Rechtsprechung
OLG Köln, 22.04.2013 - I-17 W 49/13 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- verkehrslexikon.de
Zur Erstattung der Kosten eines Privatgutachtens der Versicherung bei Verdacht auf Unfallbetrug
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines nicht am Gerichtsort ansässigen Prozessbevollmächtigten; Ausnahmsweise Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachters
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZO § 91 Abs. 2 S. 1; ZPO § 91 Abs. 1 S. 1
Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines nicht am Gerichtsort ansässigen Prozessbevollmächtigten; Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachters - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln - 2 O 330/10
- OLG Köln, 22.04.2013 - I-17 W 49/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 22.02.2007 - VII ZB 93/06
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines auswärtigen Rechtsanwalts
Auszug aus OLG Köln, 22.04.2013 - 17 W 49/13
Klagt eine Partei an ihrem Wohnsitz (L2) - und so liegt der Fall hier - dann sind Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass sie einen auswärtigen Rechtsanwalt ("am dritten Ort") mandatiert, grundsätzlich nicht erstattungsfähig (BGH NJW 2003, 901; NJW-RR 2007, 1071).Dass zu dem am Drittort residierenden Rechtsanwalt ein besonderes Vertrauensverhältnis besteht, reicht zur Rechtfertigung der Mehrkosten ebenso wenig aus (BGH, Beschluss vom 22. April 2008 - XI ZB 20/07 - n. v. - NJW-RR 2007, 1071) wie eine langjährige Zusammenarbeit zwischen Mandant und Rechtsanwalt (BGH MDR 2008, 946).
- BGH, 12.12.2002 - I ZB 29/02
Erstattung der Kosten eines auswärtigen Rechtsanwalts
Auszug aus OLG Köln, 22.04.2013 - 17 W 49/13
Klagt eine Partei an ihrem Wohnsitz (L2) - und so liegt der Fall hier - dann sind Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass sie einen auswärtigen Rechtsanwalt ("am dritten Ort") mandatiert, grundsätzlich nicht erstattungsfähig (BGH NJW 2003, 901; NJW-RR 2007, 1071). - BGH, 20.05.2008 - VIII ZB 92/07
Erstattung der Kosten eines auswärtigen Prozessbevollmächtigten
Auszug aus OLG Köln, 22.04.2013 - 17 W 49/13
Dass zu dem am Drittort residierenden Rechtsanwalt ein besonderes Vertrauensverhältnis besteht, reicht zur Rechtfertigung der Mehrkosten ebenso wenig aus (BGH, Beschluss vom 22. April 2008 - XI ZB 20/07 - n. v. - NJW-RR 2007, 1071) wie eine langjährige Zusammenarbeit zwischen Mandant und Rechtsanwalt (BGH MDR 2008, 946).
- BGH, 25.01.2007 - VII ZB 74/06
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines prozessbegleitend eingeholten …
Auszug aus OLG Köln, 22.04.2013 - 17 W 49/13
Soweit der Rechtspfleger die Kosten für den Privat-Sachverständigen in vollem Umfang ungeprüft festgesetzt hat, entspricht seine Entscheidung jedoch nicht der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH NJW 2007, 1532 f.). - BGH, 14.10.2008 - VI ZB 16/08
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines vorprozessual beauftragten Sachverständigen
Auszug aus OLG Köln, 22.04.2013 - 17 W 49/13
Denn der Versicherer hat regelmäßig nicht die erforderliche Sachkunde, um die Verursachung der Schäden im Rahmen einer Straftat mit hinreichender Überzeugungskraft und Sicherheit auszuschließen (BGH VersR 2009, 280; 563). - BGH, 22.04.2008 - XI ZB 20/07
Erstattungsfähigkeit der Kosten auswärtiger Rechtsanwälte
Auszug aus OLG Köln, 22.04.2013 - 17 W 49/13
Dass zu dem am Drittort residierenden Rechtsanwalt ein besonderes Vertrauensverhältnis besteht, reicht zur Rechtfertigung der Mehrkosten ebenso wenig aus (BGH, Beschluss vom 22. April 2008 - XI ZB 20/07 - n. v. - NJW-RR 2007, 1071) wie eine langjährige Zusammenarbeit zwischen Mandant und Rechtsanwalt (BGH MDR 2008, 946).