als Geschenke bezeichnete Zuwendungen Arbeitslohn (vgl. Stache in Bordewin/Brandt, Kommentar zum EStG § 19 Rz. 543; vgl. auch BFH, Urteil vom 5.7.1996 VI R 10/96, BStBl. II 1996, 545).

    Denn auch Leistungen Dritter sind Arbeitslohn, wenn der Dritte an einen Arbeitnehmer die Leistung mit Rücksicht auf das Arbeitsverhältnis erbringt (vgl. BFH aaO. BStBl. II 2004, 1076; BFH Urteil vom 5.7.1996 VI R 10/96, BStBl. II 1996, 545 und Stache in Bordewin/Brandt aaO. § 19 Rz. 598).

  • FG Düsseldorf, 28.04.2008 - 16 K 4847/06

    Steuerliche Behandlung an einen Mitarbeiter gezahlter Beträge mit

    Auszug aus FG Düsseldorf, 31.01.2007 - 16 V 3370/06
    Daraufhin haben die Antragsteller am 13.12.2006 Klage erhoben, die unter dem Aktenzeichen 16 K 4847/06 E geführt wird und über die noch nicht entschieden ist.

    Die Antragsteller beantragen sinngemäß, den angefochtenen Bescheid über Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer 2001 vom 4.7.2006 in Gestalt der Einspruchsentscheidung bis einen Monat nach Zustellung einer das Klageverfahren unter dem Aktenzeichen 16 K 4847/06 E abschließenden Entscheidung ohne Sicherheitsleistung von der Vollziehung auszusetzen, hilfsweise, gegen die Entscheidung des Finanzgerichts die Beschwerde beim Bundesfinanzhof zuzulassen.

  • BFH, 18.08.2005 - VI R 32/03

    Eine Aufteilung in Arbeitslohn und Zuwendungen im betrieblichen Eigeninteresse

    Auszug aus FG Düsseldorf, 31.01.2007 - 16 V 3370/06
    Zutreffend weisen die Antragsteller darauf hin, dass das Aufteilungsverbot des § 12 EStG nicht die Einnahmenseite betrifft (vgl. BFH Urteil vom 18.8.2005 VI R 32/03, BStBl. II 2006, 30).
  • BFH, 16.06.2004 - I B 44/04

    Steuerabzug bei beschränkter Steuerpflicht nach § 50 a EStG

    Auszug aus FG Düsseldorf, 31.01.2007 - 16 V 3370/06
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen, wenn und soweit bei summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage aufgrund des unstreitigen Sachverhalts, der gerichtsbekannten Tatsachen und der präsenten Beweismittel erkennbar wird, dass aus gewichtigen Gründen Unklarheit in der Beurteilung von Tatfragen oder Unsicherheit oder Unentschiedenheit in der Beurteilung von Rechtsfragen besteht und sich bei abschließender Klärung dieser Fragen der Verwaltungsakt als rechtswidrig erweisen könnte (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 16.6.2004 I B 44/04, Bundessteuerblatt -BStBl.- Teil II 2004, Seite 882).
  • BFH, 16.08.1995 - VIII B 156/94

    Abfindung an typisch stillen Gesellschafter

    Auszug aus FG Düsseldorf, 31.01.2007 - 16 V 3370/06
    Ein Änderungsbescheid ist selbst bei Angabe einer fehlerhaften Änderungsgrundlage rechtmäßig, falls er durch den Tatbestand einer anderen Änderungsvorschrift gedeckt ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH Urteil vom 16.08.1995 VIII B 156/94, BFH/NV 1996, 125-127).
  • FG Düsseldorf, 28.04.2008 - 16 K 4847/06

    Steuerliche Behandlung an einen Mitarbeiter gezahlter Beträge mit

    Ein bei Gericht gestellter Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des angefochtenen Einkommensteuerbescheides 2001 (Az. 16 V 3370/06 A (E)) blieb ohne Erfolg (vgl. Beschluss des Senates vom 31.1.2007).
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