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   OLG Rostock, 20.03.2000 - 17 W 5/99   

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OLG Rostock, 20.03.2000 - 17 W 5/99 (https://dejure.org/2000,4306)
OLG Rostock, Entscheidung vom 20.03.2000 - 17 W 5/99 (https://dejure.org/2000,4306)
OLG Rostock, Entscheidung vom 20. März 2000 - 17 W 5/99 (https://dejure.org/2000,4306)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 107 ff, 114
    Zulassung eines Feststellungsantrags nach Erteilung des Zuschlags

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachprüfungsantrag nach Zuschlagserteilung zulässig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nachprüfungsantrag nach Zuschlagserteilung: zulässig? (IBR 2000, 303)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2000, 1086 (Ls.)
  • NVwZ 2001, 17 (Ls.)
  • NZBau 2000, 396
  • BauR 2000, 1589
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (8)

  • VK Nordbayern, 02.06.1999 - 30.VK-3194-06/99

    Kann Antrag auf Nachprüfung auch noch nach Zuschlagserteilung gestellt werden?

    Auszug aus OLG Rostock, 20.03.2000 - 17 W 5/99
    Die Vergabekammern Baden Württemberg (Beschluss vom 18.09.1999 - 1 VK 8/99), Lüneburg (Beschluss vom 28.05.1999 - 203-VgK-2/99) und Hessen (Beschluss vom 29.09.1999 - VK 8/99) halten den Antrag für unzulässig (jeweils zitiert nach IBR 1999, S. 559 - Trautner).

    Die gegenteilige Ansicht vertreten die Vergabekammern Nordbayern (Beschluss vom 02.06.1999 - 30.VK-3194-06/99 - zitiert nach IBR 1999, S. 559 - Trautner), Meyer WuW 1999, S. 567 ff., Kulartz BauR 1999, S. 724, 725 ff. sowie Ulbrich/Waldner BauR 1999, S. 1082, 1088).

  • BVerwG, 20.01.1989 - 8 C 30.87

    Fehlendes Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei Erledigung des Verwaltungsakts

    Auszug aus OLG Rostock, 20.03.2000 - 17 W 5/99
    Nach der jüngeren Rechtsprechung und Literatur kann dem nicht mehr gefolgt werden (vgl. BVerwGE 81, S. 226 ff.; Kopp VwGO , 11. Aufl., § 113 Rdn. 136; Eyermann-Schmdit, VwGO , 10. Aufl. § 113 Rdn. 87 jeweils m.w.N.).
  • EuGH, 28.10.1999 - C-81/98

    Alcatel Austria u.a.

    Auszug aus OLG Rostock, 20.03.2000 - 17 W 5/99
    Diese deutsche Regelung ist allenfalls dann haltbar, wenn man mit dem Bundeskartellamt (NJW 2000, S.151, 153) eine vorherige Information der benachteiligten Bieter über die vorläufige Zuschlagsentscheidung verlangt (für gänzliche Unzulässigkeit dieser Verfahrensweise Kus NJW 2000, S. 544 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 13.04.1999 - Verg 1/99

    Rechtsschutz für Bieter nach dem neuen Vergaberechtsänderungsgesetz: Erstes

    Auszug aus OLG Rostock, 20.03.2000 - 17 W 5/99
    Ob auch das OLG Düsseldorf (NJW 2000, S. 145, 147) dieser Ansicht ist, lässt sich entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin der zitierten Entscheidung nicht entnehmen.
  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 29.11.1999 - 1 VK 6/99
    Auszug aus OLG Rostock, 20.03.2000 - 17 W 5/99
    den Beschluss der I. Vergabekammer der Vergabekammern bei dem Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern vom 29.11.1999, Az.: 1 VK 6/99, aufzuheben und.
  • VK Niedersachsen, 28.05.1999 - 203-VgK-2/99

    Unzulässigkeit eines Antrags auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens; Beendigung

    Auszug aus OLG Rostock, 20.03.2000 - 17 W 5/99
    Die Vergabekammern Baden Württemberg (Beschluss vom 18.09.1999 - 1 VK 8/99), Lüneburg (Beschluss vom 28.05.1999 - 203-VgK-2/99) und Hessen (Beschluss vom 29.09.1999 - VK 8/99) halten den Antrag für unzulässig (jeweils zitiert nach IBR 1999, S. 559 - Trautner).
  • VK Baden-Württemberg, 18.08.1999 - 1 VK 8/99

    Vergabeverstoß bzgl. Baumaßnahmen; Verletzung von Informationspflichten mangels

    Auszug aus OLG Rostock, 20.03.2000 - 17 W 5/99
    Die Vergabekammern Baden Württemberg (Beschluss vom 18.09.1999 - 1 VK 8/99), Lüneburg (Beschluss vom 28.05.1999 - 203-VgK-2/99) und Hessen (Beschluss vom 29.09.1999 - VK 8/99) halten den Antrag für unzulässig (jeweils zitiert nach IBR 1999, S. 559 - Trautner).
  • Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche im Rheinland, 16.10.2000 - VK 8/99
    Auszug aus OLG Rostock, 20.03.2000 - 17 W 5/99
    Die Vergabekammern Baden Württemberg (Beschluss vom 18.09.1999 - 1 VK 8/99), Lüneburg (Beschluss vom 28.05.1999 - 203-VgK-2/99) und Hessen (Beschluss vom 29.09.1999 - VK 8/99) halten den Antrag für unzulässig (jeweils zitiert nach IBR 1999, S. 559 - Trautner).
  • BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00

    Anrufung der Vergabekammer nach Abschluß des Vergabeverfahrens

    Das Kammergericht sieht sich durch den Beschluß des Oberlandesgerichts Rostock vom 20. März 2000 - 17 W 5/99 (NZBau 2000, 396) gehindert, diese Rechtsansicht seiner Entscheidung zugrunde zu legen.

    Dies wiche in der tragenden Begründung von derjenigen des Beschlusses des Oberlandesgerichts Rostock vom 20. März 2000 in der Sache 17 W 5/99 ab, in dem dieses Oberlandesgericht jedenfalls einen Feststellungsantrag auch noch nach Zuschlag zugelassen hat, wenn der Beschwerdeführer mangels rechtzeitiger Vorabinformation das Nachprüfungsverfahren vor Erteilung des Zuschlags gar nicht hat betreiben können.

  • VK Thüringen, 26.10.2000 - 216-4002.20-117/00-EF-S

    Neubau Funktionstrakt und Bettenhäuser - Rohbauarbeiten

    Zwar sei mit der Zuschlagserteilung das Vergabeverfahren grundsätzlich abgeschlossen, ein Feststellungsantrag gemäß § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB sei jedoch auch dann weiterhin zulässig, wenn dem übergangenen Bieter keine ausreichende Möglichkeit eingeräumt worden sei, den Zuschlag durch Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zu verhindern (OLG Rostock, Beschluss vom 20.03.2000, Az.: 17 W 5/99, IBR 2000, 303).

    Die Antragstellerin beziehe sich insoweit auf die genannte Entscheidung des OLG Rostock vom 20.03.2000, Az.: 17 W 5/99.

    Unter Hinweis auf die grundlegende Entscheidung des EuGH vom 28.10.1999 (Alcatel Austria AG, NZBau 2000, 33 ff.) und den effektiven Rechtsschutz, wie dies auch die Vergabekammer des Bundes in ihrem Beschluss vom 29.04.1999 (NJW 2000, 151) verlange, führe das OLG Rostock in seiner Entscheidung aus, dass Art. 2 Abs. 1 a und b i.V.m. Abs. 6 Unterabs. 2 der Rechtsmittelrichtlinie dahingehend auszulegen sei, dass die Mitgliedsstaaten verpflichtet seien, die dem Vertragsschluss vorangehende Entscheidung des Auftraggebers darüber, mit welchem Bieter er den Vertrag abschließe, in jedem Fall einem Nachprüfungsverfahren zugänglich zu machen sei, indem der Antragsteller unabhängig von der Möglichkeit, nach dem Vertragsabschluss auch Schadensersatz zu verlangen, die Aufhebung der Entscheidung erwirken könne, wenn die Voraussetzungen hierfür erfüllt seien (so ausdrücklich OLG Rostock, Beschluss vom 20.03.2000, Az.: 17 W 5/99 unter Hinweis auf die Entscheidung des EuGH vom 28.10.1999, NZBau 2000, 33 ff.).

    Die Kammer teilt die Auffassung der Antragstellerin nicht, dass für ein solches zusätzliches Verfahren ein dringendes Bedürfnis bestehe, auch im Hinblick auf die von der Antragstellerin erwähnten und fast wörtlich zitierten Entscheidung des OLG Rostock (17 W 5/99).

  • KG, 07.06.2000 - KartVerg 3/00

    Nachprüfungsantrag nach Zuschlagserteilung)

    Wegen der Abweichung in diesem Punkte von dem Beschluss des OLG Rostock vom 20. März 2000 - 17 W 5/99 - legt der Vergabesenat des Kammergerichts seine einschlägige Sache dem BGH zur Entscheidung der Frage vor: Ist ein Nachprüfungsantrag noch nach erteiltem Zuschlag statthaft, wenn der Antragsteller auf den bevorstehenden Zuschlag nicht hingewiesen worden ist?*).

    Wegen der Abweichung in diesem Punkte von dem Beschluss des OLG Rostock vom 20. März 2000 - 17 W 5/99 - legt der Vergabesenat des Kammergerichts seine einschlägige Sache dem BGH zur Entscheidung der Frage vor: Ist ein Nachprüfungsantrag noch nach erteiltem Zuschlag statthaft, wenn der Antragsteller auf den bevorstehenden Zuschlag nicht hingewiesen worden ist?*).

    So zu entscheiden sieht sich der Senat aber gehindert durch den Beschluss des Oberlandesgerichts Rostock vom 20. März 2000 - 17 W 5/99 -.

  • BayObLG, 19.12.2000 - Verg 7/00

    Zulässigkeit des Nachprüfungsverfahrens nach Vertragsschluss zwischen

    ob ausnahmsweise etwas anderes gilt, wenn dem Bieter mangels Information keine Chance verblieben ist, rechtzeitig das Nachprüfungsverfahren einzuleiten (so OLG Rostock, Beschluss vom 20.3.2000 - 17 W 5/99, NZBau 2000, 396 ; a.A. Kammergericht, Beschl. vom 7.6.2000 - KartVerg 3/00 - Vorlage an den BGH wegen Abweichung von OLG Rostock), bedarf hier keiner Entscheidung, da die Antragstellerin eine solche Möglichkeit hatte.

    Einer Vorlage an den Bundesgerichtshof gemäß § 124 Abs. 2 GWB im Hinblick auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Rostock vom 20.3.2000 - 17 W 5/99 (NZBau 2000, 396 ) bedarf es nicht.

  • OLG Brandenburg, 29.01.2002 - Verg W 8/01

    Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags nach Erteilung des Zuschlags

    Die Antragstellerin kann sich demgegenüber nicht auf die Entscheidung des OLG Rostock vom 20.3.2000 (NZBau 2000, 396 f.) berufen.
  • OLG Brandenburg, 07.11.2000 - Verg 2/00

    Wirksamkeit des Zuschlags ohne Vorabinformation des nicht berücksichtigten

    Das OLG Rostock hat in seinem Beschluß vom 20.3.2000 (NZBau 2000, 396) einen solchen Feststellungsantrag für zulässig gehalten.
  • VK Schleswig-Holstein, 30.03.2001 - VK-SH 5/01

    Losaufteilung schon zu Vergabebeginn bekannt zu gegeben

    Teilweise wird eine Ausnahme dann zugelassen, wenn der den Nachprüfungsantrag stellende Bieter mangels Information keine Möglichkeit hatte, das Nachprüfungsverfahren einzuleiten (OLG Rostock, B. v. 20.03.2001 - 17 W 5/99, zit. nach juris).
  • VK Baden-Württemberg, 08.11.2000 - 1 VK 25/00

    Vergabeverfahren "Kardiotechnische Dienstleistungen für die Abteilung Thorax-,

    Sie stellte lediglich hilfsweise, unter Hinweis auf die Entscheidung des OLG Rostock, gemeint ist vermutlich dessen Beschluss v. 20.3.2000 -17 W 5/99, den Antrag,.
  • VK Bund, 19.10.2000 - VK 1-23/00

    Vergabe des Aus- und Umbaus der Eisenbahnstrecke ABS

    Aber auch dann, wenn man der Auffassung des OLG Rostock (NZBau 2000, 396 f) folgt, dass ein Fortsetzungsfeststellungsantrag dann zulässig sein muss, wenn dem übergangenen Bieter mangels Information keine Chance verblieben ist, rechtzeitig das Nachprüfungsverfahren einzuleiten, ist im vorliegenden Fall die Unzulässigkeit des Antrags anzunehmen.
  • VK Brandenburg, 22.03.2002 - VK 2/02

    Betriebsführung auf dem Gebiet Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung

    Die Antragstellerin kann sich auch nicht auf die Entscheidung des OLG Rostock vom 20. März 2000 (NZBau 2000, 396 f.) berufen.
  • VK Niedersachsen, 06.02.2001 - 203-VgK-12/00

    Beendigung des Vergabeverfahrens vor Stellung des Nachprüfungsantrags;

  • VK Bund, 20.12.2000 - VK 1-39/00

    Vergabe von Fluggastkontrolle: Unzulässiger Nachprüfungsantrag

  • VK Rheinland-Pfalz, 26.06.2000 - VK 4/00

    Eintritt der Erledigung des Nachprüfungsverfahrens; Reichweite von § 114 Abs. 2

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