Rechtsprechung
OLG München, 14.04.2005 - 19 U 5861/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- zimmermann-notar-rostock.de
Unterschiedliche Angaben des Maklers zur Immobilie in mehreren Anzeigen; Schadenersatz
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Haftung für fehlerhaftes Exposé
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Aufklärungspflicht bei Zweifeln an der Grundstücksfläche
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Garten um 100 qm kleiner - Schadenersatz: Maklerin informierte Hauskäufer zu schlampig
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Makler muss über Zweifel an Grundstücksfläche aufklären
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 241 §242 § 280
Offenbarungspflichten des Grundstücksmaklers
Verfahrensgang
- LG München II, 01.12.2004 - 5 O 2182/04
- OLG München, 14.04.2005 - 19 U 5861/04
Papierfundstellen
- NJW-RR 2005, 1144
- MDR 2005, 1221
- NZM 2006, 305
- ZMR 2006, 213
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 24.03.2004 - VIII ZR 295/03
Minderung der Miete wegen Abweichung der angegebenen Wohnfläche
Auszug aus OLG München, 14.04.2005 - 19 U 5861/04
Ausgehend von der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu Circa-Angaben, nach der eine Abweichung von 10 % nach unten hinzunehmen ist (vgl. BGH NZM 2004, 456; BGH NJW 2004, 1947), liegt eine relevante Minderfläche von 82, 5 qm vor. - BGH, 24.03.2004 - VIII ZR 133/03
Mietminderung bei Abweichung der vereinbarten von der tatsächlichen Wohnfläche um …
Auszug aus OLG München, 14.04.2005 - 19 U 5861/04
Ausgehend von der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu Circa-Angaben, nach der eine Abweichung von 10 % nach unten hinzunehmen ist (vgl. BGH NZM 2004, 456; BGH NJW 2004, 1947), liegt eine relevante Minderfläche von 82, 5 qm vor. - BGH, 31.01.2003 - V ZR 389/01
Zusicherung von Mieterträgen in einem Grundstückskaufvertrag; …
Auszug aus OLG München, 14.04.2005 - 19 U 5861/04
Die Erklärungen des Maklers müssen dann so beschaffen sein, dass sie bei dem Kaufinteressenten keine unzutreffenden Vorstellungen vermitteln (vgl. BGH NUN 2000, 3642; BGH NJW-RR 2003, 700).
- OLG Naumburg, 28.11.2012 - 5 U 157/12
Kapitalanlage: Schadensersatz wegen Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages …
Der Vermittler muss den Auftraggeber dann nicht nur über das aufklären, was unerlässlich ist, damit dieser vor Schaden bewahrt wird, sondern auch über alle ihm bekannten Umstände, die für die Entschließung des Auftraggebers von Bedeutung sein können; diese Erklärungen müssen insgesamt so beschaffen sein, dass sie dem Kunden keine unzutreffenden Vorstellungen vermitteln (BGH, NJW-RR 2003, 700, 701 f; OLG München, NJW-RR 2005, 1144; KG, OLGR 2000, 96, 97).