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   OLG Köln, 22.04.2013 - I-17 W 49/13   

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https://dejure.org/2013,29957
OLG Köln, 22.04.2013 - I-17 W 49/13 (https://dejure.org/2013,29957)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.04.2013 - I-17 W 49/13 (https://dejure.org/2013,29957)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. April 2013 - I-17 W 49/13 (https://dejure.org/2013,29957)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines nicht am Gerichtsort ansässigen Prozessbevollmächtigten; Ausnahmsweise Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZO § 91 Abs. 2 S. 1; ZPO § 91 Abs. 1 S. 1
    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines nicht am Gerichtsort ansässigen Prozessbevollmächtigten; Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Köln - 2 O 330/10
  • OLG Köln, 22.04.2013 - I-17 W 49/13
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.02.2007 - VII ZB 93/06

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines auswärtigen Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Köln, 22.04.2013 - 17 W 49/13
    Klagt eine Partei an ihrem Wohnsitz (L2) - und so liegt der Fall hier - dann sind Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass sie einen auswärtigen Rechtsanwalt ("am dritten Ort") mandatiert, grundsätzlich nicht erstattungsfähig (BGH NJW 2003, 901; NJW-RR 2007, 1071).

    Dass zu dem am Drittort residierenden Rechtsanwalt ein besonderes Vertrauensverhältnis besteht, reicht zur Rechtfertigung der Mehrkosten ebenso wenig aus (BGH, Beschluss vom 22. April 2008 - XI ZB 20/07 - n. v. - NJW-RR 2007, 1071) wie eine langjährige Zusammenarbeit zwischen Mandant und Rechtsanwalt (BGH MDR 2008, 946).

  • BGH, 12.12.2002 - I ZB 29/02

    Erstattung der Kosten eines auswärtigen Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Köln, 22.04.2013 - 17 W 49/13
    Klagt eine Partei an ihrem Wohnsitz (L2) - und so liegt der Fall hier - dann sind Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass sie einen auswärtigen Rechtsanwalt ("am dritten Ort") mandatiert, grundsätzlich nicht erstattungsfähig (BGH NJW 2003, 901; NJW-RR 2007, 1071).
  • BGH, 20.05.2008 - VIII ZB 92/07

    Erstattung der Kosten eines auswärtigen Prozessbevollmächtigten

    Auszug aus OLG Köln, 22.04.2013 - 17 W 49/13
    Dass zu dem am Drittort residierenden Rechtsanwalt ein besonderes Vertrauensverhältnis besteht, reicht zur Rechtfertigung der Mehrkosten ebenso wenig aus (BGH, Beschluss vom 22. April 2008 - XI ZB 20/07 - n. v. - NJW-RR 2007, 1071) wie eine langjährige Zusammenarbeit zwischen Mandant und Rechtsanwalt (BGH MDR 2008, 946).
  • BGH, 25.01.2007 - VII ZB 74/06

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines prozessbegleitend eingeholten

    Auszug aus OLG Köln, 22.04.2013 - 17 W 49/13
    Soweit der Rechtspfleger die Kosten für den Privat-Sachverständigen in vollem Umfang ungeprüft festgesetzt hat, entspricht seine Entscheidung jedoch nicht der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH NJW 2007, 1532 f.).
  • BGH, 14.10.2008 - VI ZB 16/08

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines vorprozessual beauftragten Sachverständigen

    Auszug aus OLG Köln, 22.04.2013 - 17 W 49/13
    Denn der Versicherer hat regelmäßig nicht die erforderliche Sachkunde, um die Verursachung der Schäden im Rahmen einer Straftat mit hinreichender Überzeugungskraft und Sicherheit auszuschließen (BGH VersR 2009, 280; 563).
  • BGH, 22.04.2008 - XI ZB 20/07

    Erstattungsfähigkeit der Kosten auswärtiger Rechtsanwälte

    Auszug aus OLG Köln, 22.04.2013 - 17 W 49/13
    Dass zu dem am Drittort residierenden Rechtsanwalt ein besonderes Vertrauensverhältnis besteht, reicht zur Rechtfertigung der Mehrkosten ebenso wenig aus (BGH, Beschluss vom 22. April 2008 - XI ZB 20/07 - n. v. - NJW-RR 2007, 1071) wie eine langjährige Zusammenarbeit zwischen Mandant und Rechtsanwalt (BGH MDR 2008, 946).
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