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   OLG München, 01.03.2011 - 18 U 2992/10   

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https://dejure.org/2011,24802
OLG München, 01.03.2011 - 18 U 2992/10 (https://dejure.org/2011,24802)
OLG München, Entscheidung vom 01.03.2011 - 18 U 2992/10 (https://dejure.org/2011,24802)
OLG München, Entscheidung vom 01. März 2011 - 18 U 2992/10 (https://dejure.org/2011,24802)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Rechtswidrige Tatsachenbehauptung in Online-Magazin "Fokus" verletzt Persönlichkeitsrecht

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

    Auszug aus OLG München, 01.03.2011 - 18 U 2992/10
    Eine solche zeichnet sich dadurch aus, dass der Gehalt der Äußerung als etwas Geschehenes grundsätzlich dem Beweis offen steht, während eine Meinungsäußerung durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt wird (BGH NJW 1978, 751; AfP 2009, 137; BVerfG NJW 1983, 1415).
  • BGH, 03.02.2009 - VI ZR 36/07

    Kritik an Unternehmen - Korruptionsskandal

    Auszug aus OLG München, 01.03.2011 - 18 U 2992/10
    Eine solche zeichnet sich dadurch aus, dass der Gehalt der Äußerung als etwas Geschehenes grundsätzlich dem Beweis offen steht, während eine Meinungsäußerung durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt wird (BGH NJW 1978, 751; AfP 2009, 137; BVerfG NJW 1983, 1415).
  • BGH, 27.05.1986 - VI ZR 169/85

    Verbreiterhaftung bei ehrverletzenden Äußerungen - Ostkontakte

    Auszug aus OLG München, 01.03.2011 - 18 U 2992/10
    Der relativierende Zusatz "wohl" ändert an dem Tatsachencharakter nichts (vgl. BGH NJW 1986, 2503; OLG Frankfurt NJW 1981, 2707).
  • BGH, 18.10.1977 - VI ZR 171/76

    Haftung des Sachverständigen bei Weitergabe eines fehlerhaften Gutachtens

    Auszug aus OLG München, 01.03.2011 - 18 U 2992/10
    Eine solche zeichnet sich dadurch aus, dass der Gehalt der Äußerung als etwas Geschehenes grundsätzlich dem Beweis offen steht, während eine Meinungsäußerung durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt wird (BGH NJW 1978, 751; AfP 2009, 137; BVerfG NJW 1983, 1415).
  • BGH, 10.02.1993 - XII ZR 241/91

    Beweiswürdigung bei Ablehnung von Mitwirkungshandlungen zur

    Auszug aus OLG München, 01.03.2011 - 18 U 2992/10
    Bei ihnen ist vor der Beweiserhebung zu prüfen, ob der Indizienbeweis schlüssig ist, ob also die Gesamtheit aller vorgetragenen Indizien - ihre Richtigkeit unterstellt - das Gericht von der Wahrheit der Haupttatsache überzeugen würde (BGH NJW 1982, 2447; 1993, 1391).
  • BGH, 29.06.1982 - VI ZR 206/80

    Indiztatsachen - Aufklärungsbedürftigkeit

    Auszug aus OLG München, 01.03.2011 - 18 U 2992/10
    Bei ihnen ist vor der Beweiserhebung zu prüfen, ob der Indizienbeweis schlüssig ist, ob also die Gesamtheit aller vorgetragenen Indizien - ihre Richtigkeit unterstellt - das Gericht von der Wahrheit der Haupttatsache überzeugen würde (BGH NJW 1982, 2447; 1993, 1391).
  • BVerfG, 25.10.2012 - 1 BvR 901/11

    Verletzung der Meinungsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 GG) durch ungerechtfertigte

    Das Urteil des Oberlandesgerichts München vom 1. März 2011 - 18 U 2992/10 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes.
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