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   OLG Karlsruhe, 25.09.2003 - 16 WF 43/03   

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https://dejure.org/2003,5764
OLG Karlsruhe, 25.09.2003 - 16 WF 43/03 (https://dejure.org/2003,5764)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25.09.2003 - 16 WF 43/03 (https://dejure.org/2003,5764)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25. September 2003 - 16 WF 43/03 (https://dejure.org/2003,5764)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Formale Anforderungen eines Antrags auf Prozesskostenhilfe; Erforderlichkeit einer Unterschrift und der Vorlage von Belegen

  • Judicialis

    ZPO § 117

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 117
    Unschädlichkeit des Fehlens der Unterschrift unter dem schriftlichen Prozesskostenhilfegesuch bei klarer Idendität des Erklärenden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 647 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.07.1985 - IVb ZB 47/85

    Vollständigkeit der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.09.2003 - 16 WF 43/03
    Dann kann auch auf die Unterschrift verzichtet werden (BGH, Beschluss vom 10. Juli 1985 - IV B 47/85 - FamRZ 1985, 1017, 1018).
  • OLG Karlsruhe, 25.07.2006 - 16 WF 37/06

    Prozesskostenhilfe in Familiensache: Antragstellung in der letzten mündlichen

    2.) Allerdings hat das Oberlandesgericht Karlsruhe das Beifügen von Belegen nicht als Formerfordernis für ein ordnungsgemäßes Gesuch bezeichnet und deshalb deren Fehlen als unschädlich bezeichnet, wenn die Formularangaben ohnedies glaubhaft waren (Beschluss vom 15. Januar 1986 - 2 WF 186/85 - FamRZ 1986, 372); nicht glaubhafte Belastungen hat es dann außer Betracht gelassen und vermutbare Bezüge - Urlaubsgeld; Weihnachtsgeld - geschätzt (Senatsbeschluss vom 25. Februar 2003 - 16 WF 177/02 - juris und vom 25. September 2003 - 16 WF 43/03 - OLGR 2004, 188 = FamRZ 2004, 647 - Leitsatz).
  • OLG Bremen, 28.06.2007 - 1 W 22/07

    Pkw als geschütztes Vermögen, das nicht bei der Bewilligung von

    Nach der zutreffenden Rechtsprechung der Obergerichte sind Personenkraftwagen im Rahmen eines PKH-Antrages grundsätzlich als einzusetzendes Vermögen i.S. des § 115 Abs. 2 Satz 1 ZPO anzusehen (Kammergericht Berlin, MDR 2006, 946 m.w.N.; Brandenburgisches Oberlandesgericht, MDR 2006, 1174; OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, 647; HansOLG Hamburg, FamRZ 1996, 42; OLG Bamberg, JurBüro 1992, 346; OVG Münster, NJW 1997, 540; siehe z.B. auch Zöller-Philippi, Komm. zur ZPO, 26. Aufl. 2007, § 115 Rn. 56).
  • LSG Sachsen, 18.05.2015 - L 3 BK 15/13

    Bewilligungsreife; Entscheidungsreife; keine prozessuale oder materielle

    Denn die Vorlage von Belegen ist kein Formerfordernis des Prozesskostenhilfegesuchs, sondern dient allein der Glaubhaftmachung (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25. September 2003 - 16 WF 43/03 - JURIS-Dokument Rdnr. 7; vgl. auch Groß, a. a. O., Rdnr. 22; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, a. a. O., Rdnr. 91 m. w. N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.05.2007 - 1 O 47/07

    Unterschriftserfordernis bei Prozesskostenhilfegesuch

    Selbst wenn man der Auffassung folgen wollte, die nicht unbedingt eine persönliche Unterzeichnung für erforderlich hält, müsste zumindest feststehen, dass die Erklärung von der um Prozesskostenhilfe nachsuchenden Partei stammt (vgl. BGH, Beschl. v. 10.07.1986 - IVb ZB 47/85 -, NJW 1986, 62; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 25.09.2003 - 16 WF 43/03 -, juris; Beschl. v. 07.12.1995 - 2 WF 145/95 -, FamRZ 1996, 805 - zitiert nach juris).
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