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   OLG Karlsruhe, 30.09.2005 - 19 AR 16/05   

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https://dejure.org/2005,7813
OLG Karlsruhe, 30.09.2005 - 19 AR 16/05 (https://dejure.org/2005,7813)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30.09.2005 - 19 AR 16/05 (https://dejure.org/2005,7813)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30. September 2005 - 19 AR 16/05 (https://dejure.org/2005,7813)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts: Gerichtsstandsbestimmung nach einer nachträglichen Parteierweiterung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung des zuständigen Gerichts für eine beabsichtigte Parteierweiterung; Möglichkeit einer Zuständigkeitsbestimmung nach einer Beweisaufnahme in der Hauptsache; Örtliche Zuständigkeit des Gerichts

  • Judicialis

    ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3

  • gesr.de PDF

    Zuständigkeitsbestimmung bei laufendem Arzthaftungsprozess

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3
    Gerichtliche Bestimmung der Zuständigkeit gem. § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Parteierweiterung: Gerichtsstandbestimmung nach Beweisaufnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.10.1977 - I ARZ 513/77

    Zulässigkeit einer Gerichtsstandsbestimmung nach Durchführung einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.09.2005 - 19 AR 16/05
    Dies scheidet nach h.M. in Rechtsprechung und Literatur in der Regel aus, wenn bereits eine Beweisaufnahme zur Hauptsache stattgefunden hat (Vollkommer a.a.O; BGH NJW 1978, 321; BayObLGZ 1987, 389).
  • OLG Celle, 11.02.2005 - 4 AR 19/05

    Bestimmung des zuständigen Gerichts; Antrag auf Bestimmung eines gemeinsamen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.09.2005 - 19 AR 16/05
    Auf die Frage, ob der Antrag auch wegen Rechtsmissbrauchs zurückzuweisen wäre, weil damit der Antragsgegner zu 2 als Zeuge im Verfahren gegen den Antragsgegner zu 1 ausgeschieden werden sollte (vergl. OLGR Celle 2005, 212), kommt es damit nicht an.
  • BayObLG, 10.11.1987 - AR 1 Z 84/87

    Gesuch zur Bestimmung des zuständigen Gerichts gemäß § 36 Nr. 3 ZPO

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.09.2005 - 19 AR 16/05
    Dies scheidet nach h.M. in Rechtsprechung und Literatur in der Regel aus, wenn bereits eine Beweisaufnahme zur Hauptsache stattgefunden hat (Vollkommer a.a.O; BGH NJW 1978, 321; BayObLGZ 1987, 389).
  • OLG Hamm, 08.01.2018 - 32 SA 63/17

    Zulässigkeit eines Gerichtsstandbestimmungsverfahrens nach Beginn der

    Eine Bestimmung des zuständigen Gerichts kann allerdings nicht mehr erfolgen, wenn eine Beweisaufnahme zur Hauptsache bereits stattgefunden hat (vgl. OLG Karlsruhe, 19 AR 16/05, OLGR 2006, 29; OLG Schleswig, 2 W 107/07, OLGR 2007, 959; Musielak/Voit, ZPO, 14. Aufl., § 36 ZPO, Rn 21; Zöller/Vollkommer a. a. O.) oder die Durchführung einer Beweisaufnahme unmittelbar bevorsteht (OLG Bremen, 3 AR 8/10, MDR 2011, 188).
  • OLG Hamm, 30.08.2012 - 32 Sa 76/12

    Bis wann ist Zuständigkeitsbestimmung möglich?

    Eine Bestimmung des zuständigen Gerichts kann allerdings nicht mehr erfolgen, wenn eine Beweisaufnahme zur Hauptsache bereits stattgefunden hat (vgl. OLG Karlsruhe OLGR 2006, 29; OLG Schleswig OLGR 2007, 959; Musielak/Heinrich, ZPO, 9. Aufl., § 36, Rn. 21; Zöller/Vollkommer a. a. O.) oder die Durchführung einer Beweisaufnahme unmittelbar bevorsteht (OLG Bremen MDR 2011, 188).
  • OLG Koblenz, 28.03.2006 - 4 SmA 48/05

    Gerichtsstandsbestimmung: Beschlussergänzung bei unterbliebener

    Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren ist mit 1/10 des Streitwertes in der Hauptsache zu bestimmen (OLG Köln AGS 2003, 205; OLG Frankfurt OLGR 2005, 568; BayObLG v. 30.06.2004 - 1Z AR 075/04; OLG Stuttgart NJW-RR 2003, 1706; a.A. KG Berlin v. 5.1.2006 - 28 AR 166/05 - 1/4 des Hauptsachestreitwertes; OLG Karlsruhe v. 30.09.2005 - 19 AR 16/05 - 1/5 des Hauptsachestreitwertes).
  • OLG Bremen, 09.08.2010 - 3 AR 8/10

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts bei beabsichtigter Parteierweiterung

    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn in dem anhängigen Prozess bereits eine Beweisaufnahme durchgeführt worden ist (BGH, a.a.O.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30.09.2005, Az. 19 AR 16/05) oder die Durchführung einer Beweisaufnahme unmittelbar bevorsteht (Zöller/Vollkommer, a.a.O.).
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