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   OLG Köln, 14.04.2000 - 16 Wx 58/00   

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https://dejure.org/2000,6521
OLG Köln, 14.04.2000 - 16 Wx 58/00 (https://dejure.org/2000,6521)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.04.2000 - 16 Wx 58/00 (https://dejure.org/2000,6521)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. April 2000 - 16 Wx 58/00 (https://dejure.org/2000,6521)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Bauliche Veränderung durch den Mieter der Eigentumswohnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2000, 1018
  • ZMR 2001, 65
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 15.01.1997 - 16 Wx 275/96

    Pflicht zur Kündigung des Mietvertrages mit dem die Hausordnung störenden

    Auszug aus OLG Köln, 14.04.2000 - 16 Wx 58/00
    Im Falle einer unzulässigen baulichen Veränderung des Gemeinschaftseigentums durch den Pächter/Mieter richtet sich danach - was das Landgericht wiederum mit Recht angenommen hat - der daraus herzuleitende Unterlassungs- und Störungsbeseitigungsanspruch der anderen Wohnungseigentümer sowohl gegen den Mieter/Pächter als auch gegen den Beteiligten zu 2) als Wohnungseigentümer, der - worauf der Senat bereits im Beschluss vom 15.1.97 (16 Wx 275/96 = OLGR 97, 141) hingewiesen hat - selbst Störer im Sinne des § 1004 Abs. 1 BGB wird.
  • OLG Celle, 14.04.1987 - 4 U 302/85
    Auszug aus OLG Köln, 14.04.2000 - 16 Wx 58/00
    Unter mehreren Störern, die kumulativ und gesamtverbindlich haften, besteht kein Rangverhältnis (vgl. OLG Celle NJW 88, 424).
  • OLG Köln, 28.07.2003 - 16 Wx 37/03

    Duldung der Installation einer Entlüftungsanlage in einer WEG -Anlage

    Eine hiergegen eingelegte sofortige Beschwerde und eine sofortige weitere Beschwerde blieben ohne Erfolg, wobei der Senat in seiner Entscheidung vom 14.04.2000 - 16 Wx 58/00 - den Standpunkt vertreten hatte, dass der Antragsteller zwar einen Anspruch auf eine funktionierende Lüftungsanlage habe, er indes nicht dargetan habe, dass gerade die konkrete Art der Lüftungsanlage die einzige Möglichkeit bilde und andere, die Antragsgegner weniger betreffende Maßnahmen ausschieden.
  • AG Hamburg-St. Georg, 24.03.2023 - 980b C 35/19

    Überschreitung der Zimmerlautstärke muss nicht geduldet werden!

    Seine Eigenschaft als mittelbarer Handlungsstörer (s.o.) leitet sich daraus ab, dass er die Beeinträchtigung der Klägerin durch einen Dritten adäquat kausal veranlasst und in der Lage wäre, sie zu verhindern bzw. abzustellen; insbesondere ist nämlich der Vermieter mittelbarer Störer, wenn es durch seinen Mieter als unmittelbaren Störer zu Beeinträchtigungen kommt (vgl. Fritzsche, a.a.O., Rn. 18 m.w.N.; siehe auch OLG Köln, NZM 2000, 1018, 1019 = ZMR 2001, 65).
  • LG München I, 11.09.2003 - 1 T 14231/03

    Rechtmäßigkeit der amtsgerichtlichen Bevollmächtigung eines

    (vgl. BayObLG, NJW-RR 1989, 462; OLG Köln, NZM 2000, 1018; BayObLG, Beschluss vom 21.10.1999; 2 Z BR .102/99).
  • AG Hamburg-St. Georg, 14.07.2023 - 980a C 17/22

    Trittschalldämmung muss Mindestanforderungen gem. DIN 4109 (1989) erfüllen

    Ihre Eigenschaft als (mittelbare Handlungs-)Störerin leitet sich daraus ab, dass sie die Beeinträchtigung des Klägers durch einen Dritten adäquat kausal veranlasst und in der Lage wäre, sie zu verhindern bzw. abzustellen; insbesondere ist nämlich der Vermieter mittelbarer Störer, wenn es durch seinen Mieter als unmittelbaren Störer zu Beeinträchtigungen kommt (vgl. Fritzsche, in: BeckOK-BGB, 65. Ed. 1.2.2023, § 1004, Rn. 18 m.w.N.; auch OLG Köln, NZM 2000, 1018, 1019 = ZMR 2001, 65; Gericht, Urt. v. 24.03.2023 - 980b C 35/19, ZMR 2023, 506 m. Anm. Agatsy).
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