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   OLG Köln, 24.10.2001 - 16 Wx 235/01   

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https://dejure.org/2001,5271
OLG Köln, 24.10.2001 - 16 Wx 235/01 (https://dejure.org/2001,5271)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.10.2001 - 16 Wx 235/01 (https://dejure.org/2001,5271)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. Oktober 2001 - 16 Wx 235/01 (https://dejure.org/2001,5271)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    FEVG § 14; ; FEVG § 15; ; FEVG § 3 Satz 2; ; FEVG § 7 Abs. 1; ; VwGO § ... 123; ; AuslG § 57 Abs. 2 Nr. 1; ; AuslG § 57 Abs. 2 S. 3; ; AuslG § 42 Abs. 2 S. 1 Nr. 1; ; AuslG § 57 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1; ; AsylVfG § 75; ; AsylVfG § 71 Abs. 8; ; AsylVfG § 71 Abs. 5 S. 2; ; AsylVfG § 14 Abs. 4 Nr. 4; ; AsylVfG § 14 Abs. 4 Nr. 5; ; FGG § 13 a Abs. 1 Satz 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AsylVfG § 71 Abs. 5; AuslG § 42 Abs. 2
    Familienrecht; Asylfolgeantrag beseitigt Ausreisepflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 19.03.2001 - 16 Wx 48/01

    Asylfolgeantrag nach unerlaubter Wiedereinreise

    Auszug aus OLG Köln, 24.10.2001 - 16 Wx 235/01
    Der Senat hat zwar aus § 71 Abs. 5 S. 2 AsylVfG hergeleitet, dass ein Asylfolgeantrag vorübergehend die aufgrund der unerlaubten Einreise nach § 42 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AuslG gegebene Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht beseitige und der Ausländer mit Stellung eines Asylfolgeantrages eine Rechtsstellung erhalte, die einer Duldung entspreche mit der Folge, dass eine Haftanordnung nicht mehr auf den Haftgrund des § 57 Abs. 2 Nr. 1 AuslG, sondern nur auf die weiteren Haftgründe der Nrn 2. bis 5. dieser Norm gestützt werden könne, von denen vorliegend allenfalls eine Gefahr, dass der Betroffene sich der Abschiebung entziehen will, nach Nr. 5 einschlägig sein könnte (vgl. Senatsbeschluss vom 19.03.2001 - 16 Wx 48/01 - ebenso LG Berlin InfAuslR 1999, 90 = NVwZ-Beilage 4/1999, 39).
  • BVerfG, 22.01.2001 - 2 BvR 783/00

    Zur Verfassungsmäßigkeit von Anordnungen bzw Aufrechterhaltungen von

    Auszug aus OLG Köln, 24.10.2001 - 16 Wx 235/01
    Dies wird nachvollziehbar daraus hergeleitet, dass - vorbehaltlich der Durchführung eines weiteren Asylverfahrens - nach § 71 Abs. 8 AsylVfG ein Asylfolgeantrag der Anordnung von Abschiebungshaft nicht entgegensteht, wobei das Gesetz anders als etwa in § 14 Abs. 4 Nrn. 4 und 5 AsylVfG gerade nicht zwischen den verschiedenen Haftgründen differenziert (vgl. BVerfG, Beschluss vom Beschluss vom 22.1. 2001 - 2 BvR 783/00 - ; BayObLG NVwZ-Beilage Nr. 5/1998, 55; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22. Januar 2001 - 3 W 7/01 - Renner, AuslR 7. Auflage, § 55 AsylVfG Rdn. 10 f; Melchior Abschiebungshaft 01/2001 S. 1130).
  • OLG Zweibrücken, 22.01.2001 - 3 W 7/01

    Haftgrund bei erneuter Einreise eines abgeschobenen Ausländers

    Auszug aus OLG Köln, 24.10.2001 - 16 Wx 235/01
    Dies wird nachvollziehbar daraus hergeleitet, dass - vorbehaltlich der Durchführung eines weiteren Asylverfahrens - nach § 71 Abs. 8 AsylVfG ein Asylfolgeantrag der Anordnung von Abschiebungshaft nicht entgegensteht, wobei das Gesetz anders als etwa in § 14 Abs. 4 Nrn. 4 und 5 AsylVfG gerade nicht zwischen den verschiedenen Haftgründen differenziert (vgl. BVerfG, Beschluss vom Beschluss vom 22.1. 2001 - 2 BvR 783/00 - ; BayObLG NVwZ-Beilage Nr. 5/1998, 55; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22. Januar 2001 - 3 W 7/01 - Renner, AuslR 7. Auflage, § 55 AsylVfG Rdn. 10 f; Melchior Abschiebungshaft 01/2001 S. 1130).
  • BayObLG, 26.05.1998 - 3Z BR 134/98

    Dauer und Endigung von Abschiebungshaft

    Auszug aus OLG Köln, 24.10.2001 - 16 Wx 235/01
    Zulässig ist wegen des einschneidenden Eingriffs in das Freiheitsgrundrecht des Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG immer nur die Haft, die unter Beachtung des aus diesem Grundrecht folgenden Beschleunigungsgebots unbedingt erforderlich ist, um die Abschiebung vorzubereiten und durchzuführen (vgl. z.B. BayObLGZ 1998, 130, 132 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG München, 03.05.2007 - 34 Wx 54/07

    Zurückschiebungshaft bei Stellung eines Asylzweitantrags

    An dem Bestehen dieses Haftgrundes ändert auch ein möglicherweise nunmehr bestehender Anspruch auf Duldung gemäß § 71 a Abs. 3 AsylVfG nichts (OLG Köln vom 24.10.2001, OLG-Report 2002, 101).

    Nach der gesetzlichen Wertung hat ein Asylantragsteller keinen Anspruch darauf, einen Asylfolge- oder einen Asylzweitantrag in Freiheit zu betreiben (vgl. OLG Köln vom 24.10.2001, OLG-Report 2002, 101).

  • LG Freiburg, 20.11.2009 - 4 T 312/09

    Haftantrag, unzulässig, Zurückschiebungshaft, Italien, Haftdauer, Prognose,

    Eine Haftanordnung von drei Monaten auf "Vorrat" ist rechtlich nicht möglich, da ansonsten die nach Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG notwendige gerichtliche Überprüfung, ob die Ausländerbehörden ihrer Pflicht zur größtmöglichen Beschleunigung nachkommen, nicht stattfinden würde (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 24.10.2001 - 16 Wx 235/01 - zitiert nach juris, Rn. 7 m.w.N.).
  • LG Gießen, 26.03.2009 - 7 T 108/09

    D (A), Abschiebungshaft, Asylantrag, Folgeantrag, unerlaubte Einreise,

    Er beseitigt nach der wohl herrschenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur nicht die Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht (vgl. OLG Köln, OLGR Köln 2002, 101-103; OLG Hamm, NVwZ 2003, Beilage Nr. 14, 27-28; OLG München, Beschluss vom 3.5.2007, 34 Wx 54/07).
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