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   OLG Köln, 12.02.2014 - 17 W 194/13   

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https://dejure.org/2014,3848
OLG Köln, 12.02.2014 - 17 W 194/13 (https://dejure.org/2014,3848)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.02.2014 - 17 W 194/13 (https://dejure.org/2014,3848)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. Februar 2014 - 17 W 194/13 (https://dejure.org/2014,3848)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 98 S. 2
    Auslegung eines Vergleichs hinsichtlich der Kostenregelung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Nürnberg, 03.11.2009 - 12 W 2020/09

    Kostenfestsetzung: Rückfestsetzung festgesetzter und erstatteter Prozesskosten

    Auszug aus OLG Köln, 12.02.2014 - 17 W 194/13
    Da sich die Parteien nicht einig sind, ob die - rechtskräftige - Kostengrundentscheidung des Oberlandesgerichts wegen der von dem Kläger zurückgenommenen Berufung gegen das Teilurteil durch die - umfassende - Kostenregelung des den gesamten Rechtsstreit beendenden Vergleichs abgeändert werden (wie der Kläger meint) oder daneben bestehen bleiben sollte (wie die Beklagte und der Rechtspfleger meinen), und der Vergleichstext insoweit keine ausdrückliche Regelung enthält, ist der Inhalt des Prozessvergleichs durch Auslegung zu ermitteln (vgl. für derartige Fälle Zöller/Herget, 30. Aufl., § 104 ZPO Rn 21 "Prozessvergleich" unter d) und e); OLG Jena, B. vom 29.01.2013 - 9 W 45/13 - OLG Nürnberg, MDR 2010, 45 f. = juris Rn 13; OLG Düsseldorf, B. vom 16.12.2008 - VI W (Kart) 2/08 - juris Rn 9; OLG Koblenz JurBüro 1991, 116 f. = juris Rn 4; OLG München, MDR 1982, 760).
  • OLG Düsseldorf, 16.12.2008 - W (Kart) 2/08

    Erstattung außergerichtlicher Kosten eines Ablehnungsverfahrens

    Auszug aus OLG Köln, 12.02.2014 - 17 W 194/13
    Da sich die Parteien nicht einig sind, ob die - rechtskräftige - Kostengrundentscheidung des Oberlandesgerichts wegen der von dem Kläger zurückgenommenen Berufung gegen das Teilurteil durch die - umfassende - Kostenregelung des den gesamten Rechtsstreit beendenden Vergleichs abgeändert werden (wie der Kläger meint) oder daneben bestehen bleiben sollte (wie die Beklagte und der Rechtspfleger meinen), und der Vergleichstext insoweit keine ausdrückliche Regelung enthält, ist der Inhalt des Prozessvergleichs durch Auslegung zu ermitteln (vgl. für derartige Fälle Zöller/Herget, 30. Aufl., § 104 ZPO Rn 21 "Prozessvergleich" unter d) und e); OLG Jena, B. vom 29.01.2013 - 9 W 45/13 - OLG Nürnberg, MDR 2010, 45 f. = juris Rn 13; OLG Düsseldorf, B. vom 16.12.2008 - VI W (Kart) 2/08 - juris Rn 9; OLG Koblenz JurBüro 1991, 116 f. = juris Rn 4; OLG München, MDR 1982, 760).
  • OLG Koblenz, 17.10.2011 - 14 W 578/11

    Fortbestand der Kostengrundentscheidung bei späterer abweichender Vereinbarung

    Auszug aus OLG Köln, 12.02.2014 - 17 W 194/13
    Soweit das OLG Koblenz in späteren Entscheidungen (AGS 2012, 492 f. = juris Rn 2, 4; MDR 2006, 357 = juris Rn 3) der Auffassung zu sein scheint, der Wortlaut "die Kosten des Rechtsstreits" sei so eindeutig, dass für eine andere Auslegung kein Raum sei als die, damit seien alle jemals in dem Rechtstreit entstandenen Kosten aller Instanzen eingeschlossen, insbesondere auch solche, über die bereits rechtskräftige (Teil-)Entscheidungen ergangen sind, weil die älteren Kostenentscheidungen durch die jüngere Kostenvereinbarung "überlagert" werde, vermag dem der Senat in dieser Allgemeinheit nicht zu folgen.
  • OLG Stuttgart, 30.08.1989 - 8 W 383/89
    Auszug aus OLG Köln, 12.02.2014 - 17 W 194/13
    Denn aus der gesetzlichen Regelung in § 98 Satz 2 ZPO lässt sich durchaus der Schluss ziehen, dass bei einem Vergleich im Regelfall die bereits rechtskräftig erkannten Kostenentscheidungen nicht (mehr) unter die noch einer (End-)Entscheidung zuzuführenden Kosten des - durch den Vergleich erledigten - Rechtsstreits fallen (so ausdrücklich OLG Nürnberg, aaO Rn 20 f.; OLG Düsseldorf, aaO; OLG Stuttgart, MDR 1989, 1108 = juris Rn 3 mwN), und dies den Beteiligten bewusst ist.
  • OLG Jena, 29.01.2013 - 9 W 45/13

    Verhältnis getroffenen Kostenregelung in Vergleich zu bestehender rechtskräftige

    Auszug aus OLG Köln, 12.02.2014 - 17 W 194/13
    Da sich die Parteien nicht einig sind, ob die - rechtskräftige - Kostengrundentscheidung des Oberlandesgerichts wegen der von dem Kläger zurückgenommenen Berufung gegen das Teilurteil durch die - umfassende - Kostenregelung des den gesamten Rechtsstreit beendenden Vergleichs abgeändert werden (wie der Kläger meint) oder daneben bestehen bleiben sollte (wie die Beklagte und der Rechtspfleger meinen), und der Vergleichstext insoweit keine ausdrückliche Regelung enthält, ist der Inhalt des Prozessvergleichs durch Auslegung zu ermitteln (vgl. für derartige Fälle Zöller/Herget, 30. Aufl., § 104 ZPO Rn 21 "Prozessvergleich" unter d) und e); OLG Jena, B. vom 29.01.2013 - 9 W 45/13 - OLG Nürnberg, MDR 2010, 45 f. = juris Rn 13; OLG Düsseldorf, B. vom 16.12.2008 - VI W (Kart) 2/08 - juris Rn 9; OLG Koblenz JurBüro 1991, 116 f. = juris Rn 4; OLG München, MDR 1982, 760).
  • OLG München, 07.05.1982 - 11 W 1268/82
    Auszug aus OLG Köln, 12.02.2014 - 17 W 194/13
    Da sich die Parteien nicht einig sind, ob die - rechtskräftige - Kostengrundentscheidung des Oberlandesgerichts wegen der von dem Kläger zurückgenommenen Berufung gegen das Teilurteil durch die - umfassende - Kostenregelung des den gesamten Rechtsstreit beendenden Vergleichs abgeändert werden (wie der Kläger meint) oder daneben bestehen bleiben sollte (wie die Beklagte und der Rechtspfleger meinen), und der Vergleichstext insoweit keine ausdrückliche Regelung enthält, ist der Inhalt des Prozessvergleichs durch Auslegung zu ermitteln (vgl. für derartige Fälle Zöller/Herget, 30. Aufl., § 104 ZPO Rn 21 "Prozessvergleich" unter d) und e); OLG Jena, B. vom 29.01.2013 - 9 W 45/13 - OLG Nürnberg, MDR 2010, 45 f. = juris Rn 13; OLG Düsseldorf, B. vom 16.12.2008 - VI W (Kart) 2/08 - juris Rn 9; OLG Koblenz JurBüro 1991, 116 f. = juris Rn 4; OLG München, MDR 1982, 760).
  • OLG Koblenz, 20.02.1990 - 14 W 56/90
    Auszug aus OLG Köln, 12.02.2014 - 17 W 194/13
    Da sich die Parteien nicht einig sind, ob die - rechtskräftige - Kostengrundentscheidung des Oberlandesgerichts wegen der von dem Kläger zurückgenommenen Berufung gegen das Teilurteil durch die - umfassende - Kostenregelung des den gesamten Rechtsstreit beendenden Vergleichs abgeändert werden (wie der Kläger meint) oder daneben bestehen bleiben sollte (wie die Beklagte und der Rechtspfleger meinen), und der Vergleichstext insoweit keine ausdrückliche Regelung enthält, ist der Inhalt des Prozessvergleichs durch Auslegung zu ermitteln (vgl. für derartige Fälle Zöller/Herget, 30. Aufl., § 104 ZPO Rn 21 "Prozessvergleich" unter d) und e); OLG Jena, B. vom 29.01.2013 - 9 W 45/13 - OLG Nürnberg, MDR 2010, 45 f. = juris Rn 13; OLG Düsseldorf, B. vom 16.12.2008 - VI W (Kart) 2/08 - juris Rn 9; OLG Koblenz JurBüro 1991, 116 f. = juris Rn 4; OLG München, MDR 1982, 760).
  • BGH, 14.02.2017 - VI ZB 24/16

    Kostenfestsetzung: Auslegung eines Prozessvergleichs über die "Kosten des

    Er erstreckt sich nicht auf die bereits von der genannten rechtskräftigen Kostengrundentscheidung erfassten - gerichtlichen und außergerichtlichen - Rechtsmittelkosten (vgl. OLG Schleswig, SchlHA 82, 61; OLG München, MDR 1982, 760; OLG Stuttgart, MDR 1989, 1108; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - VI-W (Kart) 2/08, juris Rn. 8 f.; OLG Nürnberg, FamRZ 2010, 752; OLG Köln, JurBüro 2014, 366; entgegen OLG Hamburg, JurBüro 1996, 593; OLG Koblenz, MDR 2006, 357; JurBüro 2012, 428; ThürOLG, Beschluss vom 29. Januar 2013 - 9 W 45/13, juris Rn. 3).

    bb) Für die vom Beschwerdegericht angenommene Notwendigkeit einer - hier gerade nicht vorliegenden - ausdrücklichen Einbeziehung streitet zudem die Wertung des § 98 Satz 2 ZPO (OLG Schleswig, SchlHA 82, 61; OLG Stuttgart, MDR 1989, 1108; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - VI-W (Kart) 2/08, juris Rn. 8 f.; OLG Nürnberg, MDR 2010, 45; OLG Köln, JurBüro 2014, 366).

  • OLG Hamm, 29.06.2021 - 10 W 27/21

    Außergerichtlicher Vergleich; Kostenentscheidung

    Der Vergleich ist dahingehend auszulegen, dass er sich nicht auf die bereits von der genannten rechtskräftigen Kostengrundentscheidung erfassten - gerichtlichen und außergerichtlichen - Rechtsmittelkosten erstreckt (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Februar 2017 - VI ZB 24/16 -, juris; ebenso: OLG München, Beschluss vom 07. Mai 1982 - 11 W 1268/82 -, juris; OLG Köln, Beschluss vom 12. Februar 2014 - I-17 W 194/13 -, juris).
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