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   OLG Köln, 14.05.2003 - 16 Wx 111/03   

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https://dejure.org/2003,6050
OLG Köln, 14.05.2003 - 16 Wx 111/03 (https://dejure.org/2003,6050)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.05.2003 - 16 Wx 111/03 (https://dejure.org/2003,6050)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. Mai 2003 - 16 Wx 111/03 (https://dejure.org/2003,6050)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    AuslG § 57 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2; ; AuslG § 57 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5; ; AuslG § 57 Abs. 2 S. 4; ; AsylVfG § 15 Abs. 2 Nr. 6; ; FEVG § 14; ; FEVG § 15; ; FGG § 13 a Abs. 1 Satz 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AuslG § 57 Abs. 2 S. 4
    Schwierigkeiten der Ersatzpapierbeschaffung wegen Abgabe des Passes an eine Schleuserorganisation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2004, 896
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 06.10.1998 - A 9 S 856/98

    Allgemeine Mitwirkungspflichten des Asylbewerbers - Zeitpunkt für die Beantragung

    Auszug aus OLG Köln, 14.05.2003 - 16 Wx 111/03
    Im dem hier gegebenen Fall eines ausreisepflichtigen Ausländers, der einen Asylfolgeantrag gestellt hat, ist dies erst dann wieder der Fall, wenn das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge einen Zwischenbescheid erlässt, dass ein weiteres Asylverfahren durchgeführt werde, oder wenn es aufgrund des Asylfolgeantrags über das Asylbegehren erneut sachlich entscheidet bzw. wenn das Verwaltungsgericht im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes mit Blick auf den Folgeantrag die Vollziehung der Abschiebung aussetzt (vgl. VGH BW AuAS 1999, 8).
  • OLG Köln, 23.11.2001 - 16 Wx 253/01

    Abschiebung nach Indien

    Auszug aus OLG Köln, 14.05.2003 - 16 Wx 111/03
    Hierbei kann es offen blieben, ob in den Fällen, in denen ein abzuschiebender indischer Staatsangehörige keinen Pass hat, der Senat an seiner Meinung festhalten kann, dass die Feststellung nicht getroffen werden könne, eine Abschiebung nach Indien werde innerhalb der Regelfrist von drei Monaten nicht möglich sein, (Senatsbeschluss vom 23.11.2001 - 16 Wx 253/01 - bei Melchior, Internet-Kommentar, Abschiebungshaft im Anhang) oder ob inzwischen die Handhabung durch die indischen Behörden eine entsprechende negative Prognose ermöglicht (so OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.08.2002 - 3 Wx 226/02 - , OLG Oldenburg, Beschluss vom 17. Oktober 2002 - 5 W 158/02 - beide ebenfalls bei Melchior a. a. O.), wofür es sprechen kann, dass nach dem derzeitigen Stand der Informations-Datei für Ausländerbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen der ZAB C in den Fällen, in denen der Betroffene über keinerlei Papiere verfügt, die Bearbeitungsdauer durch die indischen Behörden zwischen 3 und 12 Monaten liegt (vgl. PEP-Info NW vom 26.09.2002).
  • OLG Oldenburg, 17.10.2002 - 5 W 158/02

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Anordnung der Sicherungshaft nach Aufhebung

    Auszug aus OLG Köln, 14.05.2003 - 16 Wx 111/03
    Hierbei kann es offen blieben, ob in den Fällen, in denen ein abzuschiebender indischer Staatsangehörige keinen Pass hat, der Senat an seiner Meinung festhalten kann, dass die Feststellung nicht getroffen werden könne, eine Abschiebung nach Indien werde innerhalb der Regelfrist von drei Monaten nicht möglich sein, (Senatsbeschluss vom 23.11.2001 - 16 Wx 253/01 - bei Melchior, Internet-Kommentar, Abschiebungshaft im Anhang) oder ob inzwischen die Handhabung durch die indischen Behörden eine entsprechende negative Prognose ermöglicht (so OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.08.2002 - 3 Wx 226/02 - , OLG Oldenburg, Beschluss vom 17. Oktober 2002 - 5 W 158/02 - beide ebenfalls bei Melchior a. a. O.), wofür es sprechen kann, dass nach dem derzeitigen Stand der Informations-Datei für Ausländerbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen der ZAB C in den Fällen, in denen der Betroffene über keinerlei Papiere verfügt, die Bearbeitungsdauer durch die indischen Behörden zwischen 3 und 12 Monaten liegt (vgl. PEP-Info NW vom 26.09.2002).
  • OLG Köln, 13.10.2004 - 16 Wx 194/04

    Abschiebehaft für marokkanische Staatsbürger ohne Ausweispapiere

    Ein Ausländer hat nach ständiger Rechtsprechung des Senats Verzögerungen seiner Abschiebung selbst zu vertreten, wenn er seine Passpapiere schuldhaft weggegeben und hierdurch einen ihm zurechenbaren Umstand geschaffen hat, der seine Abschiebung verzögert (vgl. zuletzt Senatsbeschlüsse vom 14.05.2003 - 16 Wx 111/03 - , bei Melchior, Internet-Kommentar Abschiebungshaft im Anhang; vom 07.05.2004 - 16 Wx 96/04 -, vom 05.07.2004 - 16 Wx 133/04 -, vom 06.08.2004 - 16 Wx 164/04).
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