Rechtsprechung
OLG Hamm, 21.02.2013 - I-17 W 3/13 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entscheidung über die Kosten des Nebenintervenienten im selbständigen Beweisverfahren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Entscheidung über die Kosten des Nebenintervenienten im selbständigen Beweisverfahren
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Streithelfer nur im Beweisverfahren: Kosten?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- tacke-krafft.de (Kurzinformation und Auszüge)
Kostenanspruch für Nebenintervenienten, der (nur) im selbständigen Beweisverfahren beigetreten ist
- tacke-krafft.de (Kurzinformation und Auszüge)
Kostenanspruch für Nebenintervenienten, der (nur) im selbständigen Beweisverfahren beigetreten ist
- tacke-krafft.de (Kurzinformation und Auszüge)
Kostenanspruch für Nebenintervenienten, der (nur) im selbständigen Beweisverfahren beigetreten ist
- tacke-krafft.de (Kurzinformation und Auszüge)
Kostenanspruch für Nebenintervenienten, der (nur) im selbständigen Beweisverfahren beigetreten ist
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Selbständiges Beweisverfahren: Kosten des im Klageverfahren nicht beigetretenen Streithelfers - (noch) keine einheitliche Rechtsprechung! (IBR 2013, 324)
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 03.01.2012 - 3 O 263/11
- LG Dortmund, 10.12.2012 - 3 O 263/11
- OLG Hamm, 21.02.2013 - I-17 W 3/13
Papierfundstellen
- NJW 2013, 2130
- NZBau 2013, 510
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Nürnberg, 14.02.2012 - 13 W 2249/11
Kosten der Streithilfe: Entscheidung über die Kosten des nicht als Streithelfer …
Auszug aus OLG Hamm, 21.02.2013 - 17 W 3/13
Dabei hat es zur Begründung auf eine Entscheidung des OLG Nürnberg vom 14.2.2012, 13 W 2249/11, umfassend Bezug genommen.Die Argumentation, dass eine Entscheidung über den prozessualen Kostenerstattungsanspruch im Hauptsacherechtsstreit nur für und gegen die in den hierfür geltenden Vorschriften über die Kostenentscheidung genannten Beteiligten ergehen könne und daher eine Stellung als Partei oder Nebenintervenient in diesem Hauptsacherechtsstreit voraussetze, woran es bei einer nur im selbständigen Beweisverfahren beigetretenen, am Hauptsacheverfahren aber nicht beteiligten Partei fehle, weil das gem. § 66 ZPO erforderliche rechtliche Interesse in Beweisverfahren und Rechtsstreit unterschiedlich zu bewerten sein könne (OLG Nürnberg, Beschluss vom 14.02.2012, 13 W 2249/11, BeckRS 2012, 05221), verkennt die Bedeutung des Grundsatzes der Kostenparallelität.
- BGH, 23.07.2009 - VII ZB 3/07
Möglichkeit einer Entscheidung über die durch eine Nebenintervention auf Seiten …
Auszug aus OLG Hamm, 21.02.2013 - 17 W 3/13
Die Kosten der Streithilfe sind demnach in dem gleichen Maßstab zu verteilen, wie die Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens zwischen den Hauptparteien (BGH NZBau 2010, 106). - OLG Celle, 20.06.2003 - 6 W 49/03
Zulässigkeit der Anfechtung der Ablehnung des Erlasses einer Kostenentscheidung; …
Auszug aus OLG Hamm, 21.02.2013 - 17 W 3/13
Eine derartige Vorgehensweise stellte einen überflüssigen Formalismus dar, wodurch zusätzliche und überflüssige Kosten produziert würden, was letztlich auch nicht im Interesse der Parteien des Hauptsacheverfahrens liegen kann, während die Durchführung des Hauptverfahrens einen Kostenerstattungsanspruch des Nebenintervenienten im selbständigen Beweisverfahren aus § 494a II ZPO regelmäßig hindert (OLG Köln, NJW-RR 2010, 1679, 1680; OLG Celle, NZBau 2003, 618, 619;… a.A.: Zöller/Herget, a.a.O.). - OLG Köln, 03.05.2010 - 16 W 6/10
Kostenentscheidung im sechsstelligen Beweisverfahren hinsichtlich der Kosten …
Auszug aus OLG Hamm, 21.02.2013 - 17 W 3/13
Eine derartige Vorgehensweise stellte einen überflüssigen Formalismus dar, wodurch zusätzliche und überflüssige Kosten produziert würden, was letztlich auch nicht im Interesse der Parteien des Hauptsacheverfahrens liegen kann, während die Durchführung des Hauptverfahrens einen Kostenerstattungsanspruch des Nebenintervenienten im selbständigen Beweisverfahren aus § 494a II ZPO regelmäßig hindert (OLG Köln, NJW-RR 2010, 1679, 1680; OLG Celle, NZBau 2003, 618, 619;… a.A.: Zöller/Herget, a.a.O.).
- BGH, 05.12.2013 - VII ZB 15/12
Ergänzung der Kostenentscheidung im Hauptsacheverfahren: Entscheidung über die …
Während die überwiegend vertretene Ansicht einen Kostenerstattungsanspruch des Streithelfers unabhängig von seinem Beitritt auch im Hauptsacheverfahren zuerkennt (OLG Hamm, NJW 2013, 2130; OLG Köln, NJW-RR 2010, 1679, 1680 f.; OLG Düsseldorf, BeckRS 2009, 04787; OLG Celle, NJW-RR 2003, 1509, 1510;… Seibel, Selbständiges Beweisverfahren, § 494a Rn. 85 ff.;… MünchKommZPO/Schulz, 4. Aufl., § 101 Rn. 19;… Musielak/Lackmann, ZPO, 10. Aufl., § 101 Rn. 2;… Bork in Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 101 Rn. 4;… BeckOK ZPO/Jaspersen/Wache, Stand: 1. April 2013, § 101 Rn. 25;… Schneider in Prütting/Gehrlein, ZPO, 5. Aufl., § 101 Rn. 2;… Ulrich, Selbständiges Beweisverfahren mit Sachverständigen, 2. Aufl., 5. Kap., Rn. 230; Mayr, IBR 2012, 1158 - nur online; Kießling, NJW 2001, 3668, 3670; Ghassemi-Tabar/Eckner, MDR 2012, 1136, 1141), hält die Gegenansicht einen Beitritt im Hauptsacheverfahren stets für erforderlich (…Zöller/Herget, ZPO, 30. Aufl., § 101 Rn. 2;… Hk-ZPO/Gierl, 5. Aufl., § 101 Rn. 8; wohl auch Fischer, LMK 2009, 290816; Cuypers, MDR 2004, 314, 317).Er wäre gehalten, dem Hauptsacheverfahren beizutreten, selbst wenn er kein Interesse an dessen inhaltlichem Ausgang hätte (vgl. OLG Hamm, NJW 2013, 2130; OLG Köln, NJW-RR 2010, 1679, 1680 f.; OLG Celle, NJW-RR 2003, 1509, 1510).
- AG Paderborn, 23.02.2022 - 58a C 90/21 Die Kosten der Streithilfe sind demnach in dem gleichen Maßstab zu verteilen, wie die Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens zwischen den Hauptparteien (OLG Hamm Beschl. v. 21.2.2013 - 17 W 3/13, BeckRS 2013, 6159, beck-online).
Rechtsprechung
OLG Celle, 24.09.2013 - 17 W 3/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 21 Abs. 1 PStV; § 23 Abs. 1 PStG; § 47 Abs. 1 S. 2 PStG
Ersatzlose Löschung des Geburtsnamens der Kindesmutter in den Geburtsurkunden ihrer Kinder bei Unwirksamkeit der Eheschließung - Wolters Kluwer
Ersatzlose Löschung des Geburtsnamens der Kindesmutter in den Geburtsurkunden ihrer Kinder bei Unwirksamkeit der Eheschließung
- rechtsportal.de
Löschung des Geburtsnamens der Kindesmutter in den Geburtsurkunden ihrer Kinder bei Unwirksamkeit der Eheschließung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Familiennamen aufgrund vermeintlicher Eheschließung der Mutter
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Keine Löschung des Geburtsnamens der Mutter in den Geburtsurkunden der Kinder
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine Löschung des Geburtsnamens der Mutter in den Geburtsurkunden der Kinder