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   VGH Bayern, 25.03.2009 - 16a D 07.1652   

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https://dejure.org/2009,30218
VGH Bayern, 25.03.2009 - 16a D 07.1652 (https://dejure.org/2009,30218)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.03.2009 - 16a D 07.1652 (https://dejure.org/2009,30218)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. März 2009 - 16a D 07.1652 (https://dejure.org/2009,30218)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    DisziplinarrechtAuf das Disziplinarmaß beschränkte Berufung;Regierungsamtsrat a.D als ehemaliger Leiter des Bereichs Wirtschaftsverwaltung einer JVA;Innerdienstlicher Verstoß gegen das beamtenrechtliche Annahmeverbot in 30 Fällen über einen Zeitraum von 28 Monaten unter ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Disziplinarrechtliche Sanktionierung eines Ruhestandsbeamten nach einer strafrechtlichen Verurteilung wegen Bestechlichkeit im Amt; Disziplinarische Abgeltung von innerdienstlichen Verstößen gegen das beamtenrechtliche Annahmeverbot in 30 Fällen; Reduzierung des ...

  • Judicialis

    BayBG Art. 46 Satz 1 Nr. 1; ; BayBG Art. 62 Abs. 1 Satz 1; ; BayBG Art. 79; ; BayDG Art. 78 Abs. 5; ; BayDO Art. 6; ; BayDO Art. 12; ; BayDO Art. 13 Abs. 2; ; BayDO Art. 18 Abs. 1;... ; BayDO Art. 84 Abs. 1 Satz 1; ; StGB § 352

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 08.03.2005 - 1 D 15.04

    Kriminalbeamter ... (im Ruhestand); außerdienstlicher Versicherungsbetrug

    Auszug aus VGH Bayern, 25.03.2009 - 16a D 07.1652
    Doch kann sich im Einzelfall der erhebliche kriminelle Gehalt der Verfehlungen eines Beamten im Blick auf § 48 Satz 1 Nr. 1 BBG auch an einer hohen Freiheitsstrafe veranschaulichen (BVerwG, Urteil vom 8.3.2005, Az. 1 D 15/04, Buchholz 232 § 77 BBG Nr. 24 m.w.N. zu der insoweit dem Art. 46 Satz 1 Nr. 1 BayBG vergleichbaren Vorschrift des Bundesbeamtengesetzes).
  • BVerwG, 23.11.2006 - 1 D 1.06

    Absehen von der Untersuchung; notwendiger Inhalt der Anschuldigungsschrift;

    Auszug aus VGH Bayern, 25.03.2009 - 16a D 07.1652
    Zum anderen gebietet der Grundsatz der Gleichbehandlung gemäß Art. 3 Abs. 1 GG, dass ein Beamter, der nach Begehung eines zur Auflösung des Beamtenverhältnisses führenden Dienstvergehens in den Ruhestand tritt, nicht besser gestellt wird als ein Beamter, der bis zum Abschluss des Disziplinarverfahrens im aktiven Dienst verbleibt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22.11.2001, Az. 2 BvR 2138/00, NVwZ 2002, 467; BVerwG, Urteil vom 26.1.1999, Az. 1 D 34.97 - juris; nunmehr zu § 13 Abs. 2 Satz 2 BDG, der Parallelvorschrift zu Art. 14 Abs. 2 Satz 2 BayDG, BVerwG, Beschluss vom 13.10.2005, Az. 2 B 19.05, Buchholz 235.1 § 15 BDG Nr. 2; Urteil vom 23.11.2006, Az. 1 D 1.06, ZBR 2007, 94).
  • BVerfG, 22.11.2001 - 2 BvR 2138/00

    Disziplinarverfahren - Verfassungsbeschwerde - Lehrer - Sexueller Mißbrauch -

    Auszug aus VGH Bayern, 25.03.2009 - 16a D 07.1652
    Zum anderen gebietet der Grundsatz der Gleichbehandlung gemäß Art. 3 Abs. 1 GG, dass ein Beamter, der nach Begehung eines zur Auflösung des Beamtenverhältnisses führenden Dienstvergehens in den Ruhestand tritt, nicht besser gestellt wird als ein Beamter, der bis zum Abschluss des Disziplinarverfahrens im aktiven Dienst verbleibt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22.11.2001, Az. 2 BvR 2138/00, NVwZ 2002, 467; BVerwG, Urteil vom 26.1.1999, Az. 1 D 34.97 - juris; nunmehr zu § 13 Abs. 2 Satz 2 BDG, der Parallelvorschrift zu Art. 14 Abs. 2 Satz 2 BayDG, BVerwG, Beschluss vom 13.10.2005, Az. 2 B 19.05, Buchholz 235.1 § 15 BDG Nr. 2; Urteil vom 23.11.2006, Az. 1 D 1.06, ZBR 2007, 94).
  • BVerwG, 13.10.2005 - 2 B 19.05

    Aberkennung des Ruhegehaltes; Verstoß gegen das Verbot der Vorteilsannahme in

    Auszug aus VGH Bayern, 25.03.2009 - 16a D 07.1652
    Zum anderen gebietet der Grundsatz der Gleichbehandlung gemäß Art. 3 Abs. 1 GG, dass ein Beamter, der nach Begehung eines zur Auflösung des Beamtenverhältnisses führenden Dienstvergehens in den Ruhestand tritt, nicht besser gestellt wird als ein Beamter, der bis zum Abschluss des Disziplinarverfahrens im aktiven Dienst verbleibt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22.11.2001, Az. 2 BvR 2138/00, NVwZ 2002, 467; BVerwG, Urteil vom 26.1.1999, Az. 1 D 34.97 - juris; nunmehr zu § 13 Abs. 2 Satz 2 BDG, der Parallelvorschrift zu Art. 14 Abs. 2 Satz 2 BayDG, BVerwG, Beschluss vom 13.10.2005, Az. 2 B 19.05, Buchholz 235.1 § 15 BDG Nr. 2; Urteil vom 23.11.2006, Az. 1 D 1.06, ZBR 2007, 94).
  • BVerwG, 24.02.1999 - 1 D 72.97

    Außerdienstliches Dienstvergehen eines Beamten; Ansehensverlust eines Beamten

    Auszug aus VGH Bayern, 25.03.2009 - 16a D 07.1652
    Ansehensschädigung und Vertrauensbeeinträchtigung hängen nämlich von der Straftat selbst - deren Schutzzweck trotz der dargestellten Unterschiede letztlich auf die Wahrung der Integrität der Angehörigen des öffentlichen Dienstes bei der Amtsführung mit dem Mittel des Verbots der Annahme von Belohnungen und Geschenken zielt - und ihren einzelnen Umständen ab, so dass die Einstufung des Falles durch das Strafmaß auch präjudizielle Bedeutung für die Bemessung der Disziplinarmaßnahme haben kann (vgl. zu der Vorschrift des § 48 BBG BVerwG, Urteil vom 17.3.1983, PersV 1983, 377; Urteil vom 24.2.1999, Az. 1 D 72/97 - Juris; so auch die ständige Rechtsprechung des Senats, s. etwa Urteil vom 19.11.2008 Az. 16a D 06.3128 - Juris).
  • BVerwG, 26.01.1999 - 1 D 34.97

    Entnahme von Postsendungen in einer Vielzahl von Fällen über einen längeren

    Auszug aus VGH Bayern, 25.03.2009 - 16a D 07.1652
    Zum anderen gebietet der Grundsatz der Gleichbehandlung gemäß Art. 3 Abs. 1 GG, dass ein Beamter, der nach Begehung eines zur Auflösung des Beamtenverhältnisses führenden Dienstvergehens in den Ruhestand tritt, nicht besser gestellt wird als ein Beamter, der bis zum Abschluss des Disziplinarverfahrens im aktiven Dienst verbleibt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22.11.2001, Az. 2 BvR 2138/00, NVwZ 2002, 467; BVerwG, Urteil vom 26.1.1999, Az. 1 D 34.97 - juris; nunmehr zu § 13 Abs. 2 Satz 2 BDG, der Parallelvorschrift zu Art. 14 Abs. 2 Satz 2 BayDG, BVerwG, Beschluss vom 13.10.2005, Az. 2 B 19.05, Buchholz 235.1 § 15 BDG Nr. 2; Urteil vom 23.11.2006, Az. 1 D 1.06, ZBR 2007, 94).
  • VGH Bayern, 19.11.2008 - 16a D 06.3128

    Disziplinarrecht

    Auszug aus VGH Bayern, 25.03.2009 - 16a D 07.1652
    Ansehensschädigung und Vertrauensbeeinträchtigung hängen nämlich von der Straftat selbst - deren Schutzzweck trotz der dargestellten Unterschiede letztlich auf die Wahrung der Integrität der Angehörigen des öffentlichen Dienstes bei der Amtsführung mit dem Mittel des Verbots der Annahme von Belohnungen und Geschenken zielt - und ihren einzelnen Umständen ab, so dass die Einstufung des Falles durch das Strafmaß auch präjudizielle Bedeutung für die Bemessung der Disziplinarmaßnahme haben kann (vgl. zu der Vorschrift des § 48 BBG BVerwG, Urteil vom 17.3.1983, PersV 1983, 377; Urteil vom 24.2.1999, Az. 1 D 72/97 - Juris; so auch die ständige Rechtsprechung des Senats, s. etwa Urteil vom 19.11.2008 Az. 16a D 06.3128 - Juris).
  • BVerwG, 17.03.1983 - 1 D 23.82

    Vergewaltigung - Disziplinarmaß - Minder schwerer Fall - Dienstentfernung

    Auszug aus VGH Bayern, 25.03.2009 - 16a D 07.1652
    Ansehensschädigung und Vertrauensbeeinträchtigung hängen nämlich von der Straftat selbst - deren Schutzzweck trotz der dargestellten Unterschiede letztlich auf die Wahrung der Integrität der Angehörigen des öffentlichen Dienstes bei der Amtsführung mit dem Mittel des Verbots der Annahme von Belohnungen und Geschenken zielt - und ihren einzelnen Umständen ab, so dass die Einstufung des Falles durch das Strafmaß auch präjudizielle Bedeutung für die Bemessung der Disziplinarmaßnahme haben kann (vgl. zu der Vorschrift des § 48 BBG BVerwG, Urteil vom 17.3.1983, PersV 1983, 377; Urteil vom 24.2.1999, Az. 1 D 72/97 - Juris; so auch die ständige Rechtsprechung des Senats, s. etwa Urteil vom 19.11.2008 Az. 16a D 06.3128 - Juris).
  • VGH Bayern, 09.04.2014 - 16a D 12.1439

    Disziplinarrecht; Studiendirektor im Ruhestand; sexueller Missbrauch von

    Zum anderen gebietet der Grundsatz der Gleichbehandlung gemäß Art. 3 Abs. 1 GG, dass ein Beamter, der nach Begehung eines zur Auflösung des Beamtenverhältnisses führenden Dienstvergehens in den Ruhestand tritt, nicht besser gestellt wird als ein Beamter, der bis zum Abschluss des Disziplinarverfahrens im aktiven Dienst verbleibt (zusammenfassend BVerwG, U.v. 24.5.2007 -2 C 28/06, B.v. 13.10.2005 - 2 B 19/05 - jeweils juris, BayVGH, U.v. 25.3.2009 -16a D 07.1652 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.10.2012 - 3d A 1572/10

    Aberkennen des Ruhegehalts bei Vorliegen eines schwerwiegenden außerdienstlichen

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. November 2001 - 2 BvR 2138/00 -, NVwZ 2002, 467; BVerwG, Urteil vom 26. Januar 1999 - 1 D 34.97 -, juris; BayVGH, Urteil vom 25. März 2009 - 16a D 07.1652 -, juris.
  • VGH Bayern, 11.08.2010 - 16a D 10.189

    Zulässigkeit maßnahmebeschränkter Berufung (offengelassen)

    Unter Geltung der Bayerischen Disziplinarordnung (BayDO) konnte ein Rechtsmittel auf das Disziplinarmaß beschränkt werden (vergl. BayVGH vom 25.3.2009 16a D 07.1652).
  • VG Ansbach, 05.05.2010 - AN 6b D 09.02384

    Disziplinarklage; Entfernung aus dem Dienst; Dienstvergehen; zweimalige

    Schließlich muss auch davon ausgegangen werden, dass das gegen den Beklagten ergangene rechtskräftige Strafurteil vom 12. August 2009 mit einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe von zehn Monaten die disziplinare Höchstmaßnahme indiziert (vgl. BayVGH vom 25.3.2009 - 16a D 07.1652 zu einem Strafurteil mit Freiheitsstrafe von elf Monaten).
  • VGH Bayern, 06.04.2010 - 16a D 09.534

    Außerdienstlicher Betrug in drei Fällen und weitere innerdienstliche Verfehlungen

    Unter Geltung der bayerischen Disziplinarordnung (BayDO) konnte ein Rechtsmittel auf das Disziplinarmaß beschränkt werden (vgl. BayVGH vom 25.3.2009 16a D 07.1652).
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