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   OLG Köln, 28.05.2004 - 16 W 8/04   

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https://dejure.org/2004,10545
OLG Köln, 28.05.2004 - 16 W 8/04 (https://dejure.org/2004,10545)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.05.2004 - 16 W 8/04 (https://dejure.org/2004,10545)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. Mai 2004 - 16 W 8/04 (https://dejure.org/2004,10545)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitigkeiten mit Beteiligung von Personen, die ihren allgemeinen Gerichtsstand im Ausland haben; Angreifbarkeit eines Gutachtens durch den Angeklagten im selbständigen Beweisverfahren; Überprüfung eines Gutachtens auf Lückenhaftigkeit hisichtlich der Frage, ob bei ...

  • Judicialis

    GVG § 119 Abs. 1 Nr 1b

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 119 Abs. 1 Nr 1b
    Beschwerdezuständigkeit des Oberlandesgerichts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Grenzen des Sachverständigenbeweises

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 02.04.2004 - 16 W 9/04

    Zuständigkeit des Oberlandesgerichts als Beschwerdegericht auch in

    Auszug aus OLG Köln, 28.05.2004 - 16 W 8/04
    Eine solche weite Auslegung der Vorschrift dient der Vermeidung weiterer Unsicherheiten über das zuständige Beschwerdegericht und ist deshalb im Interesse der Rechtssicherheit und der Bestimmtheit der Berufungszuständigkeit geboten (vgl. Beschluss des Senats vom 02.04.2004 - 16 W 9/04).
  • OLG Köln, 18.03.2005 - 6 U 203/04

    Aufhebungsklage im Verletzungsverfahren wegen Entwicklung des

    Die Aufhebung einer einstweiligen Verfügung kommt, soweit im Streitfall von Bedeutung, nach ganz überwiegender Meinung dann in Betracht, wenn die Klage im Hauptsacheverfahren nur durch vorläufig vollstreckbares Urteil abgewiesen worden ist, mit dem Erfolg eines eingelegten Rechtsmittels aber nicht ernsthaft zu rechnen ist, oder wenn sich die tatsächlichen oder rechtlichen Voraussetzungen der Verfügungsentscheidung wesentlich verändert haben, was auch bei Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung der Fall sein kann (vgl. Zöller-Vollkommer a.a.O. § 927 Rn. 4, 5; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 8. Aufl., Kap. 56 Rn. 32 ff; Baumbach/Hefermehl-Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 23. Aufl., § 12 Rn. 3.56; OLG Hamburg OLGR 2004, 316 - sämtlich m.w.N.).
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