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   LAG Hamm, 18.11.2010 - 17 Sa 1345/10   

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LAG Hamm, 18.11.2010 - 17 Sa 1345/10 (https://dejure.org/2010,19295)
LAG Hamm, Entscheidung vom 18.11.2010 - 17 Sa 1345/10 (https://dejure.org/2010,19295)
LAG Hamm, Entscheidung vom 18. November 2010 - 17 Sa 1345/10 (https://dejure.org/2010,19295)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rabüro.de

    Zweckerreichung eines zweckbefristeten Arbeitsverhältnisses muss nach objektiven Tatsachen bestimmbar sein

  • hensche.de

    Personalabbau

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksame Zweckbefristung des Arbeitsverhältnisses eines Krankenpflegers in forensischer Fachklinik zur Unterbringung psychisch kranker Straftäter; Feststellungsklage zur unbefristeten Beschäftigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 21.12.2005 - 7 AZR 541/04

    Zweckbefristung - Schriftform

    Auszug aus LAG Hamm, 18.11.2010 - 17 Sa 1345/10
    Die Klage kann auch bei einem zweckbefristeten Arbeitsvertrag vor dem vereinbarten Vertragsende erhoben werden (BAG 21.12.2005 - 7 AZR 541/04, DB 2006, 564).

    Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist dann abhängig von dem Eintritt eines zukünftigen Ereignisses, dessen Eintritt die Parteien für gewiss halten, dessen Zeitpunkt für sie jedoch ungewiss ist (BAG 21.12.2005 a.a.O.; KR-Bader, 9. Aufl., § 3 TzBfG Rdn. 20).

    Die Bezeichnung des Vertragszwecks tritt an die Stelle der Datumsangabe (BAG 21.12.2005 a.a.O.).

    Die Vereinbarung einer Zweckbefristung erfordert aber nicht nur eine unmissverständliche Einigung über den Vertragszweck, die schriftlich erfolgt, sondern der Zweck, mit dessen Erreichen das Arbeitsverhältnis enden soll, muss so genau bezeichnet sein, dass hieraus das Ereignis, dessen Eintritt zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen soll, zweifelsfrei feststellbar ist (BAG 21.12.2005 a.a.O.; 16.03.2000 - 2 AZR 196/99, RzK I 9 i Nr. 72; 23.11.1988 - 7 AZR 12/88, RzK I 9 e Nr. 6).

  • ArbG Rheine, 14.06.2010 - 1 Ca 2005/09

    Befristung, vorübergehender Bedarf

    Auszug aus LAG Hamm, 18.11.2010 - 17 Sa 1345/10
    Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Rheine vom 14.06.2010 - 1 Ca 2005/09 - wird zurückgewiesen.

    Der Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts R1, Az.: 1 Ca 2005/09, zu ändern und die Klage abzuweisen.

  • BAG, 23.11.1988 - 7 AZR 12/88

    Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses hinsichtlich der

    Auszug aus LAG Hamm, 18.11.2010 - 17 Sa 1345/10
    Die Vereinbarung einer Zweckbefristung erfordert aber nicht nur eine unmissverständliche Einigung über den Vertragszweck, die schriftlich erfolgt, sondern der Zweck, mit dessen Erreichen das Arbeitsverhältnis enden soll, muss so genau bezeichnet sein, dass hieraus das Ereignis, dessen Eintritt zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen soll, zweifelsfrei feststellbar ist (BAG 21.12.2005 a.a.O.; 16.03.2000 - 2 AZR 196/99, RzK I 9 i Nr. 72; 23.11.1988 - 7 AZR 12/88, RzK I 9 e Nr. 6).

    In diesem Fall ist die Dauer des Arbeitsverhältnisses gerade nicht der willkürlichen Bestimmung des Vertragspartners oder eines Dritten entzogen (BAG 23.11.1988 a.a.O.; KR-Bader a.a.O. § 3 TzBfG Rdn. 26, 27).

  • BAG, 20.02.2008 - 7 AZR 950/06

    Befristeter Arbeitsvertrag - Vorübergehender Bedarf an der Arbeitsleistung

    Auszug aus LAG Hamm, 18.11.2010 - 17 Sa 1345/10
    Ist ein Sachgrund nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TzBfG zu bejahen, kommt es auf die Frage der Umgehung des Kündigungsschutzes aus § 1 Abs. 2 KSchG nicht an (BAG 20.02.2008 - 7 AZR 950/06, ZTR 2008, 508).
  • BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 196/99

    Schlüssige Aufhebung des bisherigen beim Abschluß eines anderen Arbeitsvertrags

    Auszug aus LAG Hamm, 18.11.2010 - 17 Sa 1345/10
    Die Vereinbarung einer Zweckbefristung erfordert aber nicht nur eine unmissverständliche Einigung über den Vertragszweck, die schriftlich erfolgt, sondern der Zweck, mit dessen Erreichen das Arbeitsverhältnis enden soll, muss so genau bezeichnet sein, dass hieraus das Ereignis, dessen Eintritt zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen soll, zweifelsfrei feststellbar ist (BAG 21.12.2005 a.a.O.; 16.03.2000 - 2 AZR 196/99, RzK I 9 i Nr. 72; 23.11.1988 - 7 AZR 12/88, RzK I 9 e Nr. 6).
  • BAG, 15.05.2012 - 7 AZR 35/11

    Befristung eines Arbeitsverhältnisses durch Zweckerreichung - Prognose zum

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 18. November 2010 - 17 Sa 1345/10 - wird zurückgewiesen.
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