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   LAG Hessen, 19.11.2007 - 17 Sa 1211/07   

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https://dejure.org/2007,28013
LAG Hessen, 19.11.2007 - 17 Sa 1211/07 (https://dejure.org/2007,28013)
LAG Hessen, Entscheidung vom 19.11.2007 - 17 Sa 1211/07 (https://dejure.org/2007,28013)
LAG Hessen, Entscheidung vom 19. November 2007 - 17 Sa 1211/07 (https://dejure.org/2007,28013)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 433/06

    Verlagerung einer Betriebsabteilung - Wirksamkeit von Versetzungen

    Auszug aus LAG Hessen, 19.11.2007 - 17 Sa 1211/07
    Wegen deren auszugsweise Wiedergabe wird auf Seiten 12 und 13 des Tatbestands des Urteils der Kammer vom 13. Januar 2006 (17/13 Sa 220/05, Bl. 403 f d. A.) sowie auf Seiten 3 und 4 des Tatbestands des Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 13. März 2007 (9 AZR 433/06, Bl. 507 f d. A.) verwiesen.

    Auf die von der Kammer zugelassenen Revisionen der Kläger hat das Bundesarbeitsgericht durch Urteil vom 13. März 2007, 9 AZR 433/06 (Bl. 506 f d. A.), das Urteil der Kammer aufgehoben und den Rechtsstreit zur neuen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.

  • BAG, 30.09.1993 - 2 AZR 283/93

    Änderungskündigung, Versetzung

    Auszug aus LAG Hessen, 19.11.2007 - 17 Sa 1211/07
    Es kann dahinstehen, ob etwas anderes zu gelten hat, wenn die Beschäftigung zu den geänderten Bedingungen nicht vollzogen werden kann, weil die Zustimmung des Betriebsrats gemäß § 99 BetrVG zu einer mitbestimmungspflichtigen Versetzung nicht vorliegt und auch nicht ersetzt ist und der Arbeitgeber die Maßnahme auch nicht nach § 100 Abs. 1 BetrVG vorläufig durchführen kann (BAG 30. September 1993 - 2 AZR 283/93 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 33; KR-Rost, aaO, Rdnr. 158 c).
  • BAG, 18.01.1990 - 2 AZR 183/89

    Änderungskündigung - Dringlichkeit betrieblicher Erfordernisse

    Auszug aus LAG Hessen, 19.11.2007 - 17 Sa 1211/07
    Der Arbeitnehmer ist bei einer Annahme des Änderungsangebots unter Vorbehalt bis zur rechtskräftigen Entscheidung im Kündigungsschutzverfahren zur Weiterarbeit zu den geänderten Arbeitsbedingungen verpflichtet (BAG 18. Januar 1990 - 2 AZR 183/89 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 27; BAG 19. Dezember 1991 - 2 AZR 280/91 - RzK I 10 i Nr. 38; vgl. auch KR-Rost, 8. Aufl., KSchG, § 2 Rdnr. 158 a).
  • LAG Hessen, 11.10.2005 - 18 TaBV 49/05

    Versetzung - Zustimmungsersetzungsverfahren - Streitgegenstand - doppelte

    Auszug aus LAG Hessen, 19.11.2007 - 17 Sa 1211/07
    Abgesehen davon, dass nach dem bisherigen Parteivorbringen die Arbeitnehmerin T nicht die in A verbliebene Arbeitnehmerin mit der niedrigsten Punktzahl, sondern die nach J versetzte Arbeitnehmerin mit der höchsten Punktzahl ist, ausweislich der Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 11. Oktober 2005, Az. 4/18 TaBV 49/05 (Bl. 363 f d. A.), hat die Beklagte auch wegen der Arbeitnehmerin T ein Zustimmungsersetzungsverfahren wegen der vom Betriebsrat verweigerten Zustimmung zur Versetzung nach J geführt, hat die Darlegung der Beklagten sich nicht darauf zu beschränken, die von den Klägern genannten zusätzlichen sozialen Gesichtspunkte i. S. d. § 2 Abs. 2 BV Sozialwahl seien nicht geeignet bzw. würden nicht ausreichen, die Differenz zu den nach § 3 BV Sozialauswahl ermittelten Punkten eines der nicht versetzten Mitarbeiter zu überwinden.
  • BAG, 19.12.1991 - 2 AZR 280/91

    Voraussetzungen eines Weiterbeschäftigungsanspruchs

    Auszug aus LAG Hessen, 19.11.2007 - 17 Sa 1211/07
    Der Arbeitnehmer ist bei einer Annahme des Änderungsangebots unter Vorbehalt bis zur rechtskräftigen Entscheidung im Kündigungsschutzverfahren zur Weiterarbeit zu den geänderten Arbeitsbedingungen verpflichtet (BAG 18. Januar 1990 - 2 AZR 183/89 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 27; BAG 19. Dezember 1991 - 2 AZR 280/91 - RzK I 10 i Nr. 38; vgl. auch KR-Rost, 8. Aufl., KSchG, § 2 Rdnr. 158 a).
  • LAG Hessen, 13.01.2006 - 13 Sa 220/05
    Auszug aus LAG Hessen, 19.11.2007 - 17 Sa 1211/07
    Wegen deren auszugsweise Wiedergabe wird auf Seiten 12 und 13 des Tatbestands des Urteils der Kammer vom 13. Januar 2006 (17/13 Sa 220/05, Bl. 403 f d. A.) sowie auf Seiten 3 und 4 des Tatbestands des Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 13. März 2007 (9 AZR 433/06, Bl. 507 f d. A.) verwiesen.
  • LAG Düsseldorf, 23.09.2009 - 12 Sa 357/09

    Personalgestellung zwischen öffentlichrechtlichen Körperschaften aufgrund

    Dazu gehört nicht nur, dass er darlegt und ggf. beweist, dass seine Entscheidung billigem Ermessen entspricht, insbesondere die wesentlichen Umstände des Falles abgewogen und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigt sind, sondern auch, dass die Personalmaßnahme im Rahmen der gesetzlichen, arbeitsvertraglichen und kollektivrechtlichen Grenzen erfolgt ist (BAG 13.03.2007 - 9 AZR 433/06 - Juris Rn. 81, vgl. Hess. LAG 19.11.2007 - 17 Sa 1211/07 - Juris Rn. 66/68).
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