Rechtsprechung
   OLG Köln, 13.03.2006 - 16 Wx 20/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,7400
OLG Köln, 13.03.2006 - 16 Wx 20/06 (https://dejure.org/2006,7400)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.03.2006 - 16 Wx 20/06 (https://dejure.org/2006,7400)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. März 2006 - 16 Wx 20/06 (https://dejure.org/2006,7400)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,7400) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    WEG § 10 II; ; WEG § 15 I

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 10 Abs. 2 § 15 Abs. 1
    Hofsanierung bei Stellplatzflächen auf Nachbargrundstück - Kostenbeteiligung aller Sondernutzungsberechtigter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 10.05.1990 - BReg. 2 Z 33/90

    Durch Grunddienstbarkeit abgesicherte Garagen als Gegenstand einer zulässigen

    Auszug aus OLG Köln, 13.03.2006 - 16 Wx 20/06
    Zugunsten der Wohnungseigentümergemeinschaft als Eigentümer des herrschenden Grundstücks besteht eine Grunddienstbarkeit zu lasten des Nachbargrundstückes Dr. O. Diese Grunddienstbarkeit ist mit dem Eigentum an dem herrschenden Grundstück verbunden und ist gemäß § 96 BGB wesentlicher Bestandteil der Eigentumsrechte der einzelnen Eigentümer, die gemäß § 8 WEG sämtlich Inhaber der Rechte aus der Grunddienstbarkeit geworden sind (OLG Stuttgart, Rpfleger 1990, 254 = NJW-RR 1990, 306; BayObLG, Rpfleger 1990, 354 = BayObLGZ 1990, 124).

    Der Senat folgt in dieser Frage der Rechtsprechung des BayObLG sowie des 2. Senats des Oberlandesgerichts Köln (OLG Köln, 2. Zivilsenat vom 01.02.1993, Rpfleger 1993, 335; BayObLG, Rpfleger 1990, 354 = BayObLGZ 1990, 124).

    Im Übrigen lag dem früheren Beschluss ein anders gelagerter Sachverhalt zugrunde (BayObLGZ 1990, 124, 128).

  • OLG Köln, 01.02.1993 - 2 Wx 2/93

    Benutzungsregelung für Garage auf Nachbargrundstück

    Auszug aus OLG Köln, 13.03.2006 - 16 Wx 20/06
    Der Senat folgt in dieser Frage der Rechtsprechung des BayObLG sowie des 2. Senats des Oberlandesgerichts Köln (OLG Köln, 2. Zivilsenat vom 01.02.1993, Rpfleger 1993, 335; BayObLG, Rpfleger 1990, 354 = BayObLGZ 1990, 124).
  • OLG Hamm, 05.12.1996 - 15 W 390/96

    Eintragungsfähigkeit der Gemeinschaftsordnung im Grundbuch

    Auszug aus OLG Köln, 13.03.2006 - 16 Wx 20/06
    Die übrigen von den Antragstellern zitierten Entscheidungen, denen eine abweichende Rechtsmeinung zugrunde liegen soll, betreffen andere Sachverhalte (so OLG Frankfurt, Rpfleger 1975, 179: am Nachbargrundstück bestand schlichtes Miteigentum der Wohnungseigentümer; OLG Hamburg, Rpfleger 1980, 112: auf dem Nachbargrundstück ruhte eine im Baulastverzeichnis eingetragene Verpflichtung; OLG Naumburg, WuM 1998, 301: das Sondernutzungsrecht sollte sich auf einen Teil des gemeinschaftlichen Eigentums beziehen) oder lassen eine abweichende Rechtsmeinung allenfalls als obiter dictum erkennen (so OLG Hamm, Rpfleger 1997, 305 = NJW-RR 1997, 522 - im Übrigen ist auch hier fraglich, ob den Nutzungsrechten am Nachbargrundstück eine Grunddienstbarkeit zugrunde lag).
  • OLG Naumburg, 10.12.1997 - 10 Wx 43/97

    Eintragungsfähigkeit eines Sondernutzungsrechts

    Auszug aus OLG Köln, 13.03.2006 - 16 Wx 20/06
    Die übrigen von den Antragstellern zitierten Entscheidungen, denen eine abweichende Rechtsmeinung zugrunde liegen soll, betreffen andere Sachverhalte (so OLG Frankfurt, Rpfleger 1975, 179: am Nachbargrundstück bestand schlichtes Miteigentum der Wohnungseigentümer; OLG Hamburg, Rpfleger 1980, 112: auf dem Nachbargrundstück ruhte eine im Baulastverzeichnis eingetragene Verpflichtung; OLG Naumburg, WuM 1998, 301: das Sondernutzungsrecht sollte sich auf einen Teil des gemeinschaftlichen Eigentums beziehen) oder lassen eine abweichende Rechtsmeinung allenfalls als obiter dictum erkennen (so OLG Hamm, Rpfleger 1997, 305 = NJW-RR 1997, 522 - im Übrigen ist auch hier fraglich, ob den Nutzungsrechten am Nachbargrundstück eine Grunddienstbarkeit zugrunde lag).
  • OLG Stuttgart, 29.03.1990 - 8 W 505/89

    Grunddienstbarkeit zur Schaffung von Pkw-Stellplätzen

    Auszug aus OLG Köln, 13.03.2006 - 16 Wx 20/06
    Zugunsten der Wohnungseigentümergemeinschaft als Eigentümer des herrschenden Grundstücks besteht eine Grunddienstbarkeit zu lasten des Nachbargrundstückes Dr. O. Diese Grunddienstbarkeit ist mit dem Eigentum an dem herrschenden Grundstück verbunden und ist gemäß § 96 BGB wesentlicher Bestandteil der Eigentumsrechte der einzelnen Eigentümer, die gemäß § 8 WEG sämtlich Inhaber der Rechte aus der Grunddienstbarkeit geworden sind (OLG Stuttgart, Rpfleger 1990, 254 = NJW-RR 1990, 306; BayObLG, Rpfleger 1990, 354 = BayObLGZ 1990, 124).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht