Rechtsprechung
KG, 12.06.2023 - 3 ORs 30/23 - 161 Ss 74/23 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,32467) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- Burhoff online
Kraftfahrzeugrennen, Einzelrennen, kurze tatsächlich gefahrene Strecke
- Entscheidungsdatenbank Berlin
"Einzelrennen" nach § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB bei kurzer tatsächlich gefahrener Strecke
- strafrechtsiegen.de
Verbotenes Kraftfahrzeugrennen - Auch bei kurzer Strecke
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 315d Abs. 1 Nr. 3
"Einzelrennen" nach § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB bei kurzer tatsächlich gefahrener Strecke - rechtsportal.de
StGB § 315d Abs. 1 Nr. 3
"Einzelrennen" nach § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB bei kurzer tatsächlich gefahrener Strecke
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Leitsatz)
Verkehrsrecht: "Verbotenes Rennen" - "nur kurze Strecke"
Verfahrensgang
- LG Berlin, 10.02.2023 - 252 AR 265/22 Ns (42/22
- KG, 12.06.2023 - 3 ORs 30/23 - 161 Ss 74/23
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 17.02.2021 - 4 StR 225/20
Stuttgarter "Raser-Fall" rechtskräftig abgeschlossen: Erste Entscheidung des …
Auszug aus KG, 12.06.2023 - 3 ORs 30/23
Als erörterungsbedürftig erweist sich hier vor dem Hintergrund der kurzen tatsächlich gefahrenen Strecke - etwa 20 Meter - allein die Absicht des Angeklagten, die nach seinen Vorstellungen unter den konkreten situativen Gegebenheiten (Motorisierung, Verkehrslage, Streckenverlauf, Witterungs- und Sichtverhältnisse) maximal mögliche Geschwindigkeit auf einer nicht ganz unerheblichen Wegstrecke zu erreichen (vgl. BVerfGE 160, 284 f; BGHSt 66, 27 f; BGH NStZ-RR 2021, 189 f; Senat, Beschluss vom 29. April 2022 - (3) 161 Ss 51/22 (15/22) -, juris). - BVerfG, 09.02.2022 - 2 BvL 1/20
Straftatbestand Verbotene Kraftfahrzeugrennen (§ 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB) mit dem …
Auszug aus KG, 12.06.2023 - 3 ORs 30/23
Als erörterungsbedürftig erweist sich hier vor dem Hintergrund der kurzen tatsächlich gefahrenen Strecke - etwa 20 Meter - allein die Absicht des Angeklagten, die nach seinen Vorstellungen unter den konkreten situativen Gegebenheiten (Motorisierung, Verkehrslage, Streckenverlauf, Witterungs- und Sichtverhältnisse) maximal mögliche Geschwindigkeit auf einer nicht ganz unerheblichen Wegstrecke zu erreichen (vgl. BVerfGE 160, 284 f; BGHSt 66, 27 f; BGH NStZ-RR 2021, 189 f; Senat, Beschluss vom 29. April 2022 - (3) 161 Ss 51/22 (15/22) -, juris). - BGH, 13.04.2021 - 4 StR 109/20
Verbotene Kraftfahrzeugrennen (objektive und subjektive Anforderungen an ein sog. …
Auszug aus KG, 12.06.2023 - 3 ORs 30/23
Als erörterungsbedürftig erweist sich hier vor dem Hintergrund der kurzen tatsächlich gefahrenen Strecke - etwa 20 Meter - allein die Absicht des Angeklagten, die nach seinen Vorstellungen unter den konkreten situativen Gegebenheiten (Motorisierung, Verkehrslage, Streckenverlauf, Witterungs- und Sichtverhältnisse) maximal mögliche Geschwindigkeit auf einer nicht ganz unerheblichen Wegstrecke zu erreichen (vgl. BVerfGE 160, 284 f; BGHSt 66, 27 f; BGH NStZ-RR 2021, 189 f; Senat, Beschluss vom 29. April 2022 - (3) 161 Ss 51/22 (15/22) -, juris).