Rechtsprechung
LAG Hamm, 04.04.2005 - 18 Ta 90/05 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Zumutbarkeit des Einsatzes einer Kündigungsschutzabfindung bei bestehenden Schulden, keine Berücksichtigung nicht fälliger Schulden bei der Gegenüberstellung der Plus- und Minuspositionen
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 115 Abs. 2 Satz 2 ZPO, § 88 Abs. 2 Nr. 8 BSHG
Zumutbarkeit des Einsatzes einer Kündigungsschutzabfindung bei bestehenden Schulden, keine Berücksichtigung nicht fälliger Schulden bei der Gegenüberstellung der Plus- und Minuspositionen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ermittlung des Bestehens einsetzbaren Vermögens zur Zahlung von Prozesskosten; Berücksichtigungsfähigkeit von Kündigungsschutzabfindungen als Vermögensbestandteil; Zumutbarkeit des Vermögenseinsatzes; Beurteilung nicht fälliger Schulden im Hinblick auf die Einsetzbarkeit ...
- Judicialis
ZPO § 115 Abs. 2 Satz 2; ; BSHG § 88 Abs. 2 Nr. 8
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 115 Abs. 2 Satz 2; BSHG § 88 Abs. 2 Nr. 8
Einsatz der Kündigungsschutzabfindung zur Prozessführung bei Verschuldung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Iserlohn, 06.01.2005 - 2 Ca 2662/03
- LAG Hamm, 04.04.2005 - 18 Ta 90/05
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 22.12.2003 - 2 AZB 23/03
Nachträgliche Abänderung der Prozesskostenhilfe bei Erhalt einer Abfindung
Auszug aus LAG Hamm, 04.04.2005 - 18 Ta 90/05
Da die Abfindung regelmäßig nicht der Erfüllung von geschuldetem Arbeitsentgelt dient, ist sie kein zeitraumbezogenes Einkommen, sondern Vermögensbestandteil (vgl. z.B. BAG, Beschluss vom 22.12.2003 - 2 AZB 23/03 - RVGreport 2004, 196 f m.w.N.).aa) Zwar hat das Bundesarbeitsgericht im Beschluss vom 22.12.2003 - 2 AZB 23/03 - bei der Festlegung des zumutbaren Anteils eine Typisierung und Schematisierung, wie sie das Arbeitsgericht angewandt hat, abgelehnt.
- LAG Köln, 30.01.2002 - 7 Ta 220/01
PKH; Abfindung; Eigenbeitrag
Auszug aus LAG Hamm, 04.04.2005 - 18 Ta 90/05
Werden fällige Schulden bezahlt, so braucht das Geld nicht zur Bezahlung der Prozesskosten verwendet werden (OLG Bamberg vom 16.11.1992 - 7 WF 182/92 - JurBüro 1993, 232, 233; LAG Köln vom 30.01.2002 - 7 Ta 220/01 - LAGE, ZPO, § 115 Rdnr. 58;… Zöller/Philippi, ZPO, 25. Aufl., § 115 Rdnr. 47). - OLG Bamberg, 16.11.1992 - 7 WF 182/92
Nachforderungen nach § 120 Abs. 4 Zivilprozessordnung (ZPO); Errechnung des …
Auszug aus LAG Hamm, 04.04.2005 - 18 Ta 90/05
Werden fällige Schulden bezahlt, so braucht das Geld nicht zur Bezahlung der Prozesskosten verwendet werden (OLG Bamberg vom 16.11.1992 - 7 WF 182/92 - JurBüro 1993, 232, 233;… LAG Köln vom 30.01.2002 - 7 Ta 220/01 - LAGE, ZPO, § 115 Rdnr. 58;… Zöller/Philippi, ZPO, 25. Aufl., § 115 Rdnr. 47). - BGH, 25.11.1998 - XII ZB 117/98
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Zurückweisung eines …
Auszug aus LAG Hamm, 04.04.2005 - 18 Ta 90/05
Übersteigen die Schulden einer Partei ihre verwertbaren Vermögenswerte, so ist nach folgender Unterscheidung vorzugehen: Wenn die Schulden in langfristigen Raten zu tilgen sind, darf die arme Partei diese nicht vorzeitig tilgen, sondern muss mit dem vorhandenen Geld die Prozesskosten bezahlen (BGH, Beschluss vom 25.11.1998 - XII ZB 11/98 - FamRZ 1999, 644;… Zöller/Philippi, ZPO, 25. Aufl., § 115 Rdnr. 47). - BVerfG, 14.04.2003 - 1 BvR 1998/02
Verletzung des Gebots der Rechtsschutzgleichheit im Prozesskostenhilfeverfahren …
Auszug aus LAG Hamm, 04.04.2005 - 18 Ta 90/05
Die Gewährung von Prozesskostenhilfe als Leistung staatlicher Daseinsvorsorge soll gewährleisten, der bedürftigen Partei in gleicher Weise wie einer vermögenden Partei die Führung eines Prozesses zu ermöglichen und ihr den gleichen Zugang zum Verfahren zu verschaffen (vgl. z.B. BVerfG, Beschluss vom 14.04.2003 - 1 BvR 1998/02 - NJW 2003, 2976, 2977).
- LAG Schleswig-Holstein, 23.09.2008 - 2 Ta 151/08
Prozesskostenhilfe, Kostenbeteiligung, Abfindung, Vermögen, Einsatz, …
Die vorzeitige Tilgung nicht fälliger Darlehensraten führt nicht zu einer Reduzierung des einzusetzenden Vermögens (LAG Hamm Beschluss vom 04.04.2005 - 18 Ta 90/05 - LAGReport 2005, 318).