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   LAG Berlin, 19.09.2002 - 17 Ta (Kost) 6081/02   

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https://dejure.org/2002,36301
LAG Berlin, 19.09.2002 - 17 Ta (Kost) 6081/02 (https://dejure.org/2002,36301)
LAG Berlin, Entscheidung vom 19.09.2002 - 17 Ta (Kost) 6081/02 (https://dejure.org/2002,36301)
LAG Berlin, Entscheidung vom 19. September 2002 - 17 Ta (Kost) 6081/02 (https://dejure.org/2002,36301)
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Wird zitiert von ... (4)

  • LAG Nürnberg, 21.07.2005 - 9 Ta 137/05

    Streitwert - Festsetzung des Gegenstandswertes - Zustimmungsersetzung -

    Bereits aus diesem Grund kann nicht - wie von der Beschwerdeführerin vertreten - bei der Wertfestsetzung auf die gebührenrechtliche Regelung im früheren § 12 Abs. 7 Satz 1 ArbGG, bzw. der jetzigen Regelung in § 42 Abs. 4 Satz 1 GKG, abgestellt werden (vgl. LAG Berlin vom 19.09.2002 - 17 Ta (Kost) 6081/02 - n.v.).
  • LAG Düsseldorf, 21.09.2020 - 4 Ta 284/20

    Streitwert; Zustimmungsersetzungsantrag; Feststellung der Dringlichkeit;

    Ob hiervon im Falle geringfügig Beschäftigter, also von 450, 00-Euro-Kräften, abzuweichen ist, wofür viel spricht (in diese Richtung LAG Düsseldorf 12.12.2016 - 4 Ta 529/16, juris Rn. 34 u. 39 und LAG Berlin 19.09.2002 - 17 Ta (Kost) 6081/02, juris), kann dahin stehen.
  • LAG Berlin, 18.03.2003 - 17 Ta 6009/03

    Zustimmungsersetzung für eine Vielzahl von personellen Einzelmaßnahmen i.S.d. §

    Dabei ist es in der Regel sachgerecht, den Wert einer Einzelmaßnahme bzw. Feststellung ungekürzt zu ermitteln und für die weiteren Maßnahmen einen Bruchteil dieses Wertes anzusetzen ( LAG Berlin, Beschluss vom 19. September 2002 - 17 Ta 6081/02 (Kost); Beschluss vom 9. Januar 2003 - 17 Ta 6118/02 (Kost) ).
  • LAG Köln, 03.01.2007 - 8 (10) Ta 429/06

    Einstellung; vorläufige personelle Einzelmaßnahme; Streitwert

    Dabei erscheint es in der Regel sachgerecht, den Wert einer Einzelmaßnahme bzw. Feststellung ungekürzt zu ermitteln und die weiteren Maßnahmen lediglich mit einem Bruchteil dieses Wertes anzusetzen (LAG Berlin vom 19.09.2002 - 17 Ta 6081/02 [Kost]; LAG vom 09.01.2003 - 17 Ta 6118/02 - [Kost]; LAG Berlin Beschluss vom 18.03.2003 - 17 Ta (Kost) 6016/03 - , 437, 438).
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