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   OLG Köln, 31.03.2006 - 16 Wx 237/05   

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https://dejure.org/2006,5273
OLG Köln, 31.03.2006 - 16 Wx 237/05 (https://dejure.org/2006,5273)
OLG Köln, Entscheidung vom 31.03.2006 - 16 Wx 237/05 (https://dejure.org/2006,5273)
OLG Köln, Entscheidung vom 31. März 2006 - 16 Wx 237/05 (https://dejure.org/2006,5273)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Teilrechtsfähigkeit einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Befugnis zur Prozessführung für die Wohnungseigentümergemeinschaft bei fehlender Ermächtigung durch Wohnungseigentümerbeschluss ; Pflicht zur Instandhaltung der zum gemeinschaftlichen Eigentum gehörenden Teile des ...

  • Judicialis

    WEG § 27

  • rewis.io
  • hosteurope.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 27
    Pflicht des Verwalters zur Unterrichtung der Wohnungseigentümergemeinschaft über erhobene Ansprüche

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Entscheidung über Rechtsverteidigung obliegt WEG-Versammlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Entscheidung über Rechtsverteidigung obliegt der WEG-Versammlung! (IMR 2006, 159)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Auszug aus OLG Köln, 31.03.2006 - 16 Wx 237/05
    Nach der neuesten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH, NJW 2005, 2061) ist die Wohnungseigentümergemeinschaft jedenfalls teilrechtsfähig, soweit sie im Rahmen der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums als Gemeinschaft am Rechtsverkehr teilnimmt.
  • BGH, 07.05.2002 - XI ZR 197/01

    Anforderungen an die Aufklärung über den Verfall von Rechten aus Optionsscheinen

    Auszug aus OLG Köln, 31.03.2006 - 16 Wx 237/05
    Zugunsten der Antragstellerin, der gegenüber Aufklärungspflichten verletzt worden sind, greifen hier die Grundsätze des "aufklärungsrichtigen Verhaltens" ein, wonach ein Anscheinsbeweis dahin anzunehmen ist, dass für die Geschädigte bei entsprechender Aufklärung vernünftigerweise nur eine Handlungsalternative in Betracht gekommen wäre (st. Rspr. des BGH, vgl. beispielsweise BGH, NJW 2002, 2703; Palandt/Heinrichs, BGB, 65. Aufl., § 280 Rdnr. 39 m.w.N.).
  • OLG München, 24.10.2005 - 34 Wx 82/05

    Anspruchsgegner bei Schadensersatzansprüchen des Wohnungseigentümers wegen

    Auszug aus OLG Köln, 31.03.2006 - 16 Wx 237/05
    Die hierzu erforderliche Umstellung der Parteibezeichnung auf Antragstellerseite kann nach überwiegender Meinung auch noch in der Rechtsbeschwerdeinstanz erfolgen (vgl. OLG München, NZM 2006, 110 m.w.N.).
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