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   OLG Celle, 19.11.2002 - 16 W 71/02   

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https://dejure.org/2002,7228
OLG Celle, 19.11.2002 - 16 W 71/02 (https://dejure.org/2002,7228)
OLG Celle, Entscheidung vom 19.11.2002 - 16 W 71/02 (https://dejure.org/2002,7228)
OLG Celle, Entscheidung vom 19. November 2002 - 16 W 71/02 (https://dejure.org/2002,7228)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Einkommensberechnung bei der Prozesskostenhilfe unter Berücksichtigung des Kindergeldes; Prozesskostenhilfe für ein selbstständiges Beweisverfahren

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einkommensberechnung bei der Prozesskostenhilfe unter Berücksichtigung des Kindergeldes; Prozesskostenhilfe für ein selbstständiges Beweisverfahren

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Prozesskostenhilfe - Kindergeld gehört zum Einkommen (§ 115 Abs. 1 S. 2 ZPO)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Nürnberg, 20.05.1999 - 10 WF 1588/99

    Kindergeld als Einkommen i.S. des Prozesskostenhilferechts

    Auszug aus OLG Celle, 19.11.2002 - 16 W 71/02
    a) Das Kindergeld ist mit der wohl herrschenden Meinung und Rechtsprechung dem Einkommen der Antragstellerin, dem es tatsächlich hinzufließt, hinzuzurechen (so z. B. OLG Nürnberg FamRZ 2000, 102; OLG München FamRZ 1999, 598; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 3. August 1998, AZ.: 5 WF 85/98; OLG Frankf.
  • OLG Naumburg, 19.02.1997 - 3 WF 17/97

    Kindergeld als anrechenbares Einkommen i.S.d. Prozesskostenhilferechts

    Auszug aus OLG Celle, 19.11.2002 - 16 W 71/02
    a. M. FamRZ 1998, 1603; OLG Naumburg FamRZ 1998, 488; ferner: LAG Brandenburg JurBüro 1999, 143; LSG NW Beschl. v. 17. September 1997, AZ.: L 7 SVs 3/97, Bibliothek BSG; LSG Nds., Beschl. v. 9. Juli 1996, AZ.: L 4 S (P) 57/96, Bibliothek BSG; ebenso: Zöller/Philippi, ZPO 23. Aufl., § 115, Rn. 19 m. w. N.).
  • OLG München, 07.10.1998 - 12 WF 1216/98

    Ermittlung des einsetzbaren Einkommens bei der Prüfung eines Anspruchs auf

    Auszug aus OLG Celle, 19.11.2002 - 16 W 71/02
    a) Das Kindergeld ist mit der wohl herrschenden Meinung und Rechtsprechung dem Einkommen der Antragstellerin, dem es tatsächlich hinzufließt, hinzuzurechen (so z. B. OLG Nürnberg FamRZ 2000, 102; OLG München FamRZ 1999, 598; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 3. August 1998, AZ.: 5 WF 85/98; OLG Frankf.
  • OLG Stuttgart, 15.10.2004 - 8 WF 107/04

    Prozesskostenhilfeabänderungsverfahren für den Kindesunterhalt einklagenden

    Teilweise wird vertreten, im Rahmen der Prozesskostenhilfe sei Kindergeld immer vollständig Einkommen, soweit es an den Antragsteller ausbezahlt wird (vgl. z.B. OLG München OLGR 2004, 32; OLG Celle Beschluss vom 19.11.2002, AZ: 16 W 71/02; FamRZ 2004, 1119).
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