Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 11.03.1997 - 16 W 11/97 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,44147) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG Düsseldorf, 20.10.2017 - 16 U 87/17
Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Meinungsäußerungen bei der Verbreitung …
Eine solche rechtliche Beurteilung eines Sachverhalts erhebt auch keinen Anspruch auf Unbestreitbarkeit und ist daher insgesamt als Meinungsäußerung anzusehen (siehe auch OLG Stuttgart, Urteil vom 30. Januar 1998, Az.: 2 U 133/97, AfP 1999, 353 - 356; OLG Frankfurt, Beschluss vom 11. März 1997, Az.: 16 W 11/97, OLGR 1997, 270 - 271: Burkhardt, in: Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Auflage, Anm. 4.56;… Soehring, in: Soehring, Presserecht, 5. Auflage, § 14 Rn. 22) und unterfällt somit nicht dem Tatbestand des § 824 Abs. 1 BGB.