Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 24.10.1989

Rechtsprechung
   EuGH, 05.12.1989 - 165/88   

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https://dejure.org/1989,633
EuGH, 05.12.1989 - 165/88 (https://dejure.org/1989,633)
EuGH, Entscheidung vom 05.12.1989 - 165/88 (https://dejure.org/1989,633)
EuGH, Entscheidung vom 05. Dezember 1989 - 165/88 (https://dejure.org/1989,633)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    ORO Amsterdam Beheer en Concerto / Inspecteur der Omzetbelasting

    EWG-Vertrag, Artikel 5
    1 . Mitgliedstaaten - Verpflichtungen - Keine Verpflichtung, bei Untätigkeit des Rates ersatzweise für diesen zu handeln

  • EU-Kommission

    ORO Amsterdam Beheer en Concerto / Inspecteur der Omzetbelasting

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Erhebung einer Mehrwertsteuer auf den durch Verkauf von Gebrauchtgegenständen erzielten Umsatz; Doppelbesteuerung von Gebrauchtgegenständen

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Mitgliedstaaten - Verpflichtungen - Keine Verpflichtung, bei Untätigkeit des Rates ersatzweise für diesen zu handeln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Mehrwertsteuer - Regelung für den Wiederverkauf von Gebrauchtgegenständen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1990, 514
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 05.05.1981 - 804/79

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Auszug aus EuGH, 05.12.1989 - 165/88
    Mai 1981 in der Rechtssache 804/79 ( Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg . 1981, 1045 ) und vom 28 .
  • EuGH, 05.05.1982 - 15/81

    Schul

    Auszug aus EuGH, 05.12.1989 - 165/88
    12 Die Klägerinnen des Ausgangsverfahrens sowie die Kommission machen erstens geltend, aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes ( Urteile vom 5 . Mai 1982 in der Rechtssache 15/81, Schul, Slg .
  • EuGH, 27.06.1989 - 50/88

    Kühne / Finanzamt München III

    Auszug aus EuGH, 05.12.1989 - 165/88
    19 Für die Anwendung von Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe a der Sechsten Richtlinie, wonach die private Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstands durch den Steuerpflichtigen oder sein Personal als Dienstleistung besteuert wird, wenn dieser Gegenstand zum Abzug der Mehrwertsteuer berechtigt hat, hat der Gerichtshof entschieden, daß diese Besteuerung ausgeschlossen ist, wenn der Gegenstand gebraucht gekauft wurde und daher nicht zum Abzug berechtigt hatte ( Urteil vom 27 . Juni 1989 in der Rechtssache 50/88, Kühne, Slg .
  • EuGH, 21.05.1985 - 47/84

    Staatssecretaris van Financiën / Schul

    Auszug aus EuGH, 05.12.1989 - 165/88
    Mai 1985 in der Rechtssache 47/84, Schul, Slg .
  • EuGH, 10.07.1985 - 16/84

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus EuGH, 05.12.1989 - 165/88
    1985, 1491 ) ergebe sich ein allgemeines Verbot der doppelten Besteuerung, so daß nationale Maßnahmen zu ihrer Vermeidung, insbesondere im Bereich der Gebrauchtgegenstände, gültig seien ( Urteile vom 10 . Juli 1985 in der Rechtssache 16/84, Kommission/Niederlande, Slg .
  • EuGH, 10.07.1985 - 17/84

    Kommission / Irland

    Auszug aus EuGH, 05.12.1989 - 165/88
    1985, 2355, und in der Rechtssache 17/84, Kommission/Irland, Slg .
  • BFH, 24.09.1998 - V R 61/96

    Zuordnung/Veräußerung gemischt genutzter Gegenstände

    d) Im Urteil vom 5. Dezember 1989 Rs. C-165/88 - Oro Amsterdam Beheer en Concerto - (Slg. 1989, 4081, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 1991, 81, UVR 1990, 113; vgl. dazu BFH-Urteil vom 14. März 1991 V R 17/87, BFH/NV 1992, 63) hat der Gerichtshof zwar anerkannt, daß die Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern unter anderem bezweckt, eine doppelte Besteuerung auszuschließen, da es dem Mehrwertsteuersystem inhärent ist, daß auf jeder Besteuerungsstufe die Steuer abgezogen wird, die einen Umsatz als Vorsteuer belastet (Nr. 22 der Entscheidungsgründe).
  • EuGH, 07.12.2006 - C-240/05

    Eurodental - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiungen - Artikel 13 Teil A

    Wie der Gerichtshof wiederholt festgestellt hat, ist diese Harmonisierung, wie sie durch aufeinander folgende Richtlinien und insbesondere durch die Sechste Richtlinie verwirklicht worden ist, erst eine teilweise Harmonisierung (vgl. Urteil vom 5. Dezember 1989 in der Rechtssache C-165/88, ORO Amsterdam Beheer und Concerto, Slg. 1989, I-4081, Randnr. 21).
  • EuGH, 13.07.2000 - C-36/99

    Idéal tourisme

    Wie der Gerichtshof wiederholt festgestellt hat, ist diese Harmonisierung, die durch aufeinanderfolgende Richtlinien und insbesondere durch die Sechste Richtlinie verwirklicht worden ist, erst eine teilweise Harmonisierung (vgl. Urteil vom 5. Dezember 1989 in der Rechtssache C-165/88, ORO Amsterdam Beheer und Concerto, Slg. 1989, 4081, Randnr. 21).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 24.10.1989 - 165/88   

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https://dejure.org/1989,19034
Generalanwalt beim EuGH, 24.10.1989 - 165/88 (https://dejure.org/1989,19034)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 24.10.1989 - 165/88 (https://dejure.org/1989,19034)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 24. Oktober 1989 - 165/88 (https://dejure.org/1989,19034)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    ORO Amsterdam Beheer BV en Concerto BV gegen Inspecteur der Omzetbelasting Amsterdam.

    Mehrwertsteuer - Regelung für den Wiederverkauf von Gebrauchtgegenständen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 05.05.1981 - 804/79

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.10.1989 - 165/88
    14. Ich glaube nicht, daß gegen dieses Ergebnis, wie es die Kommission versucht, die Urteile vom 28. März 1984 in den verbundenen Rechtssachen 47 und 48/83 (Pluimveeslachterij, Slg. 1984, 1721) und vom 5. Mai 1981 in der Rechtssache 804/79 (Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1981, 1045) angeführt werden können.

    Das auf Artikel 5 beruhende und in dem genannten Urteil in der Rechtssache 804/79 (Kommission/Vereinigtes Königreich) aufgegriffene Argument hat eine völlig andere Funktion, als die Kommission ihm beimessen möchte.

  • EuGH, 10.07.1985 - 16/84

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.10.1989 - 165/88
    Abgesehen von allen auf dem Wortlaut der Vorschrift beruhenden Zweifeln, genügt der Hinweis darauf, daß der Gerichtshof im Urteil vom 10. Juli 1985 in der Rechtssache 16/84 (Kommission/Niederlande, Slg. 1985, 2355) als inzidente Antwort auf die damals - kurioserweise - von der Kommission vertretene Auffassung, nach Artikel 32 "sei jede Änderung bestehender einzelstaatlicher Regelungen verboten", erklärt hat, daß "dies nicht für Anpassungen gilt, die lediglich bezweckten, eine einzelstaatliche Regelung dieser Vorschrift vollständig anzupassen".

    Diese Auslegung stimmt mit der des Generalanwalts Darmon in seinen Schlußanträgen in der bereits genannten Rechtssache 16/84 (Kommission/Niederlande) überein.

  • EuGH, 05.05.1982 - 15/81

    Schul

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.10.1989 - 165/88
    Zum einen teile ich die von der niederländischen Regierung geäußerte Ansicht, daß die Ratio decidendi des Urteils vom 5. Mai 1982 in der Rechtssache 15/81 (Schul I, Slg. 1982, 1409) hier nicht einschlägig ist.
  • EuGH, 16.12.1981 - 269/80

    Tymen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.10.1989 - 165/88
    Im Urteil vom 16. Dezember 1981 in der Rechtssache 269/80 (Tymen, Slg. 1981, 3079) heißt es nämlich:.
  • EuGH, 28.03.1984 - 47/83

    Pluimveeslachterij Midden-Nederland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.10.1989 - 165/88
    14. Ich glaube nicht, daß gegen dieses Ergebnis, wie es die Kommission versucht, die Urteile vom 28. März 1984 in den verbundenen Rechtssachen 47 und 48/83 (Pluimveeslachterij, Slg. 1984, 1721) und vom 5. Mai 1981 in der Rechtssache 804/79 (Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1981, 1045) angeführt werden können.
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