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   OLG Karlsruhe, 01.10.2014 - 18 WF 248/14   

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https://dejure.org/2014,34043
OLG Karlsruhe, 01.10.2014 - 18 WF 248/14 (https://dejure.org/2014,34043)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01.10.2014 - 18 WF 248/14 (https://dejure.org/2014,34043)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01. Oktober 2014 - 18 WF 248/14 (https://dejure.org/2014,34043)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Gewaltschutzverfahren

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 78 Abs 2 FamFG, § 1 GewSchG
    Verfahrenskostenhilfe für Gewaltschutzverfahren: Beiordnung eines Rechtsanwalts bei einfach gelagertem Sachverhalt und/oder erwarteten Schwierigkeiten bei der Vollstreckung einer einstweiligen Anordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 78 Abs. 2
    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Gewaltschutzverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 262
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.06.2010 - XII ZB 232/09

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen der bewilligten Verfahrenskostenhilfe in

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.10.2014 - 18 WF 248/14
    Die Erforderlichkeit der Beiordnung im Sinne von § 78 Abs. 2 FamFG hängt davon ab, ob ein Bemittelter in der Lage des Unbemittelten vernünftigerweise einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt hätte (BGH FamRZ 2010, 1427; BVerfG NJW 1997, 2103, 2104; BVerfG NJW-RR 2007, 1713, 1714).

    Dies setzt eine konkrete, an den objektiven wie subjektiven Gegebenheiten des konkreten Falls orientierte Notwendigkeitsprüfung voraus (BGH FamRZ 2010, 1427; Keidel/Zimmermann, FamFG, 18. Auflage 2014, § 78 Rn. 4; Zöller/Geimer, ZPO, 30. Auflage 2014, § 78 FamFG Rn. 4).

    Für ein Regel-Ausnahme-Verhältnis lässt das Kriterium der Erforderlichkeit in Hinblick auf die Vielfalt der Lebenssachverhalte keinen Raum (BGH FamRZ 2010, 1427; MünchKomm/Viefhues, FamFG, 2. Auflage 2013, § 78 Rn. 5).

    Jeder der genannten Umstände kann für sich allein die Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen der bewilligten Verfahrenskostenhilfe erforderlich machen (BGH FamRZ 2010, 1427).

    Ihre Rolle im familiengerichtlichen Amtsverfahren kann nicht darauf reduziert werden, einerseits Sachanträge zu stellen, im Folgenden jedoch mangels eigener Fähigkeiten zur Verfahrensgestaltung Objekt des Verfahrens zu sein (BVerfG NJW-RR 2007, 1713; BGH FamRZ 2010, 1427).

  • BVerfG, 22.06.2007 - 1 BvR 681/07

    Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.10.2014 - 18 WF 248/14
    Die Erforderlichkeit der Beiordnung im Sinne von § 78 Abs. 2 FamFG hängt davon ab, ob ein Bemittelter in der Lage des Unbemittelten vernünftigerweise einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt hätte (BGH FamRZ 2010, 1427; BVerfG NJW 1997, 2103, 2104; BVerfG NJW-RR 2007, 1713, 1714).

    Maßgeblich ist insofern sowohl der Umfang und die Schwierigkeit der Sache als auch die Fähigkeit des Beteiligten, sich mündlich und schriftlich auszudrücken (BVerfG NJW-RR 2007, 1713, 1714).

    Ihre Rolle im familiengerichtlichen Amtsverfahren kann nicht darauf reduziert werden, einerseits Sachanträge zu stellen, im Folgenden jedoch mangels eigener Fähigkeiten zur Verfahrensgestaltung Objekt des Verfahrens zu sein (BVerfG NJW-RR 2007, 1713; BGH FamRZ 2010, 1427).

  • BVerfG, 17.02.1997 - 1 BvR 1440/96

    Erforderlichkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts im Wege der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.10.2014 - 18 WF 248/14
    Die Erforderlichkeit der Beiordnung im Sinne von § 78 Abs. 2 FamFG hängt davon ab, ob ein Bemittelter in der Lage des Unbemittelten vernünftigerweise einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt hätte (BGH FamRZ 2010, 1427; BVerfG NJW 1997, 2103, 2104; BVerfG NJW-RR 2007, 1713, 1714).
  • OLG Celle, 30.06.2011 - 10 WF 176/11

    Beiordnung eines Rechtsanwalts für die Anbringung eines Antrags auf Erlass einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.10.2014 - 18 WF 248/14
    Die Notwendigkeit einer Anwaltsbeiordnung für Anträge auf einstweilige Anordnung von Gewaltschutzmaßnahmen kann auch nicht - wie die Beschwerde meint - aus einem zusätzlichen Handlungserfordernis im Hinblick auf die Vollstreckung hergeleitet werden (s. OLG Celle vom 30.06.2011 - 10 WF 176/11, juris in Bezug auf die Zustellung).
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