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   OLG Köln, 01.02.2002 - 16 Wx 10/02   

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https://dejure.org/2002,6839
OLG Köln, 01.02.2002 - 16 Wx 10/02 (https://dejure.org/2002,6839)
OLG Köln, Entscheidung vom 01.02.2002 - 16 Wx 10/02 (https://dejure.org/2002,6839)
OLG Köln, Entscheidung vom 01. Februar 2002 - 16 Wx 10/02 (https://dejure.org/2002,6839)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    WEG § 47; ; WEG § 22 Abs. 1; ; WEG § 22 Abs. 1 Satz 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 22 Abs. 1
    Wohnungsrecht: Aufhebung eines Beschlusses über eine bauliche Veränderung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NZM 2002, 454
  • BauR 2002, 1297 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Köln, 01.02.2002 - 16 Wx 10/02
    Auch nach der Änderung der Rechtsprechung des BGH zur Wirksamkeit bzw. Unwirksamkeit der eine Vereinbarung ersetzenden Beschlüsse durch die Entscheidung des 5. Zivilsenats vom 20.09.2000 (NZM 2000, 1184) blieb dieser Beschluss wirksam, da Entscheidungen der Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 22 Abs. 1 WEG trotz der erforderlichen Einstimmigkeit Beschlüsse sind, nicht Vereinbarungen (zum Unterschied dieser Regelungsinstrumente der Wohnungseigentümergemeinschaft im Einzelnen siehe Schuschke, NZM 2001, 497 ff).
  • BGH, 20.12.1990 - V ZB 8/90

    Erneuter Beschluß über eine bereits geregelte Angelegenheit

    Auszug aus OLG Köln, 01.02.2002 - 16 Wx 10/02
    Die Gemeinschaft ist im Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung grundsätzlich frei, einmal gefasste Beschlüsse wieder abzuändern (BGHZ 113, 197).
  • OLG Köln, 08.10.1996 - 25 UF 168/96

    Besitzschutzklage gegen getrennt lebende Ehegatten

    Auszug aus OLG Köln, 01.02.2002 - 16 Wx 10/02
    Es kommt allein darauf an, ob durch die bauliche Umgestaltung der tatsächliche bauliche Zustand des Gemeinschaftseigentums geändert wird., (vgl. Bärmann/Pick/Merle, § 22 WEG Rdn. 6, 7; Schuschke, OLGR 2000, K 10; OLG Köln, OLGR 1997, 98; 1999, 325).
  • OLG Frankfurt, 03.09.2004 - 20 W 34/02

    Wohnungseigentum: Abändernder Zweitbeschluss zu bereits geregelter Angelegenheit

    Allerdings kann jeder Wohnungseigentümer nach § 21 Abs. 3 und 4 WEG verlangen, dass der neue Beschluss schutzwürdige Belange aus Inhalt und Wirkungen des Erstbeschlusses berücksichtigt (vgl. BGHZ 113, 197; OLG Köln NZM 2002, 454; OLG Saarbrücken WuM 1998, 243; OLG Düsseldorf ZMR 2001, 130; ZWE 2000, 368).

    Es sind tatsächlich keine Umstände vorgetragen worden, die erkennen ließen, dass sie aufgrund des Erstbeschlusses irgendwelche Vorkehrungen getroffen habe, die sich nun als sinnlos erweisen und dass deshalb ihr Vertrauen in irgendeiner Weise enttäuscht wurde (vgl. auch OLG Köln NZM 2002, 454).

  • OLG Stuttgart, 03.07.2008 - 2 U 27/08

    Einstweilige Verfügung: Rechtschutzinteresse des Verfügungsschuldners im

    Eine Ausnahme gilt, wenn die Parteien über den Fortbestand der einstweiligen Verfügung nicht ernsthaft streiten (KG OLG-Report 2002, 243; vgl. auch Retzer in Harte/Henning a.a.O. § 12, 605 i.V.m. 865).
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